Drei Ausnahmen

Rechts vor Links: Wann die bekannte Verkehrsregel nicht greift

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Die Rechts-vor-links-Regel ist ein grundlegendes Prinzip im Straßenverkehr. Es ist normalerweise anzuwenden, wenn keine andere Vorfahrtsregelung besteht. Doch es gibt Ausnahmen.

Bereits in der Grundschule lernen die meisten Menschen die Grundlagen für die Teilnahme am Straßenverkehr. Später wird dieses Wissen in der Fahrschule vertieft. Doch wie ein umfassender Test eines Automobilclubs vor einiger Zeit zeigte, geht das erlernte Wissen oft schnell wieder verloren. Eine der grundlegenden Verkehrsregeln ist „rechts vor links“. Wer diese Regel missachtet, riskiert unter Umständen sogar Punkte in Flensburg. Rechts-vor-Links im Grunde gilt immer dann, wenn weder Ampeln noch Verkehrszeichen oder die Polizei den Verkehr regeln. Es gibt jedoch einige Sonderfälle.

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In welchen Sonderfällen Rechts vor links nicht gilt

Die Rechts-vor-links-Regel ist in §8 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt. An Kreuzungen ohne spezielle Regelung hat der von rechts kommende Verkehrsteilnehmer Vorfahrt. Diese Regel gilt sowohl für motorisierte Fahrzeuge als auch für Radfahrer und Pedelec-Nutzer. Ein seltener Sonderfall tritt ein, wenn vier Fahrzeuge gleichzeitig an einer Kreuzung ankommen. In diesem Fall müssen sich die Fahrer per Handzeichen verständigen, wer zuerst fahren darf.

Es existieren jedoch weitere spezielle Situationen, in denen die Regel nicht greift:

  • Im Kreisverkehr: Hierzulande haben Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisel befinden, Vorfahrt. Blinken ist übrigens nur beim Verlassen des Kreisverkehrs erforderlich.
  • Bei Grundstückseinfahrten: Wer hier hinausfährt, ist nicht vorfahrtsberechtigt – gleiches gilt für Fahrzeuge, die über einen abgesenkten Bordstein auf eine Straße einfahren.
  • Bei Wald- und Forstwegen: Fahrzeuge, die hier hinausfahren, sind ebenfalls nicht nach der Rechts-vor-links-Regel vorfahrtsberechtigt.

Vorsicht auf Großparkplätzen: Hier gilt Rechts vor links nicht in jedem Fall

Besondere Vorsicht ist auf großen Parkplätzen von Einkaufszentren oder Supermärkten geboten. Hier gilt die Rechts-vor-links-Regel nicht automatisch, selbst wenn Schilder auf die Geltung der StVO hinweisen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 17 U 21/22) entschied, dass Fahrgassen auf Parkplätzen „keine dem fließenden Verkehr dienenden Straßen seien“ und daher keine Vorfahrt gewährten. Stattdessen gelte dort an Kreuzungen das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Dieses Verkehrszeichen heißt „Achtung Kreuzung“ – und weist darauf hin dass dort Rechts vor links gilt.

Auch Verkehrsschilder können Rechts vor links anordnen

Schilder, die die Rechts-vor-links-Regel anordnen, sind beispielsweise das schwarze Kreuz vor einem roten Dreieck. Auch ein Schild, das auf eine Tempo-30-Zone hinweist, macht die Regel gültig, es sei denn, die Vorfahrt wird in Ausnahmefällen anders geregelt.

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Eine Mercedes E-Klasse
Mercedes E-Klasse (Baureihe 210): Im Mai 1995 wurde die zweite Generation der Mercedes E-Klasse vorgestellt – und die neue, rundliche Designsprache sorgte für Aufsehen. Vor allem an die elliptischen Doppelscheinwerfer musste sich der ein oder andere erst einmal gewöhnen, die Front bekam den Spitznamen „Vieraugengesicht“. © Mercedes-Benz
Ein BMW Z3
BMW Z3: Der Z3 war der erste BMW, der komplett und ausschließlich außerhalb von Deutschland gebaut wurde – er lief ab 1995 im neuen Werk in Spartanburg (USA) vom Band. Seinen ersten Einsatz hatte er im Dienste von James Bond – er debütierte im Blockbuster „GoldenEye“. Ab Sommer 1998 bekam der Roadster auch eine Coupé-Variante zur Seite gestellt. © BMW
Ein Fiat Barchetta
Fiat Barchetta: Der Name bedeutet auf Deutsch so viel wie „kleines Boot“ oder „Bötchen“. Der Zweisitzer schwamm auf der 1990er-Jahre-Roadster-Welle mit, die vor allem durch den Mazda MX-5 ausgelöst worden war. © Fiat/Stellantis
Ein Peugeot 406 Coupe
Peugot 406: Im Herbst 1995 trat der er 406 die Nachfolge des Peugeot 405 an. Das französische Mittelklasse-Fahrzeug gab es als Limousine, Kombi – und, wie hier auf dem Bild zu sehen, als Coupe-Version. © Heritage Images/Imago
Ein Ferrari F50
Ferrari F50: Mit dem F50 feierte Ferrari im Jahr 1995 das 50-jährige Bestehen des Unternehmens. Selbst, wenn man genügend Geld auf dem Konto hatte (damals rund 380.000 Euro Neupreis) war nicht garantiert, dass man den 520 PS starken V12-Mittelmotor-Supersportwagen auch bekam: Ferrari verkaufte den F50 nur an ausgewählte Kunden. Offiziell wurden bis 1997 gerade einmal 349 Exemplare gebaut. © Dreamstime/Imago
Zwei VW Sharan
VW Sharan: Der Sharan entstand in einer Gemeinschaftsentwicklung mit Ford. Als der Van im Sommer 1995 auf den Markt kam, war er zunächst nahezu baugleich mit dem Ford Galaxy. Zielgruppe waren junge Familien. © Volkswagen
Zwei Porsche 911 Turbo
Porsche 911 Turbo (993): Als Topmodell der Porsche-911er-Modellreihe 993 kam 1995 der Turbo auf den Markt. Mit dem dicken, feststehenden Flügel war er auf der Straße auch ziemlich leicht zu erkennen. © Porsche
Ein Alfa Romeo 146
Alfa Romeo 146: Der Alfa Romeo 146 kam 1995 als fünftüriges Schwestermodell des Alfa Romeo 145 auf den Markt. Besonderes Designmerkmal ist die Mischung aus Stufen- und Steilheck. ©  Alfa Romeo/Stellantis
Ein Renault Sport Spider
Renault Sport Spider: Ursprünglich wurde das Fahrzeug für den Rennsport entworfen – von Frühjahr 1995 bis Herbst 1999 wurde er aber auch als Straßenversion gebaut. Der Renault Sport Spider zählt zu den spektakulären Highlights des H-Kennzeichen-Klassiker-Jahrgangs 2025 – nur knapp 1.500 Exemplare wurden gebaut. © Renault
Ein Lancia Y
Lancia Y: Mit seinem extravaganten Design setzte sich der Lancia Y deutlich von der Kleinwagen-Konkurrenz ab. Und dazu nicht nur von außen: Im Innenraum sorgten die mittig auf dem Armaturenbrett angeordneten Instrumente für das „spezielle“ Etwas. © Lancia/Stellantis
Ein Diablo VT Roadster.
Lamborghini Diablo VT Roadster: Der Countach-Nachfolger Diablo kam bereits 1990 auf den Markt. 1993 schob Lamborghini dann mit dem VT (Visco Traction) eine Allradversion des 492 PS starken V12-Geschosses nach. Noch einmal zwei Jahre später folgte dann die Roadster-Variante. © Lamborghini
Ein Volvo V40 und ein Volvo s40
Volvo S40/V40: Mit dem S40 (Limousine) leitete Volvo ab Herbst 1995 eine neue Designsprache ein. Kurz darauf kam die besonders in Deutschland beliebte Kombi-Version V40 auf den Markt. Produziert wurden die „Schweden“ in einem Werk in den Niederlanden. © Volvo
Ein Citroën Xantia
Citroën Xantia Break: Zwei Jahre nach der Xantia-Limousine kam 1995 auch die Kombi-Variante namens Break auf den Markt. 2001 endete die Xantia-Produktion – im Iran jedoch wurde das Fahrzeug in einer einfachen Variante aber noch in Lizenz bis 2010 weiterproduziert. © Citroën/Stellantis
Ein Chrysler Grand Voyager
Chrysler Voyager: Im Frühjahr 1995 kam die dritte Generation des Chrysler Voyager auf den Markt. Den Van gab es in zwei Ausführungen: Der Grand Voyager bot durch seine größeren Abmessungen im Innenraum mehr Platz. © Chrysler Brand Heritage
Ein Fiat Brava
Fiat Brava: Bei diesem Auto kam es auf den letzten Buchstaben an: Der Fiat Brava war ein kompakter Fünftürer, der kürzere Dreitürer ging als Fiat Bravo an den Start. © Fiat/Stellantis

Wer die Rechts-vor-links-Regel missachtet, muss laut ADAC mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Bei einer Gefährdung werden 100 Euro fällig, und es gibt einen Punkt in Flensburg. Führt die Missachtung zu einem Unfall, kommen zum Punkt in Flensburg noch 120 Euro Bußgeld hinzu.

Rubriklistenbild: © Panthermedia/Imago

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