VonJulia Cuprakowaschließen
Viele Senioren können ihre Rente rückwirkend erhöhen, wenn sie schwerbehindert sind. Experten geben Tipps, wie das Verfahren erfolgreich durchlaufen werden kann.
Viele Senioren wissen nicht, dass sie ihre Rente rückwirkend erhöhen lassen können, wenn nachträglich eine Schwerbehinderung festgestellt wird. Wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Altersrente oder einen früheren Rentenbeginn beantragen. Doch welche Unterlagen werden benötigt? Und wie läuft das Verfahren ab? echo24.de fasst zusammen, worauf Betroffene achten müssen, um ihre Rentenänderung erfolgreich zu beantragen.
Schwerbehinderung kann Altersrente nachträglich erhöhen: Das müssen Senioren wissen
Viele ältere Menschen freuen sich auf den Ruhestand. Am liebsten natürlich so früh wie möglich und mit möglichst wenig Abschlägen. Denn in Sachen Rente kann sich Deutschland nicht mit Ruhm bekleckern. Die gute Nachricht: Das ist möglich, aber nur für schwerbehinderte Menschen.
Im Klartext: Senioren, die bereits vor der Altersrente schwerbehindert waren, können ihre Altersrente rückwirkend in eine Rente für schwerbehinderte Menschen umwandeln lassen. Das berichtet das Online-Portal Rentenbescheid24.
Dies ist möglich, weil zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung häufig noch nicht klar ist, ob das Landesamt für soziale Dienste den Schwerbehindertenausweis tatsächlich zuerkennen wird. Diese Unsicherheit erfordert ein vorausschauendes Handeln, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Früher in Rente mit Schwerbehindertenausweis – rückwirkende Änderung möglich
Zwischen der Altersrente und der Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht häufig ein Unterschied bei den Abschlägen von rund sieben Prozent. Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss pro Monat einen Abschlag in Kauf nehmen. Für langjährig Versicherte beträgt dieser Abschlag 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 Prozent, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilt.
„Bei einem Grad der Behinderung ab 50 kann der vorzeitige Renteneintritt dagegen mit geringeren oder gar keinen Abschlägen einhergehen“, sagt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt vom Online-Portal Gegen-Hartz. Denn dadurch verringert sich die Rentenkürzung deutlich. Für Schwerbehinderte lohnt es sich daher besonders, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, um langfristig von einer höheren monatlichen Rente zu profitieren.
Schwerbehinderteneigenschaft rechtzeitig beantragen
Senioren, die bei Renteneintritt noch keinen Schwerbehindertenausweis in der Tasche haben, müssen nicht verzweifeln. Laut dem Online-Portal Ihre-Vorsorge reicht es aus, wenn der Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung vor dem Renteneintritt bereits gestellt wurde und der Bescheid noch aussteht.
Für den Rentenantrag ist das ein entscheidender Punkt, denn dort muss bereits vermerkt sein, dass noch ein Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht läuft. Nur so ist es möglich, im Falle der Anerkennung der Schwerbehinderung nachträglich in die für schwerbehinderte Menschen günstigere Rentenart zu wechseln.
Die wichtigste Empfehlung ist, im Rentenantrag von Anfang an zu vermerken, dass ein Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt wurde oder ein Widerspruchsverfahren anhängig ist. Außerdem empfiehlt es sich, das Aktenzeichen und alle bekannten Informationen zu diesem Verfahren anzugeben. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 29. November 2007 B 13 R 44/07 R entschieden, dass die nachträgliche Umstellung rechtens ist.
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