Bußgeld für Biomüll-Sünder? Neue Regelung könnte schon bald zu mehr Kontrollen führen
VonAndrea Stettner
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Ab 1. Mai 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft. Bio-Müll darf dann kaum noch Fremdstoffe enthalten. Welche Konsequenzen hat das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
In Deutschlands Bio-Tonnen landen Küchenabfälle wie Schalenreste oder Kaffeefilter, sowie Laub oder Grünschnitt aus dem Garten. Leider aber auch viele Dinge, die nicht in die Biotonne gehören, wozu übrigens auch kompostierbare Müllbeutel zählen. Immer wieder befindet sich Plastik oder andere Fremdstoffe in der braunen oder grünen Tonne. Dafür könnten Müllsündern bald öfters Konsequenzen drohen.
Fehlwürfe im Biomüll erschwert Aufarbeitung
Daniel und Tobias Bauer haben tagtäglich mit „Fehlwürfen“ in der Biomülltonne zu kämpfen: Die beiden Brüder leiten den technischen Betrieb des Unternehmens Bauer Kompost in Bad Rappenau im Landkreis Heilbronn. „Eine ’schlechte’ Tonne Müll versaut uns die ganze Charge“, sagten die beiden Brüder 2023 in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Jedes Jahr verarbeitet ihr Unternehmen rund 20.000 Tonnen Biomüll und bereitet den angelieferten Inhalt der Biotonnen zu Kompost oder Biogas auf. Teile davon, die wegen Störstoffen nicht mehr verwendbar sind, werden verbrannt. Zu den typischen Fehlwürfen gehören etwa Glas, Kunststoff, Babywindeln oder auch verkotetes Katzenstreu. Insgesamt sollen sich in Biotonnen bundesweit bis zu fünf Prozent an Fremdstoffen befinden, heißt es im dpa-Bericht weiter.
Neue Regelung ab 2025: Bioabfälle mit zu vielen Fremdstoffen können zurückgewiesen werden
Damit zukünftig weniger Fremdstoffe wie Plastiktüten, Flaschen und Co. im Biomüll landen und diesen verunreinigen, soll nun entgegengesteuert werden: Ab 1. Mai 2025 tritt der neue Paragraf 2a der Bioabfallverordung (BioAfbV) in Kraft, nach der Bioabfälle nur noch maximal drei Prozent an Fremdstoffen (zum Beispiel Glas, Plastik oder Metall) enthalten dürfen. Der Kunststoffanteil darf höchstens ein Prozent betragen.
In der Folge soll dies zu mehr Kontrollen führen. „Eine sortenreine Erfassung von Bioabfällen muss durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung der Verbraucher und Kontrollen bis hin zu Sanktionen (Biotonnen stehen lassen) begleitet werden“, teilt David Wilken, Geschäftsführer der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) der dpa mit. Dazu werden etwa stichprobenartig Sichtungen der Biotonnen durchgeführt oder mit sogenannten Detektorfahrzeugen gearbeitet, die Metalle oder Plastik in Tonnen aufspüren können. Verunreinigte Tonnen werden dann etwa mit einem Aufkleber markiert und nicht entleert.
Kann Bürgerinnen und Bürgern nun ein Bußgeld drohen, wenn sie ihre Bio-Tonne falsch befüllen? In der Regel nicht, denn: „Die im Mai 2025 in Kraft tretenden Regelung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) richtet sich nicht unmittelbar an Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern in erster Linie an Aufbereiter, Bioabfallbehandler und Gemischhersteller von Bioabfällen“, teilt ein Sprecher des Bundesministeriums für Verbraucherschutz (BMUV) gegenüber IPPEN.MEDIA mit. „Aus diesem Grund ergeben sich auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der BioAbfV für die Bürgerinnen und Bürger keine Bußgelder“.
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