VonWolfgang Thomas Walterschließen
Erst nach zähem Ringen wurde das aktuelle Rentenpaket der Bundesregierung beschlossen. Alle wichtigen Themen aus dem Reformpaket, was es für heutige und künftige Ruheständler bedeutet und wie es darüber hinaus weitergeht.
Ein Kernpunkt der Reform: Das Rentenniveau wird bis zur Rentenanpassung am 1. Juli 2031 bei mindestens 48 Prozent eines Durchschnittslohns stabil gehalten. Mit dieser sogenannten Haltelinie wird verhindert, dass die Renten langsamer steigen als die Löhne. Auch im Anschluss sorgt die Regelung dafür, dass das Rentenniveau rund ein Prozent höher ausfällt als ohne die Haltelinie. Nach ihrem Auslaufen soll das Niveau laut aktuellen Berechnungen schrittweise bis 2039 nur auf 46,3 Prozent sinken.
Damit können auch die nächsten Rentenerhöhungen ab Mitte 2026 wie angekündigt kommen. Die sogenannte „Eckrente“ liegt weiterhin bei mindestens 48 Prozent – jeweils nach Abzug der Sozialabgaben. Diese ist allerdings eine reine Rechengröße für idealtypische Rentner, die 45 Jahre lang immer das aktuelle Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer verdient haben. Die konkrete Höhe der individuellen Rente errechnet sich weiterhin auf der Grundlage der im Erwerbsleben eingezahlten Beiträge.
Tipp: Unabhängig davon bleiben die Beiträge zur gesetzlichen Rente vorerst konstant. Aktuell zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen 18,6 Prozent vom Bruttogehalt in die Rentenkasse ein. Laut Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung wird dieser Wert ab 2028 auf 19,8 Prozent ansteigen.
2.000 Euro steuerfrei – die Aktivrente wird eingeführt
Ab Januar 2026 bekommen Arbeitnehmer mit der sogenannten Aktivrente die ersten 2.000 Euro vom Monatsgehalt steuerfrei ausgezahlt, wenn sie über das gesetzliche Rentenalter hinaus angestellt sind. Das steuerfreie Einkommen unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, wodurch sich Ihr persönlicher Steuersatz für das restliche Einkommen nicht erhöht. Als Sozialabgaben fallen nur die Kranken- und Pflegeversicherung an, für die Rentenversicherung zahlt Ihre Firma weiter für Sie ein. Möchten Sie Ihre Rente erhöhen, können Sie auch Ihren Anteil einzahlen – müssen es aber nicht.
Für freie Berufe, Beamte und Selbstständige sowie geringfügig Beschäftigte gibt es nach aktuellem Stand keine Aktivrente. Wer zuvor beispielsweise selbstständig war, kann aber in ein Angestelltenverhältnis wechseln, um die Aktivrente zu nutzen.
Tipp: Die Aktivrente ist auch möglich, wenn Sie sich die gesetzliche Rente bereits auszahlen lassen. Hierzu fällt das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot: Alte Arbeitgeber dürfen künftig auch nach Ende des Arbeitsvertrags Ihre Angestellten befristet erneut auf der gleichen Position anstellen – bisher war dies nicht so einfach.
Mütterrente III – drei Rentenpunkte auch für ältere Kinder
Auch die neue Mütterrente ist beschlossene Sache. Allerdings wird deren Umsetzung noch etwas dauern, denn erst ab 2027 sollen alle Kindererziehungszeiten gleichbehandelt werden. Bisher wurden für ab 1992 geborene Kinder bis zu drei Rentenpunkte angerechnet. Für ältere Kinder gab es nur 2,5 Punkte aufs Rentenkonto. Das wird mit dem neuen Gesetz zur Mütterrente III nun ebenfalls auf drei Rentenpunkte erhöht.
Wer also in der Familie für die Kinderbetreuung zuständig ist oder war, bekommt künftig einen geringen Rentenaufschlag. Mit dem aktuellen Rentenwert sind das pro älterem Kind 20,40 pro Monat. Übrigens: Auch Väter oder Großeltern können sich Kindererziehungszeiten anrechnen lassen.
Tipp: Nach aktuellem Stand wird sich die höhere Rente allerdings auf die Berechnung von Grundsicherung, Wohngeld und Witwenrente auswirken. Es bekommen also nicht alle betroffenen Menschen automatisch mehr Geld aus der Rentenkasse.
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Höhere Förderbeträge – betriebliche Altersversorgung wird gestärkt
Ebenso soll mit dem Rentenpaket die betriebliche Altersversorgung (bAV) gestärkt werden. Hauptpunkt hierbei ist die Weiterentwicklung der sogenannten Sozialpartnermodelle bei Tarifverträgen. Diese sollen künftig auch für nicht tarifgebundene Unternehmen geöffnet werden. Im Sozialpartnermodell können Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Branche vereinbaren, dass Unternehmen nur für die monatlichen Einzahlungen in eine Rente garantieren müssen – nicht aber für die Höhe der späteren Rente.
Weiterhin soll die automatische Entgeltumwandlung erleichtert werden. Seit der Einführung der betrieblichen Altersvorsorge über eine Entgeltumwandlung 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf diese Vorsorgeform, an der sich Unternehmen beteiligen müssen. Beschäftigte mit geringem Einkommen erhalten hier künftig höhere Förderbeträge des Staates.
Wer zahlt das Rentenpaket?
Die Kosten des Rentenpaket II werden vollständig aus dem Bundeshaushalt und damit von allen Steuerzahlern getragen. Laut aktuellen Berechnungen der Bundesregierung sind ab dem Jahr 2028 Zusatzausgaben von zehn Milliarden Euro nötig. Bis zum Jahr 2030 steigen diese auf 12,6 Milliarden Euro jährlich, bis 2039 sogar auf rund 18,4 Milliarden Euro. Den größten Anteil daran hat die Sicherung des Rentenniveaus, die sogenannte Haltelinie.
Zwar bleibt dadurch der aktuelle Beitragssatz zur Rentenversicherung von 18,6 Prozent bis einschließlich 2027 voraussichtlich stabil. Ab dem Jahr 2028 wird aber auch dieser kräftig steigen – bis 2039 stufenweise auf 21,2 Prozent.
Frühstartrente und Riester-Reform kein Teil des Rentenpaket II
Noch nicht im aktuellen Gesetzespaket enthalten ist die im Koalitionsvertrag bereits beschlossene Frühstartrente für Kinder. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll erst im Laufe des Jahres 2026 folgen und dann rückwirkend ab 1. Januar gelten.
Mit der geplanten Frühstartrente bekommen Kinder zwischen sechs und 17 Jahren künftig monatlich 10 Euro Zuschuss vom Staat in ein Depot zur Altersvorsorge. Dieses kann zusätzlich auch privat bespart werden, eine Auszahlung ist allerdings erst zum gesetzlichen Rentenalter möglich.
Wichtig: Die Frühstartrente wird stufenweise eingeführt – 2026 profitiert zunächst nur der Geburtsjahrgang 2020, ab 2027 dann auch der Jahrgang 2021 und so weiter. Ist Ihr Kind heute schon sechs Jahre oder älter, gibt es gar keine Frühstartrente.
Tipp: Egal, ob Ihr Kind von der Förderung profitieren wird oder nicht. Es lohnt sich in jedem Fall, selbst frühzeitig aktiv zu werden und beispielsweise ein Juniordepot zur späteren Altersvorsorge zu eröffnen. Gibt es staatliche Zuschüsse, umso besser. Falls nicht, können Sie selbst dafür sorgen, dass Ihr Sprössling mit 18 Jahren die gleichen oder deutlich bessere Voraussetzungen hat wie Kinder mit 10-Euro-Zuschuss.
Kein Teil des Rentenpakets ist übrigens auch eine Riester-Reform, die aber noch 2025 im Bundeskabinett beschlossen werden soll. Ein dringend nötiger Schritt, denn „Riestern“ in der aktuellen Form ist längst zum Desaster geworden: Hohe Zusatzkosten als Renditekiller, komplexe Steuerregeln bei der Förderung, Produkte ohne Garantien, unflexible Auszahlungsmodelle – Riesterverträge zur privaten Altersvorsorge sind kaum mehr gefragt.
