VonJulia Cuprakowaschließen
Viele Menschen sorgen sich um ihre Rente. Doch was passiert, wenn man nie gearbeitet hat? In Deutschland gibt es Lösungen für solche Fälle.
Das Thema Rente beschäftigt viele Menschen. Vor allem diejenigen, die keine oder nur wenige Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können. Aber was passiert, wenn man nie gearbeitet hat? In Deutschland gibt es ein soziales Auffangnetz, das auch im Alter eine gewisse finanzielle Sicherheit gewährleisten soll. echo24.de beleuchtet die Möglichkeiten und Ansprüche auf Leistungen im Alter, wenn keine oder nur geringe Rentenansprüche bestehen.
Grundsicherung im Alter: Ein finanzielles Sicherheitsnetz
Klar ist: Wer nie gearbeitet hat, bekommt auch keine Rente. Aber Deutschland wäre kein Sozialstaat, wenn es seine Bürger im Stich lassen würde. Deshalb kümmert sich der Staat um die Bürger, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Wer noch nicht im Rentenalter ist, hat Anspruch auf Bürgergeld. Alle anderen, die zum Beispiel das Rentenalter erreicht haben, können die sogenannte Grundsicherung beantragen.
Die Grundsicherung ist eine staatliche Leistung. Sie soll ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern und orientiert sich am individuellen Bedarf. So erklärt es die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Homepage. Die Grundsicherung ist sozusagen die Rente für alle, die weder genug in die Rentenversicherung eingezahlt haben, um davon leben zu können, noch anderweitig für das Alter vorgesorgt haben oder vorsorgen konnten.
Wer weniger als 1062 Euro im Monat zum Leben hat, sollte laut Deutscher Rentenversicherung seinen Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen.
Rente im Alter aufstocken: Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?
Um die Grundsicherung zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind ähnlich wie beim Bürgergeld. Beides muss laut Stern beim Sozialamt des Wohnortes beantragt werden. Ausnahmsweise kann die Grundsicherung auch bei der Rentenversicherung beantragt werden, die den Antrag dann aber nur an das Sozialamt weiterleitet. Wird die Grundsicherung bewilligt, wird sie für zwölf Monate gezahlt. Der Antrag muss also jedes Jahr neu gestellt werden.
Ob und in welcher Höhe Leistungen gewährt werden, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst muss der Rentner sein Vermögen aufbrauchen. Nicht nur das Vermögen, sondern auch etwaige Einkünfte werden auf die Grundsicherung angerechnet. Da davon ausgegangen wird, dass jemand nie gearbeitet hat, können folgende Zahlungen als Einkommen angerechnet werden: Unterhaltszahlungen, Mieteinnahmen, Zinsen, Lebensversicherungen oder Witwenrenten. All dies wird auf den Anspruch angerechnet.
Nie gearbeitet und trotzdem Rentenanspruch? Diese Zeiten können angerechnet werden
Um einen Rentenanspruch zu erwerben – ohne gearbeitet zu haben – können viele verschiedene Zeiten angerechnet werden. Denn nicht nur die Arbeitszeit mit Einkommen wirkt sich auf die Rente und die Beitragsjahre aus. Auch Pflegetätigkeiten, Dienste für den Staat und die eigene Ausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen als Beitragsjahre angerechnet werden.
Neben Pflegetätigkeiten können auch Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten und Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes angerechnet werden. Bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten gibt es aktuell sogar eine Änderung, von der viele zukünftige Rentner profitieren könnten. Wichtig: Wer fünf Rentenjahre voll hat, hat bereits einen Rentenanspruch erworben.
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