In allen deutschen Arztpraxen

Änderung in Arzt-Praxen: E-Rezept wird ab Januar eingeführt

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Im Alltag läuft längst vieles online – vom Bankgeschäft bis zur Buchung des nächsten Urlaubs. Das Gesundheitswesen hinkt da noch etwas hinterher. Ab Januar sollen die Ärzte in Deutschland endlich E-Rezepte ausstellen können.

Nach jahrelangen Verzögerungen soll das elektronische Rezept 2024 den Durchbruch schaffen und für Millionen Patientinnen und Patienten zum Standard werden. Konkret heiß das: Ab dem 1. Januar müssen alle Arztpraxen in der Lage sein, Rezepte für Medikamente digital auszustellen, die dann auf verschiedenen Wegen eingelöst werden können.

Verbraucherschützer sehen viele praktische Vorteile von E-Rezepten anstelle der gewohnten rosa Zettel, drängen aber auch auf eine angemessene Umsetzung durch die Ärzte. Die Praxen setzen dagegen auf stabile technische Voraussetzungen, wenn jetzt der flächendeckende Alltagseinsatz beginnt.

Wichtige Änderung für Ärzte und Patienten: E-Rezept ab Januar 2024 in Praxen verpflichtend

„Mit dem E-Rezept starten wir die Aufholjagd bei der Digitalisierung“, verkündete Minister Karl Lauterbach (SPD) mit Blick auf das bislang kaum vernetzte deutsche Gesundheitswesen. Ein Start auf breiter Front verzögerte sich unter anderem wegen technischer Probleme immer wieder. Doch nun hat der Bundestag Mitte Dezember ein Gesetz der Ampel-Koalition verabschiedet, das Arztpraxen ab 1. Januar verpflichtet, Rezepte elektronisch auszustellen. Neben dieser Änderung im Gesundheitswesen gibt es eine wichtige Änderung an den Tankstellen. Ab 2024 sollen an den Zapfsäulen neue Benzinsorten angeboten werden. Welche das sind und für welche Autos sie geeignet sind, berichtet echo24.de.

Das Gesetz muss zwar Anfang Februar noch abschließend im Bundesrat beraten werden. Das Ministerium hat die Akteure im Gesundheitswesen aber bereits darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2024 erfüllt sind und es ab diesem Zeitpunkt in Kraft tritt. Hintergrund ist, dass die Verpflichtung nach bisheriger Rechtslage eigentlich schon ab Anfang 2022 bestanden hätte, beichtet die „dpa“. Soweit die Theorie. Und wie sieht es im Alltag aus? Hält das digitale System stand?

E-Rezept ab Januar: Arztpraxen wollen kein Versuchslabor sein

Die Erwartungen an das Vorzeigeprojekt sind nun hoch. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung machte deutlich, dass dafür auch die technischen Voraussetzungen stimmen müssen. „An jedem Werktag werden in deutschen Arztpraxen mehr als 1,5 Millionen Rezepte ausgestellt“, sagte ein Sprecher der „Deutschen Presse-Agentur“. „Das muss zuverlässig und sicher funktionieren, die Praxen sind schließlich kein digitales Testlabor.“ Die Erfahrungen der ersten Tage würden zeigen, ob die Systeme stabil genug für den Masseneinsatz seien. Allerdings kommt die Änderung auch nicht von heute auf morgen.

Die Praxen konnten sich in den vergangenen Monaten vorbereiten und umstellen, da noch nicht überall die Voraussetzungen gegeben waren. Dazu gehört ein Anschlussgerät an die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Jedes E-Rezept braucht außerdem eine elektronische Unterschrift des Arztes oder der Ärztin. Ein gewisser Umstellungsdruck ist auch gesetzlich vorgesehen: Machen Praxen nicht mit, drohen pauschale Vergütungskürzungen von einem Prozent. Und welche Vorteile hat das E-Rezept für die Patienten?

E-Rezept ab Januar in allen Arztpraxen Pflicht: Vorteile für Patienten

Die Verbraucherzentralen sehen im E-Rezept viele Vorteile für Patienten. Der Fachreferent beim Bundesverband, Lucas Auer, sagte der „dpa“: „So kann die Apotheke vorab prüfen, ob das Medikament vorrätig ist und es bei Bedarf bestellen.“ Das spare unnötige Wege. Auch gebe es kein Rätselraten über unleserliche handschriftliche Hinweise auf Rezepten mehr. Zudem könnten Folgerezepte digital ausgestellt werden, ohne dass man noch mal zur Praxis muss. Der größte Vorteil liege in der Minimierung von Risiken: Die digitale Erfassung aller Medikamente ermögliche einen leichten Überblick über Wechselwirkungen.

Auf einem Bildschirm in einer Apotheke werden Hinweise zu E-Rezepten angezeigt.

Die Verbraucherschützer haben aber auch ein Auge auf die Prozesse rund um die elektronische Signatur. Wenn Arztpraxen die ausgestellten E-Rezepte erst im Nachhinein signieren, etwa gesammelt am Ende des Tages, könnte man sein E-Rezept so lange nicht einlösen. Solche Wartezeiten seien nicht akzeptabel, so Experte Auer. Es müsse daher sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten ihr E-Rezept unmittelbar nach dem Praxisbesuch einlösen können.

Wohin mit E-Rezept vom Arzt? Drei Wege zur Einlösung in der Apotheke

Die neuen E-Rezepte lassen sich dann wie gewohnt in der Apotheke einlösen. Auf drei Wegen können die Apotheker bzw. Patienten die E-Rezepte einlösen.

  1. E-Rezepte können schon seit einiger Zeit über eine spezielle App eingelöst werden.
  2. Oder mit einem auf Papier gedruckten QR-Code. Das hat sich aber nicht flächendeckend durchgesetzt.
  3. Inzwischen gibt es einen einfacheren Einlöseweg, bei dem die Versichertenkarte in der Apotheke in ein Lesegerät gesteckt wird. Die E-Rezepte werden nicht auf der Karte, sondern auf einem zentralen Server gespeichert. Die Apotheke ist dann berechtigt, sie von dort abzurufen.

Letzteres hat sich gut bewährt. Die gesetzlichen Krankenkassen beobachteten in den vergangenen Monaten „einen steilen, problemfreien Hochlauf“ mit zwölf Millionen ausgestellten E-Rezepten. Spitzenverbands-Chefin Doris Pfeiffer sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, sie sei daher „sehr optimistisch, dass die Umstellung überall klappt.“

Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die elektronische Gesundheitskarte dafür NFC-fähig sein muss – also zum drahtlosen Datenaustausch mit anderen Geräten geeignet. Erkennbar sei das an einem Symbol im oberen Bereich der Karte.

(Quelle: dpa)

Rosa Papierrezepte behalten ihre Gültigkeit

Was passiert aber mit Menschen, die kein Smartphone besitzen bzw. benutzen können oder wollen? Auch dafür gibt es eine einfache Lösung: „Menschen, die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen, dürfen nicht zurückgelassen werden“, betonte Verbraucherschützer Auer. Für sie müssten Unterstützungsangebote und analoge Alternativen mitgedacht werden. „Insofern ist es zu begrüßen, dass Papierrezepte ihre Gültigkeit behalten.“

Rubriklistenbild: © Fabian Sommer/dpa

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