Kiffen am Steuer?

Cannabis-Legalisierung: Welche Regeln für Autofahrer in Deutschland gelten

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Einer Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat der Bundestag zugestimmt. Welche Regeln gelten laut künftigem Gesetz dann für Autofahrer? Was soll sich ändern?

Hamm - Der Bundestag hat am Freitag, 23. Februar, nach jahrelanger Diskussion dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) zugestimmt. Damit rückt die Legalisierung von Cannabis in Deutschland in greifbare Nähe. Während die geplanten Regelungen für Besitz und Anbau bereits bekannt sind, stellen sich viele die Frage: Was gilt beim Autofahren? Dürfte man bekifft hinters Steuer?

Der Gesetzesentwurf zur Cannabis-Legalisierung bleibt an dieser Stelle sehr ungenau, lässt aber durchblicken, dass wohl an neuen Grenzwerten für Tetrahydrocannabinol (THC) gearbeitet wird. Diese sollen „auf wissenschaftlicher Grundlage“ untersucht und ermittelt werden. Die Ergebnisse einer extra einberufenen Arbeitsgruppe zur Ermittlung neuer Grenzwerte werden im Frühjahr 2024 erwartet.

Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Welche Regeln gelten beim Autofahren?

Unterschieden werden muss bei dem Thema zunächst einmal zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat. Hilfreich ist hier der Vergleich zum Fahren unter Alkoholeinfluss: Bei einer Promillegrenze von 0,5 bis 1,09 handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen ein Bußgeld in Höhe von 528,50 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille hinterm Steuer handelt es sich um eine Straftat. Der Autofahrer muss mit drei Punkten in Flensburg, einer Freiheits- oder Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis bis fünf Jahren rechnen. Auch ein lebenslanges Fahrverbot ist möglich.

Was beim Alkohol der Promillewert ist, stellt bei Cannabis die Menge an THC im Blut dar. Die aktuelle Rechtssprechung sieht so aus: Laut Paragraf 24a StVG handelt ordnungswidrig, wer unter der Wirkung von Cannabis Auto fährt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn die Substanz im Blut nachgewiesen wird. Ein konkreter Grenzwert wird vom Gesetzesgeber (noch) nicht genannt. Laut Rechtsanwalt Arndt Kempgens nehmen Bußgeldbehörden und Gerichte aktuell eine „Wirkung“ ab einem Nanogramm (ng) THC pro Milliliter (ml) Blut an. Das bedeutet: Wird einem Autofahrer mehr THC im Blut nachgewiesen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Doch wo fängt die Straftat an?

Bekifft hinterm Steuer? THC-Grenzwerte sollen (neu) ermittelt werden

„Strafrechtlich gibt es dann ein Problem, wenn man so viel THC im Blut hat, dass man nicht mehr sicher fahren kann“, erklärt Kempgens die aktuelle Rechtslage. Das Fahrverhalten (Unfall, Schlangenlinien) und mögliche Ausfallerscheinungen beim Fahrer seien dann entscheidend. Anders als bei Alkohol gebe es hier allerdings noch keinen gesicherten Grenzwert.

Cannabis-Konsum und Autofahren – das Thema ist noch nicht endgültig geklärt.

Und genau das soll sich aller Voraussicht nach bei einer Legalisierung von Cannabis ändern. Es soll also künftig auch einen Grenzwert geben, der angibt, mit viel THC im Blut ein Autofahrer nicht mehr fahrtüchtig ist und sich somit strafbar macht. Ein schwieriges Unterfangen, sagt Arnd Kempgens. „Es gibt dazu keine gesicherten Werte. THC wirkt auf jeden Körper unterschiedlich“, erklärt der Rechtsanwalt im Gespräch mit wa.de. Beim Alkohol-Grenzwert habe man sich aufgrund von Erfahrungswerten auf die 1,1 Promille geeinigt. Diese gebe es bei Cannabis allerdings noch nicht.

Cannabis-Legalisierung in Deutschland: ADAC begrüßt Untersuchung der Grenzwerte

Ob sich auch der Grenzwert im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit ändern wird, bleibt abzuwarten. Laut ADAC wird schon seit Jahren in der Fachwelt darüber gestritten, ob der THC-Grenzwert von 1 ng/ml beim Autofahren richtig oder zu niedrig angesetzt ist. „Fachleute für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland empfehlen die Anhebung des momentan erlaubten THC-Werts im Blut“, heißt es. Die Juristen und Mediziner würden sich nicht auf einen genauen Wert festlegen, sondern dem Gesetzgeber lediglich empfehlen, den Grenzwert „angemessen raufzusetzen“.

Die Begründung der Experten: Der aktuelle THC-Grenzwert sei so niedrig, dass er keinen „zwingenden Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung“ zulasse. Er würde lediglich einen Cannabis-Konsum nachweisen. Der ADAC begrüßt nach eigenen Angaben den Plan der Bundesregierung, Grenzwerte für THC auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermitteln.

Cannabis-Legalisierung in Deutschland – so geht es weiter

Beschlossene Sache ist die Teil-Legalisierung zum 1. April 2024 übrigens noch nicht endgültig. Das Gesetz kommt voraussichtlich am 22. März noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte das Verfahren aber prinzipiell noch bremsen. In einigen Bundesländern formiert sich bereits Widerstand, etwa in Nordrhein-Westfalen. So will Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) einen Antrag auf Verschiebung zur Einführung stellen. Ärztepräsident Klaus Reinhardt forderte derweil den Bundesrat dazu auf, das beschlossene Gesetz zu stoppen. Es gebe erhebliche Bedenken gegen das Vorhaben.

Ein Gärtner aus NRW will in den Cannabis-Anbau einsteigen – das war für ihn schon vor einem Jahr klar. Er sagt: „Wir sind vorbereitet.“

Rubriklistenbild: © IMAGO/Christoph Hardt

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