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Rätsel um mysteriöses Zusatzzeichen: Was bedeuten drei Personen im Auto?

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2020 wurden neue Verkehrsschilder eingeführt, darunter ein mysteriöses Zusatzzeichen. Darauf sind drei Menschen in einem Auto zusehen. Doch es bleibt weitgehend ungenutzt.

Die Fülle an Verkehrsschildern in Deutschland kann leicht zu Verwirrung führen, insbesondere wenn neue Zeichen hinzukommen, deren Bedeutung nicht sofort erkennbar ist. Ein Beispiel dafür ist ein Verkehrsschild, das ein Fahrrad auf einem grünen Quadrat darstellt. Etwas einfacher zu verstehen ist das Zeichen, das drei Menschen in einem Auto zeigt.

Dieses Zeichen wurde erst kürzlich, im Jahr 2020, im Zuge einer Novelle der Straßenverkehrsordnung eingeführt. Obwohl die Darstellung zunächst etwas verwirrend sein mag, ist die Bedeutung recht einfach: Das Zusatzzeichen repräsentiert Fahrgemeinschaften mit mindestens drei Personen.

Drei Personen im Auto: Zusatzzeichen sollte Fahrgemeinschaften Sonderrechte einräumen

Das Verkehrszeichen mit dem umständlichen Namen „Personenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind“, sollte ursprünglich mit bestimmten Sonderrechten ausgestattet werden. Laut t-online.de war geplant, dass Fahrzeuge mit mindestens drei Insassen die Busspur nutzen dürfen. Der ADAC weist jedoch darauf hin, dass nur Taxis und Elektroautos in Ausnahmefällen diese Spur nutzen dürfen. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet.

PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Inzwischen gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften.

Das Ziel dieser Regelung war es, den Individualverkehr zu reduzieren und Fahrgemeinschaften zu fördern. Zudem sollte der Umstieg auf das Fahrrad attraktiver gestaltet werden. Allerdings wurde aus Sorge vor negativen Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr keine Freigabe für Busspuren erteilt.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Zusatzschild hat keinen Zweck: Frankreich zeigt, wie es besser geht

Somit existiert ein Verkehrsschild, das eigentlich keinen Zweck erfüllt. Es kann jedoch von Straßenverkehrsbehörden verwendet werden, wenn sie Verkehrsversuche durchführen. Das Zeichen mit den drei Menschen im Auto wird jedoch vorerst eher selten zu sehen sein.

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Im Gegensatz zu Deutschland hat Frankreich mit der Raute ein ähnliches Zeichen, das ganze Spuren für bestimmte Gruppen, wie Fahrgemeinschaften oder Elektroautos, sperrt. In Deutschland hingegen ist ein anderes Verkehrsschild, das ebenfalls 2020 eingeführt wurde, häufiger zu sehen. Es verbietet das Überholen von Fahrrädern und anderen Zweirädern.

Rubriklistenbild: © Bundesanstalt für Straßenwesen

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