VonJulia Cuprakowaschließen
Das Rauchen auf dem Balkon führt häufig zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. In Deutschland gibt es kein generelles Rauchverbot auf Balkonen. Doch was können Mieter tun, die sich durch den Rauch belästigt fühlen?
Das Rauchen von Zigaretten gehört zu den Gewohnheiten, die in Mehrfamilienhäusern häufig zu Diskussionen und Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn führen. Insbesondere das Rauchen auf dem Balkon ist ein umstrittenes Thema, da der Rauch das Wohlbefinden der Nachbarn unmittelbar beeinträchtigt. Für viele Mieter stellt sich daher die Frage: Darf auf dem Balkon geraucht werden? Oder: Was können Mieter tun, die sich durch den Rauch ihrer Nachbarn belästigt fühlen?
Rauchen auf dem Balkon verboten oder erlaubt? Was Mieter wissen sollten
Grundsätzlich besteht in Deutschland kein generelles Rauchverbot in Wohnräumen und auf Balkonen. Das Rauchen wird als vom Mietvertrag gedeckter Gebrauch der Mieträume angesehen. Mieter haben daher in der Regel das Recht, auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse zu rauchen. Diese Auffassung hat auch der Bundesgerichtshof bestätigt, wie „mieterengel.de“ berichtet. Bestimmte Pflanzen, heruntertropfendes Gießwasser und herabfallende Blüten können auf dem Balkon dagegen durchaus verboten werden.
Ein Rauchverbot durch den Vermieter oder Eigentümer ist nur in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie Flur, Waschküche oder Keller möglich. Was aber können Mieter oder Nachbarn von starken Rauchern tun, wenn sie sich durch den Zigarettenrauch stark belästigt fühlen?
Bundesgerichtshof bestätigt: Rauchen auf dem Balkon erlaubt – ständige Belästigung durch Qualm verboten
Zunächst sollten Nachbarn immer das Gespräch mit dem Raucher suchen und gemeinsam nach einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung suchen. Zeigt sich der rauchende Nachbar nicht einsichtig und kulant, können Mieter mit einer Klage drohen. Denn kein Mieter muss ständigen Qualm und Zigarettengeruch dulden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2015 in einem viel beachteten Urteil entschieden, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Raucher können demnach verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten zum Glimmstängel zu greifen.
In dem zugrunde liegenden Fall beschwerten sich Anwohner in Premnitz (Brandenburg) über den Tabakrauch ihrer unter ihnen wohnenden Nachbarn. Der Rauch zog regelmäßig in ihre Wohnung. Während die beklagten Raucher einen täglichen Zigarettenkonsum von 12 Zigaretten angaben, behaupteten die Kläger einen Konsum von 20 Zigaretten.
Rauchende Nachbarn müssen Rücksicht nehmen – Rauchzeiten sind individuell festzulegen
Laut Bundesgerichtshof müssen Raucher bei einer „wesentliche Beeinträchtigung“ durch den Rauch Rücksicht nehmen. Eine Lösung sind festgelegte Zeiten, in denen auf dem Balkon geraucht werden darf, sodass jeder Mieter Zeiten hat, in denen er seinen Balkon ohne Beeinträchtigung durch Rauch nutzen kann. Die Festlegung dieser Zeiten muss individuell erfolgen. Der Bundesgerichtshof hat keine allgemeingültigen rauchfreien Zeiten festgelegt.
Festgelegt ist jedoch die Verwendung von Sicht- und Sonnenschutz auf dem Balkon. Dafür brauchen die Mieter eine Erlaubnis. Zwar nicht vom Gericht, aber von ihrem Vermieter, wie echo24.de schreibt. Balkonkraftwerke hingegen kann der Vermieter nicht mehr verbieten. Eine Änderung im Mietrecht gibt Mietern das Recht, eine eigene Solaranlage zu installieren.
Rubriklistenbild: © IMAGO / Collage:echo24.de

