VonSebastian Oppenheimerschließen
Grundsätzlich gilt in Deutschland das Rechtsfahrgebot. Doch wann muss man bei mehrspurigen Autobahnen auf rechte Spur wechseln? Ein Anhaltspunkt ist die 20-Sekunden-Regel.
Es ist ein häufiges Ärgernis auf der Autobahn: Immer wieder benutzen „Schleicher“ die linke oder mittlere Spur nicht nur zum Überholen – und bremsen schnellere Fahrzeuge dadurch aus. Dabei könnten sie aufgrund ihres Tempos auch problemlos die rechte Spur benutzen. Tatsächlich gibt es in Deutschland das sogenannte Rechtsfahrgebot. In § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es: „Es ist möglichst weit rechts zu fahren [...]“. Doch wie ist das nun genau zu verstehen?
Rechtsfahrgebot in Deutschland: Auch auf einspurigen Straßen muss man sich möglichst weit rechts halten
Was viele nicht wissen: Das Rechtsfahrgebot gilt nicht nur für mehrspurige, sondern auch für einspurige Straßen. Und: Grundsätzlich gilt das Rechtsfahrgebot auch innerorts – allerdings gibt es hier eine Besonderheit: Laut §7 Absatz 3 StVO dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen bei mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung die Fahrspur frei wählen. Normalerweise sind Pkw innerorts also von der Vorschrift ausgenommen. Auch rechts überholen ist in diesem Fall erlaubt. Linksabbieger oder Schienenfahrzeuge müssen sogar rechts überholt werden.
Rechts überholen auf der Autobahn: In zwei Ausnahmen ist es erlaubt
Auf der Autobahn sowie autobahnähnlichen Straßen ist rechts Überholen verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert Geldbußen in Höhe von bis zu 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Von dieser Vorschrift gibt es aber zwei Ausnahmen:
- Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen in einer Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden. Voraussetzung ist laut dem Automobil-Club Verkehr (ACV): Der Verkehr ist auf allen Fahrstreifen so dicht, dass nebeneinander gefahren wird.
- Ebenfalls rechts überholt werden dürfen dem Automobilclub zufolge Fahrzeuge, die auf dem linken Fahrstreifen stehen oder langsamer als 60 km/h fahren. Allerdings nur mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und unter größter Vorsicht. Bei stehendem Verkehr darf auf dem rechten Fahrstreifen mit höchstens 20 km/h überholt werden. Sollte der Verkehr auf der linken Spur langsam in Bewegung sein, darf rechts maximal mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden – was bedeutet, dass rechts maximal 80 km/h erlaubt sind.
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Mehrspurige Autobahn: 20-Sekunden-Regel als grober Anhaltspunkt für Rechtsfahrgebot
Eine Besonderheit gibt es auf Autobahnen mit drei Spuren. So heißt es in §7 Absatz 3c der StVO, dass Fahrzeuge auf dreispurigen Autobahnen „abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren“, den mittleren Fahrstreifen durchgängig befahren dürften, sofern – auch nur „hin und wieder“ – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Autobahnen mit mehr als drei Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts.
Das bedeutet: Man muss nach dem Überholen auf einer Autobahn mit mehreren Spuren nicht wieder sofort ganz nach rechts wechseln und in jede Lücke „hüpfen“. Hintergrund ist laut ADAC, dass dadurch gefährliche Spurwechsel und „Schlangenlinienfahren“ vermieden werden sollen. Die Frage ist jedoch: Was bedeutet das in der StVO genannte „hin und wieder“? Gesetzlich ist das nicht exakt festgelegt. Der Automobilclub verweist jedoch auf die sogenannte „20-Sekunden-Regel“. Diese basiert auf einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 1989: Demnach ist auf die rechte Spur zu wechseln, wenn diese vor dem nächsten Überholvorgang „deutlich länger“ als 20 Sekunden befahren werden könnte. Dies ist zwar auch wieder etwas vage, kann aber als grober Anhaltspunkt gelten.
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