VonJulia Cuprakowaschließen
Der Kinderreisepass wird abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Eltern für ihre Kinder einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer beantragen.
Das neue Jahr kommt, der Kinderreisepass geht. Denn ab 2024 wird das Ausweisdokument für den Nachwuchs nicht mehr ausgestellt. An die Stelle des Kinderreisepasses soll ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und weltweiter Reisemöglichkeit treten. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Änderung des Passgesetzes zugestimmt.
Der Grund für die Änderung: Der Kinderreisepass ist eines der wenigen Ausweisdokumente ohne Chip. Dadurch ist er weniger sicher als Pässe mit Chip. „Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, die leicht zu überprüfen und sehr schwer zu fälschen sind“, heißt es beim Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI). Auch bei Reisepass und Personalausweis für Erwachsene soll es eine Neuerung geben, wie echo24.de bereits berichtete.
Änderung beim Reisepass: Kinderreisepass wird abgeschafft – was ab 2024 gilt
Ab dem 1. Januar 2024 gilt für Kinder das gleiche wie für Erwachsene. Für Reisen innerhalb der EU reicht der Personalausweis. Für Reisen über die Grenzen der Europäischen Union hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich. Sowohl Personalausweis als auch Reisepass sind für Kinder sechs Jahre gültig. Das BMI weist jedoch darauf hin, dass sich Kinder innerhalb dieser sechs Jahre so stark verändern, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument manchmal schon vor Ablauf der Gültigkeit nicht mehr möglich ist. Wer darüber entscheidet, wird jedoch nicht näher erläutert.
Der Kinderreisepass ist seit jeher ein Jahr gültig. Alle Standardausweise ohne Chip haben wegen der geringeren Sicherheit eine kürzere Gültigkeitsdauer. Dies bedeutete bisher für Eltern und Verwaltung einen enormen Aufwand, da der Pass jedes Jahr neu beantragt werden musste. Zudem ist die Akzeptanz von Pässen ohne Chip eingeschränkt. Andere Staaten können selbst entscheiden, ob sie diese anerkennen oder nicht. So zum Beispiel die USA. Hier ist der Kinderreisepass von der elektronischen Voranmeldung über ESTA ausgeschlossen. Eltern müssen daher oft zusätzlich ein Visum für das Kind beantragen.
Ausweis oder Reisepass für Kinder beantragen: Eltern müssen zum Bürgeramt
Um neue Ausweispapiere für ihre Kinder zu bekommen, müssen die Eltern nur noch zum Bürgeramt gehen. Dort werden sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass beantragt. Dazu benötigen die Eltern ein gültiges Passbild und ein Ausweisdokument. Hat das Kind noch keinen Ausweis, muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Für das Foto gelten weniger strenge Regeln als für Erwachsene. Bei Kindern unter 10 Jahren genügt eine Frontalaufnahme. Für Kinder unter fünf Jahren reicht ein Foto von guter Qualität. Auch die Kosten halten sich in Grenzen: Der Reisepass kostet einmalig 37,50 Euro, der Personalausweis 22,80 Euro. Kinderreisepässe kosten zwar nur 13 Euro, aber wer viel mit seinen Kindern verreist, kommt mit einem Reisepass, der sechs Jahre gültig ist, günstiger weg. Nun stellt sich die Frage, ob die noch gültigen Kinderreisepässe entsorgt werden müssen.
Kinderreisepässe können bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt und verlängert werden
Die Antwort: Nein! Eltern, die erst kürzlich einen Kinderreisepass beantragt haben, müssen sich keine Sorgen machen. Laut BIM können Kinderreisepässe noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Solange das Gültigkeitsende noch nicht erreicht ist, kann das Kind also noch mit dem Kinderreisepass reisen.
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