VonAdrian Kilbschließen
Für eine gewisse Zeit einen Job im Ausland annehmen, ist für viele Beschäftigte heutzutage normal. Welche Auswirkungen das auf die gesetzlichen Rentenansprüche hat.
Viele Menschen entscheiden sich dafür, den Ruhestand im Ausland zu verbringen. Bei anderen läuft es aber auch genau umgekehrt: Sie arbeiten vor dem Antritt der gesetzlichen Rente für eine bestimme Zeit außerhalb der Bundesrepublik, wollen ihren Ruhestand aber in Deutschland verbringen. Was Beschäftigte in diesem bei ihren Rentenansprüche beachten müssen.
Im Ausland arbeiten – wann Beschäftigte Anspruch auf gesetzliche Rente in Deutschland haben
Wer eine Zeit lang im Ausland gearbeitet habt, sollte das unbedingt den Rentenversicherungsträger wissen lassen. Denn solche Zeiten können sich positiv auf Ihren späteren Rentenanspruch auswirken. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hin.
Um nämlich überhaupt eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu bekommen, muss man unter anderem eine Mindestversicherungszeit vorweisen können. Für langjährig Versicherte sind das in Deutschland 35 Jahre. Und dazu zählen eben nicht nur die in Deutschland erbrachten Arbeitsjahre, sondern auch jene im Ausland.
In diesen Staaten entsteht ein Rentenanspruch nach einem Job im Ausland
Die Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Mit vielen weiteren Staaten hat Deutschland zudem Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Tunesien, der Türkei, den USA und Australien, sodass auch Versicherungsjahre in diesen Ländern auf den eigenen Rentenanspruch einzahlen.
Rente kann nach Arbeit im Ausland aus verschiedenen Staaten fließen
Grundsätzlich gilt für jedes Land: Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jedes Land die Leistung aus den dort zurückgelegten Zeiten. Demzufolge können zeitgleich Rentenzahlungen aus mehreren Staaten erfolgen. Wer also etwa nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland die Voraussetzungen erfüllt hat, kann später Rente aus mehreren Staaten erhalten.
Ausführliche Infos bieten die kostenfreien Broschüren „Leben und arbeiten in Europa“ sowie „Arbeit und Rente in Deutschland und im vertragslosen Ausland“. Sie können unter der Webseite www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden. Eine kostenlose telefonische Beratung bietet die DRV auch, unter 0800 10 00 48 00.
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