VonJosefine Lenzschließen
Wer in Rente gehen will, muss diese vorher beantragen. Im Rentenbescheid steht unter anderem drin, wie viel es gibt und ab wann die erste Auszahlung erfolgt.
Endlich Ruhestand! Manche Menschen können es kaum abwarten, endlich Rente zu beantragen und nicht mehr arbeiten zu müssen. Wer dies gemacht hat, erhält von der Deutschen Rentenversicherung einen Rentenbescheid. Was darin steht – und worauf besonders Neurentner achten sollten, fasst echo24.de zusammen.
Endlich ab in den Ruhestand: Vom Antrag zu Rente bis Rentenbescheid können Monate vergehen
Wer in Rente gehen möchte, muss diese aktiv beantragen. „Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen“, so die Deutsche Rentenversicherung. Es empfiehlt sich, etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn den Antrag einzureichen. Welche Jahrgänge wann in Ruhestand gehen können, ist hier nachzulesen.
Wer den Antrag abgeschickt hat, der muss nun etwas Geduld aufbringen. Denn es kann in der Regel drei bis vier Monate dauern, bis dieser überprüft wurde. Danach erhalten Ruheständler einen Brief, den sogenannten Rentenbescheid. Der Bescheid kann übrigens seit 2023 auch online abgerufen werden.
Rentenbescheid erhalten: Was steht in dem Brief?
In dem Rentenbescheid wird verbindlich festgestellt, ob die Empfänger die beantragte Rente auch bekommen. Die Deutsche Rentenversicherung appelliert – vor allem Neurentnern – den Bescheid sorgfältig durchzulesen. Denn es sollte überprüft werden, ob alle Rentenzeiten richtig und vollständig berücksichtigt wurden.
Die wichtigsten Informationen zur Rente stehen auf der ersten Seite des Rentenbescheids. Diese sind:
- Rentenart: Welche Rente bekomme ich? (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente)
- Rentenhöhe: Wieviel bekomme ich jeden Monat?
- Rentenbeginn: Wann erhalte ich meine erste Zahlung?
- Rentendauer: Wie lange erhalte ich die Rente?
- Rentenberechnung: Welche Zeiten werden bei der Berechnung meiner Rente berücksichtigt?
- Versicherung: Wie bin ich kranken- und pflegeversichert?
Rentenbescheid, Rentenauskunft und Renteninformation – was in den Briefen steht und wer sie bekommt
Neben dem Rentenbescheid bekommen Bürger in Deutschland ab ihrem 55. Lebensjahr eine Rentenauskunft. In dieser wird über die Rentenzeit, Rentenbeginn sowie die Rentenansprüche informiert. Die Information wird alle drei Jahre verschickt.
Es gibt außerdem die Renteninformation, die Versicherte ab dem 27. Geburtstag und mit einer Beitragsdauer von mindestens fünf Jahren erhalten. Der Brief gibt Auskunft über den Stand des Versicherungskontos, die Höhe der Rente sowie eingezahlter Beiträge.
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