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Reißverschlussverfahren an Engstellen: Wie es richtig geht

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Das Reißverschlussverfahren ist eine effiziente Methode, um Stau zu vermeiden. Doch viele Autofahrer wissen nicht, wie es richtig funktioniert.

Es gibt nur wenige Dinge, die für Autofahrer so nervig sind wie Stau. Oftmals wird dieser ausgelöst, weil es eine Engstelle gibt und eine Fahrspur wegfällt – etwa bei einer Baustelle auf der Autobahn. Dabei sollte das eigentlich durch das Reißverschlussverfahren verhindert werden. In der Praxis klappt das jedoch meist nicht, weil viele Autofahrer sich falsch verhalten. Doch wie geht es richtig?

Korrekte Anwendung des Reißverschlussverfahrens

Grundsätzlich ist die Idee, dass die Autos auf beiden Spuren bis zur Engstelle vorfahren und sich dann abwechselnd in die verbleibende Fahrspur einfädeln – wie die Zähne eines Reißverschlusses, die beim Schließen von beiden Seiten ineinandergreifen.

Bei einer Fahrbahnverengung ist das Reißverschlussverfahren durch die StVO vorgegeben – ein extra Schild ist nicht zwingend notwendig. (Symbolbild)

 Wenn die Fahrer an der Engstelle ankommen, müssen sie sich an die Reihenfolge halten und dürfen sich nicht vordrängeln. Wer auf dem endenden Fahrstreifen bis zum Hindernis vorfährt, gilt nicht etwa als Drängler, sondern nutzt den vorhandenen Verkehrsraum optimal aus.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
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Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Autofahrer dürfen Einfädeln nicht erzwingen

Allerdings darf der Einfädelnde an dieser Stelle den Spurwechsel nicht erzwingen. Kommt es zu einem Crash, trägt er nach gängiger Rechtsprechung meist ein größeres Mitverschulden. Wird zu früh, also weit vor der Engstelle, auf die weiterführende Spur gewechselt, kann dies zu mehr Stau führen. Wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an diese einfachen Regeln halten, hilft das Reißverschlussverfahren, den Rückstau zu verkürzen und den Verkehr effizienter zu gestalten, da die Kapazität der Straße besser genutzt wird.

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Aber Achtung: Beim Auffahren auf die Autobahn gilt das Reißverschlussverfahren nicht! Hier muss der Auffahrende den Verkehr passieren lassen, bis er in eine ausreichend große Lücke einfädeln kann. Und zwar mit ausreichendem Sicherheitsabstand. Sollte sich diese nicht auftun, muss am Ende das Beschleunigungsstreifen gewartet werden, bis es eine Gelegenheit gibt, um auf die Autobahn aufzufahren. (Mit Material von SP-X)

Rubriklistenbild: © Karlheinz Pawlik/Imago

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