VonUlrike Hagenschließen
Am Montag wird ganz Deutschland stillgelegt. Gewerkschaften haben Mega-Streiks bei Bus, Bahn und am Flughafen angekündigt. Werden Tickets erstattet?
Kassel – Die Gewerkschaften Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und ver.di haben einen landesweiten Streik für Montag, 27. März 2023, angekündigt. Während dieser Zeit werden alle Bahn- und Busverbindungen sowie zahlreiche Flüge ausfallen. Der Mega-Streik wird am Montag ganz Deutschland lahmlegen. Selbst Autobahnen werden vom bundesweiten Streik betroffen sein.
Doch was heißt das für gestrandete Pendler und Reisende? Gibt es für ausgefallene Verbindungen Geld zurück?
Keine Busse, Bahnen, Flüge in Hessen: Mega-Warnstreik am Montag
Wer am 27. März mit Bahn, Bus, oder Flugzeug zur Arbeit, zum Einkaufen oder in den Urlaub, sprich: egal wohin will, muss viel Geduld mitbringen – oder seine Vorhaben verschieben: „Es wird im gesamten Bundesgebiet zu starken Verzögerungen bis hin zum Erliegen der Verkehrsdienste in allen genannten Bereichen kommen“, teilten ver.di und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG bereits am Donnerstag, 23. März, mit.
Der geplante Streik betrifft also nicht nur Hessen, sondern den gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und überregionalen Bahnverkehr in ganz Deutschland, Busse, Bahnen und auch Flughäfen werden zum Stillstand kommen. Doch Fahrgäste haben bestimmte Rechte, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Diese Bundesländer sind vom Mega-Streik im Nahverkehr am Montag, 27. März, betroffen
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Baden-Württemberg
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
- Rheinland-Pfalz
- Bayern
- Bremen
- Hamburg
Bus und Bahn fahren am Montag nicht – bei Streik gibt es Geld für das Ticket zurück
„Bahntickets, die Sie vor dem 23. März für Fahrten am 27. und 28. März gebucht haben, können Sie flexibel bis zum 4. April einschließlich nutzen“, so die Verbraucherschützer, „möglicherweise bestehende Zugbindungen sind aufgehoben“.
Auch Sitzplatzreservierungen können laut der Deutschen Bahn kostenlos storniert werden. Doch, Achtung: Ansprüche auf Ersatzbeförderung und Ticketerstattung gelten nicht für Nahverkehr, also Busse, U-Bahnen, S-Bahnen oder Straßenbahnen.
Welche Bahngesellschaften außer der Deutschen Bahn (DB) bestreikt werden
- Transdev
- AKN
- Osthannoversche Eisenbahnen
- erixx
- vlexx
- eurobahn
- Länderbahn (vom 26. März um 00:00 Uhr bis zum 27. März um 24:00 Uhr)
Kein Flug, kein Zug wegen Mega-Streik: Ticket-Erstattung – so bekommen Sie ihr Geld zurück
Wer am Streiktag mit dem Zug fahren möchte und wegen der Arbeitsniederlegung, die von Arbeitgebern bereits als unverhältnismäßig kritisiert wurde, zu spät oder gar nicht an seinem oder ihrem Ziel ankommt, hat sogar ein Recht auf Entschädigung.
„Dafür gibt es Formulare, die Sie bei der Deutschen Bahn oder privaten Eisenbahnunternehmen herunterladen können. Sie können die Entschädigung auch online beantragen, etwa über die Bahn-App ‚DB Navigator‘“, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Deutsche Bahn (DB) hat eine kostenlose Telefonnummer für Fahrgastfragen zum Streik eingerichtet: 08000 99 66 33.
Streik bei der Airline oder am Flughafen: Diese Rechte haben Sie als Passagier
Der Flughafenverband ADV geht davon aus, dass der angekündigte große Warnstreik am Montag, 27. März, auch Hunderttausende Passagiere treffen wird: „Rund 380 000 Geschäfts- und Privatreisende werden ihren Flug nicht antreten können“, teilte der Verband am Donnerstag mit.
Doch auch Flugpassagiere haben bei Verspätungen und Annullierungen von Flügen aufgrund von Streiks von Piloten oder Kabinenpersonal Ansprüche, unter anderem auf Ersatzflüge, Erstattung des Tickets und möglicherweise sogar auf Ausgleichszahlungen. „Diese können Sie mit unserer App ‚Flugärger‘ bequem und kostenlos berechnen und geltend machen“, so die VZ Nordrhein-Westfalen über den einfachsten Weg, sein Reiserecht durchzusetzen.
Flug annulliert wegen Streik? Das sollten Sie wissen
- Die Airline oder der Reiseveranstalter müssen sich darum kümmern, dass Fluggäste an ihr Ziel kommen.
- Der Ansprechpartner bei einem selbst gebuchten Flug ist immer die Fluggesellschaft.
- Wer einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, sollte sich auch an den Reiseveranstalter wenden.
Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter Ihr Ansprechpartner
Wenn Sie eine Pauschalreise und damit Flug, Unterkunft, Mietwagen oder andere Bestandteile als Paket gebucht haben, haben Sie im Falle eines Streiks bessere Chancen. „Ist das der Fall, wenden Sie sich auch an Ihren Reiseveranstalter und drängen auf eine Lösung mit einer anderen Airline oder späteren Flügen“, so die Verbraucherschützer.
Veranstalter von pauschalen Reisen tragen auch die Verantwortung für Kosten, die durch Verspätungen entstehen, wie beispielsweise Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten und Telefonate. Es ist darum wichtig, in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter zu bleiben und beispielsweise auf eine Unterkunft für die Nacht zu drängen, wenn keine Ersatzmaschine noch am selben Tag startet.
Bei einer Verspätung von fünf Stunden oder mehr haben Sie darüber hinaus das Recht, den Reisepreis zu mindern, wenn Sie die Verspätung umgehend beim Reiseveranstalter melden. Der Tagesreisepreis kann ab der fünften Stunde um fünf Prozent pro Stunde bis maximal 20 Prozent gemindert werden.
Mega-Streik steht bevor: Sogar deutsche Autobahnen betroffen
Der angekündigte Warnstreik hat bereits zu einem Run auf Mietwagen geführt – und zu astronomischen Preisen. Doch Autofahrer müssen ebenfalls mit Verkehrsbehinderungen rechnen, da die Gewerkschaft ver.di erstmals auch die Beschäftigten der Autobahngesellschaft zum Generalstreik aufgerufen hat.
Sollten sich viele Angestellte in den neun Verkehrszentralen, die unter anderem für die Überwachung des Verkehrs in Tunneln zuständig sind, am Streik beteiligen, könnte auch die Sperrung von Tunneln auf Autobahnen drohen.
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