Rasenmäher in der Garage abgestellt? Das kann Folgen haben
VonFranziska Kaindl
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Neben dem Fahrzeug landen auch oft andere Gegenstände in der Garage. Jedoch ist das eigentlich verboten.
Der Blick in die eigene oder Nachbars Garage offenbart oft eine wahre Rümpelkammer. Ja, vielleicht steht das Auto drin, aber hinzu kommen oft andere Gerätschaften, die nirgendwo anders einen Unterstellplatz gefunden haben. Genau das kann allerdings zum Problem werden – Garagen dienen nämlich einem bestimmten Zweck und dieser sollte erfüllt sein.
Warum der Rasenmäher und andere Gegenstände nicht in die Garage dürfen
Wie eine Garage gebaut und genutzt werden soll, wird in den meisten Bundesländern mittels einer Garagenverordnung geregelt. In diesen Verordnungen wird auch oft festgelegt, dass Garagen primär zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden sollen: „Notwendige Stellplätze und Garagen dürfen ihrem Zweck nicht entfremdet werden“, heißt es beispielsweise in der Landesbauverordnung (LBauO RLP) von Rheinland-Pfalz. Die Zweckentfremdung einer Garage kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. „Dann riskieren Sie im Zweifelsfall ein Bußgeld von mehreren hundert Euro“, sagt Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz in einer Mitteilung. Ein häufiges Missverständnis ist, dass Garagen als universelle Abstellkammern genutzt werden dürfen.
Ein Rasenmäher mag auf den ersten Blick harmlos erscheinen, doch das Lagern in der Garage kann problematisch sein. Denn: „Es dürfen nur solche Dinge in einer Garage aufbewahrt werden, die sich auch auf das Fahrzeug beziehen“, sagt ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner laut Bild.de. Aus diesem Grund sind auch andere Gegenstände in der Garage nicht erlaubt, wie Gasgrills, Gasflaschen sowie gefährliche, explosive und brennbare Stoffe.
Die Nutzung der Garage als Büro, Gästezimmer, Partyraum oder Werkstatt ist laut ADAC ebenfalls nicht gestattet, da diese nicht der Zweckbestimmung der Garage entsprechen – zumindest, wenn dieser Zustand dauerhaft vorliegt. Entscheidend sei demnach, dass die Garage ohne große Aufräumarbeiten für das Auto genutzt werden kann. Dass es aber tatsächlich einmal Ärger gibt, ist eher unwahrscheinlich: „Die Überwachung von Garagen ist auf der Prioritätenskala von Behörden sicher nicht sehr hoch angesiedelt“, sagt Heimgärtner.
Rasenmähen, Grillen, Müll entsorgen: Bußgelder rund um Haus und Garten
Es darf alles in der Garage gelagert werden, was auch mit dem Auto zu tun hat. Dem ADAC zufolge sind das Reifen, Dachgepäckträger, Wagenheber sowie Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Öl und Scheibenreiniger. Kraftstoff darf ebenfalls in der Garage gelagert werden, allerdings nur in begrenztem Umfang. Wie hoch dieser ist, wird in der Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. In Bayern gilt beispielsweise, dass in Kleingaragen von einer Größe bis maximal 100 Quadratmetern bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin außerhalb des Autos in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden dürfen.