Folgen für Rentenleistungen

Renten-Auswirkung durch Minijob: Das ändert sich an der Wartezeit

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Ein Minijob verspricht ein unkompliziertes Einkommen, doch beim Thema Rente gibt es einen Haken, den viele nicht kennen. Darauf sollten Beschäftigte achten.

Rund 7,3 Millionen Menschen arbeiten derzeit in Deutschland in Minijobs. Egal ob als Nebenjob neben der Hauptbeschäftigung, als Studierende oder sogar während des Ruhestands – Minijobs sind beliebt, weil sie unkompliziert erscheinen. Doch hinter dem vermeintlich einfachen Zusatzeinkommen verstecken sich weitreichende Folgen für die Altersvorsorge. Entscheidend dabei ist die sogenannte Wartezeit, die viele Minijobber unbewusst beeinflussen. Diese Mindestdauer der Beitragszahlungen in die Rentenversicherung kann durch falsche Entscheidungen erheblich schrumpfen.

Jeder Monat zählt: Warum die Wartezeit beim Minijob zur Renten-Falle werden kann

Die Wartezeit ist entscheidend, um überhaupt Anspruch auf Leistungen wie die gesetzliche Altersrente, die Erwerbsminderungsrente oder die Grundrente zu haben, schreibt buerger-geld.org. Sie beträgt je nach Rentenart zwischen fünf und 45 Jahren. Jeder Monat, der in die Rentenversicherung eingezahlt wird, zählt – auch bei geringfügigen Beschäftigungen, so heißt es weiter. Gerade bei niedrigen Einkünften, etwa wenn bis zum Ruhestand ausschließlich ein Minijob ausgeübt wird, zählt jeder Monat besonders.

Rentenversicherung im Minijob: Kleine Ersparnis heute, große Lücke morgen

Seit 2013 besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht im Minijob. Arbeitgeber zahlen einen Pauschalbeitrag, während Minijobber selbst einen kleinen Eigenanteil übernehmen. Dies sichert volle Anrechnung jedes Arbeitsmonats für die Wartezeit. Die Beitragszahlung erhöht dabei zwar nur geringfügig die spätere Rentenhöhe, viel entscheidender ist laut der Deutschen Rentenversicherung jedoch, dass dadurch die wichtigen Wartezeiten vollständig angerechnet werden.

Viele Minijobber entscheiden sich allerdings gegen den Eigenbeitrag, um kurzfristig mehr Geld ausgezahlt zu bekommen. Diese Entscheidung hat jedoch drastische Folgen, wie buerger-geld.org schreibt: Bei einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann lediglich ein Drittel der Monate als Wartezeit angerechnet werden. Bei drei Jahren Beschäftigung im Minijob werden somit nur zwölf Monate zur Wartezeit anerkannt, während 24 Monate unwiederbringlich verloren gehen.

Ein Minijob verspricht unkompliziertes Einkommen, doch beim Thema Rente gibt es einen versteckten Haken, den viele nicht kennen.

Weniger Wartezeit, weniger Rente: Welche Rentenleistungen Minijobber riskieren

Die reduzierte Wartezeit kann langfristig erhebliche Konsequenzen haben, wie die Deutsche Rentenversicherung aufzeigt:

  • Altersrentenansprüche sinken oder entfallen: Ohne ausreichende Wartezeit entfällt unter Umständen der Anspruch auf reguläre Altersrentenleistungen komplett.
  • Verlust des Erwerbsminderungsschutzes: Ohne vollständige Anrechnung aller Minijob-Monate entfällt der Schutz vor Erwerbsminderung.
  • Eingeschränkter Anspruch auf Grundrente: Die Grundrente, die gerade Menschen mit niedrigem Einkommen unterstützen soll, benötigt ebenfalls eine ausreichende Wartezeit. Ohne Eigenbeiträge fallen Monate weg, die möglicherweise entscheidend wären.

Auch für Rentner, die während des Ruhestands einem Minijob nachgehen möchten, gelten spezielle Bedingungen. Zwar steht hier die Wartezeit weniger im Vordergrund, dafür spielen steuerliche und versicherungsrechtliche Fragen eine größere Rolle.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Depositphotos / IMAGO/CHROMORANGE / Montage: echo24

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