Einkommen im Alter

Mit 65 in Rente: Tabelle zeigt Abschläge für die Jahrgänge 1959 bis 1964

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Wer mit 65 Jahren in Rente gehen will, muss in Deutschland mit Abzügen rechnen. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Geburtsjahr ab. Eine Tabelle gibt den Überblick, wie hoch diese ausfallen.

Frühzeitig in Rente – davon träumen wohl viele Arbeitnehmer. Doch der Gedanke an die Frührente könnte vielen in Deutschland Kopfzerbrechen bereiten. Obwohl es zuletzt einige Anpassungen gab und Senioren zum Beispiel ab 2025 mit etwas mehr Geld beim Renten-Einkommen rechnen können, müssen Deutsche im Falle einer Frührente mit Abzügen rechnen. Je nach Alter beziehungsweise je nach Jahrgang fallen diese unterschiedlich hoch aus, wie eine Tabelle zeigt.

Mit 65 in Rente: Frührentner müssen mit Abschlägen rechnen – je nach Geburtsjahr

Mit Blick auf die drohenden Abschläge lohnt es sich sicherlich, einmal auszurechnen, mit wie viel Verlust man beim späteren Alters-Einkommen leben kann. Wichtig zu wissen ist dabei jedoch: Die Abzüge gelten bis zum Ende des Lebens – nicht, wie von vielen angenommen, bis zu dem Tag, an dem das eigentliche Rentenalter nach der Regelaltersgrenze beginnt.

In Deutschland wird diese nach und nach schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Das liegt vor allem daran, dass die Bevölkerung in Deutschland eine zunehmend höhere Lebenserwartung hat. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes ist in Deutschland die Zahl der über 65-Jährigen zwischen 1991 und 2022 von 12 Millionen auf 18,7 Millionen gewachsen, heißt es. Tendenz steigend.

Rente mit 65: Tabelle zeigt Abschläge für die Jahrgänge 1955 bis 1964 und älter

Wer bereits vorzeitig in den Ruhestand will, muss mit Abschlägen rechnen. Pro Monat liegen diese bei 0,3 Prozent. Wie hoch die Abschläge bei einem Eintritt mit 63 Jahren in den Ruhestand ausfallen, hat echo24.de bereits errechnet. Gerade die jüngeren Jahrgänge müssen hier mit größeren Verlusten rechnen. Lohnt es sich also, noch zwei Jahre zu warten und vielleicht sogar erst zum 65. Geburtstag in Rente zu gehen? Auch hier zeigt eine Tabelle, wie viel Verluste Frühruheständler in Kauf nehmen müssen:

Jahrgang (mit Regelaltersgrenze)\tAbschlag
1955 (65 Jahre, 9 Monate)2,7 Prozent
1956 (65 Jahre, 10 Monate)3 Prozent
1957 (65 Jahre, 11 Monate)3,3 Prozent
1958 (66 Jahre)3,6 Prozent
1959 (66 Jahre, 2 Monat)\t4,2 Prozent
1960 (66 Jahre, 4 Monate)\t4,8 Prozent
1961 (66 Jahre, 6 Monate)\t5,4 Prozent
1962 (66 Jahre, 8 Monate)\t6 Prozent
1963 ( 66 Jahre, 10 Monate)6,6 Prozent
1964 und älter (67 Jahre)\t7,2 Prozent

Ein Arbeitnehmer, der also zum Beispiel im Jahr 1559 geboren wurde, muss laut Regelaltersgrenze also noch bis mindestens ins Jahr 2025 arbeiten, um sein Renteneintrittsalter von 66 Jahre und zwei Monaten zu erreichen. Will er aber zum 65. Geburtstag im Jahr 2024 in Frührente gehen, muss er mit bis zu 4,2 Prozent Abschlag rechnen. Geht man davon aus, dass die Person eine Rente von 1800 Euro erhält, fehlen ihm im Monat rund 76 Euro. Er erhält dann insgesamt nur noch 1725 Euro monatlich.

Rente mit 65 oder mit 63 Jahren: In einigen Fällen kann sich das Warten lohnen

Wäre derselbe Arbeitnehmer im Jahr 1964 geboren, muss er monatlich mit 130 Euro weniger rechnen. Er würde dann nur noch 1670 Euro insgesamt rechnen. Zum Vergleich: Würde der Arbeitnehmer mit 63 Jahren in Rente gehen, drohen ihm Verluste von rund 260 Euro pro Monat – also das doppelte. Ob er mit diesem Einkommen eher zur Unter- oder Oberschicht gehört, zeigt eine Tabelle bei echo24.de.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Guido Schiefer/ Collage: echo24.de

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