Grundsicherung in Deutschland

Nie gearbeitet und trotzdem Rente? So hoch ist der Anspruch auf Geld im Alter

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Wer sein Leben lang arbeitet, bekommt im Ruhestand die Rente. Doch wie sieht es aus, wenn der künftige Senior nie einen Job hatte? Auch dann gibt es ein Einkommen im Alter.

Die Höhe der Rente, die Senioren im Ruhestand einmal erhalten, hängt stark davon ab, wie viel sie während ihres Arbeitslebens in die Rentenkasse eingezahlt haben. Wann der Eintritt in den Ruhestand möglich ist, beeinflusst zudem die Zahl der Versicherungsjahre. Aber was ist mit denjenigen, die nie gearbeitet haben? Erhalten auch sie ein Renten-Einkommen vom Staat?

Nie gearbeitet – trotzdem Rente: Senioren haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter

Personen, die nicht ihr gesamtes Leben lang gearbeitet haben oder als Selbstständige ihre Altersvorsorge vernachlässigt haben, könnten bei dem Gedanken an die Rente nervös werden. Denn grundsätzlich gilt: Je mehr und länger Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden, desto höher ist die Rente. Aber wie bestreiten diejenigen ihren Lebensunterhalt, die nie gearbeitet haben?

Jeder Deutsche, der mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, hat Anspruch auf Rente, sei es Alters- oder Erwerbsminderungsrente, heißt es bei der „Deutschen Rentenversicherung“. Entgegen weit verbreiteter Annahmen gibt es in Deutschland jedoch keine allgemeine Mindestrente. Eine mögliche Alternative ist die sogenannte Grundsicherung, auf die diejenigen Anspruch haben, die keine fünf Jahre Arbeitszeit nachweisen können.

Arbeitszeit nicht gleich Arbeitszeit: Was den Anspruch auf Geld in der Rente beeinflusst

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Arbeitszeit nicht gleich Arbeitszeit ist. Um die Mindestgrenze von fünf Jahren Beitragszahlung in die Rentenkasse zu erreichen, gibt es auch andere Möglichkeiten als nur zu arbeiten. Bestimmte Zeiten, wie zum Beispiel für Kindererziehung, Ausbildung oder Studium, können angerechnet werden. So kann ein Rentenanspruch entstehen, ohne dass tatsächlich Beiträge gezahlt wurden.

Anspruch auf Grundsicherung im Rentenalter: Wer auf das Geld im Alter hoffen darf

Nicht nur diejenigen, die weniger als fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, sondern auch Freiberufler und Selbstständige, die sich nie freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) versichert haben, haben Anspruch auf Grundsicherung. Wer also keinen Anspruch auf eine Rente hat, kann die von Steuergeldern finanzierte Grundsicherung beantragen. Die Voraussetzungen für die Grundsicherung sind:

  • Erreichen der Regelaltersgrenze oder vorzeitige Erwerbsunfähigkeit
  • Kein Bezug einer Altersrente
  • Unfähigkeit, den Lebensunterhalt mit Einkommen zu decken
  • Kein sonstiges Vermögen (Geld, Immobilien oder Wertpapiere)

Die Grundsicherung deckt Kosten für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Vorsorgebeiträge. Für bestimmte Personengruppen, wie Schwangere, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung, gibt es zusätzliche Zuschläge.

Grundsicherung im Alter: So viel Geld gibt‘s im Rentenalter

Seit Januar 2023 beträgt die Grundsicherung für alleinstehende Erwachsene 502 Euro pro Monat. Bei zusammenlebenden Paaren liegt die Grundsicherung bei 902 Euro im Monat. Zusätzliche Leistungen gibt es für Kinder, die altersabhängig sind: Teenager vom 15. bis zum 18. Lebensjahr erhalten 420 Euro, Kinder vom 6. bis zum 13. Lebensjahr erhalten 348 Euro und Kinder unter sechs Jahren erhalten 318 Euro.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Zoonar

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