Autofahren im Alter

Wichtige EU-Änderung beim Führerschein - Was Senioren ab 70 Jahren bald beachten müssen

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Neue Führerscheinrichtlinien sollen Europas Straßen sicherer machen. Für Rentnerinnen und Rentner sind strengere Regeln geplant.

Kassel – Laut der amtlichen Statistik zum „Fahrerlaubnisbestand“ des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) haben rund 48 Millionen Menschen in Deutschland einen Führerschein (Stand: 2023). Bislang gilt die Regel: Wer in Deutschland einen Pkw- oder Motorradführerschein besitzt, kann auf Lebenszeit damit fahren. Nun soll sich die lebenslange Fahrerlaubnis aber ändern. Die Europäische Union plant eine umfassende Reform und will neue Führerscheinrichtlinien, vor allem für Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren, verabschieden. Der Gesetzesentwurf der EU sieht auch eine Änderung für ältere Verkehrsteilnehmer und ihre Fahrtüchtigkeit vor.

Neue Führerschein-Regel: EU will das Autofahren für Senioren und Renter ab 70 Jahren verschärfen

Für viele Menschen bedeutet Autofahren Freiheit und Flexibilität. Gerade Seniorinnen und Senioren sind heute wesentlich mobiler als früher. Dabei ist ihnen ihre Unabhängigkeit sehr wichtig und sie wollen auch im Alter nicht auf ihre Mobilität verzichten. Laut KBA-Statistik besitzen in Deutschland über 12 Millionen Frauen und Männer, die der Generation 65 Jahre und älter angehören, einen Führerschein. Viele von ihnen nutzen ihr Auto bis ins hohe Alter.

2023 wird ein spannendes Jahr für Führerscheinbesitzer – gerade auch für Seniorinnen und Senioren (Symbolbild)

Älteren Menschen eilt jedoch der Ruf voraus, im Straßenverkehr unsichere Autofahrer und häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt zu sein. Auch wenn Statistiken gegenteiliges aufzeigen, nimmt doch das Reaktionsvermögen und die Beweglichkeit im Alter ab. Dem Statistischen Bundesamt zufolge haben Seniorinnen und Senioren im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil zwar eine unterproportionale Unfallbeteiligung. Dennoch wird immer häufiger diskutiert, ob ältere Autofahrerinnen und Autofahrer ab einem bestimmten Alter überhaupt noch fahren oder ihren Führerschein lieber abgeben sollten. Hierzulande mehrt sich zudem die Forderung nach einer regelmäßigen Überprüfung der Fahrtauglichkeit der Älteren.

Laut Gesetzesentwurf der EU soll sich die Laufzeiten der Führerscheine verändern. Künftig sollen Seniorinnen und Senioren über 70 nur noch Führerscheine erhalten, die für fünf Jahre gültig sind – anstatt einer 15-jährigen Gültigkeit für alle anderen. Damit soll es möglich sein, die regelmäßige Fahrtauglichkeit der Seniorinnen und Senioren zu überprüfen.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Neue Führerschein-Regel für Seniorinnen und Senioren: In einigen EU-Ländern ist es bereits Praxis

Den Mitgliedsstaaten bleibt es überlassen, ob sie dies umsetzen wollen und ob die Verkehrstauglichkeitsprüfungen verpflichtend oder freiwillig sind. Wie der SWR berichtete, sind regelmäßige Gesundheitschecks für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer in vielen europäischen Nachbarländern gesetzlich vorgeschrieben. Dort gelten bereits folgende Regeln:

  • Schweiz: Alle Autofahrerinnen und Autofahrer ab 75 Jahren sind alle zwei Jahre zu einer medizinischen Kontrolle (Prüfung der Fahrtüchtigkeit) bei ihrem Hausarzt verpflichtet.
  • Niederlande: Hier gibt es ebenfalls eine Attest-Pflicht, allerdings wird nur alle fünf Jahre überprüft, ob man noch fit genug ist, ein Auto zu fahren.
  • Italien: Alle unter 50-Jährigen müssen alle zehn Jahre zur Kontrolle. Ab dem 50. Lebensjahr werden die Intervalle kürzer. Dann muss man alle fünf Jahre den Führerschein verlängern und ab 70 Jahren alle drei Jahre.
  • Spanien: Der Gesundheitstest ist dort ab 65 Jahren obligatorisch, und zwar alle fünf Jahre.
  • Portugal: Ein Test wird bereits ab 50 Jahren angeordnet, zunächst alle fünf Jahre. Ab 70 beträgt die Frist zwei Jahre.

Neue Führerschein-Regel für Rentner: Geplante Maßnahme für Senioren stößt auf Kritik

Ob sich die neue Führerschein-Regel für Seniorinnen und Senioren umsetzen lässt, ist noch ungewiss. Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) sieht die geplante Maßnahme für Seniorinnen und Senioren kritisch. Demnach kann der Anlass für eine Eignungsuntersuchung aus seiner Sicht nicht allein das Alter sein. „Der EU-Vorschlag zu Fahreignungstests ab dem 70. Lebensjahr geht an der Realität vorbei und kann so nicht bleiben“, so ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand.

Laut dem Automobil-Club seien Seniorinnen und Senioren per se keine schlechteren Autofahrer und das Unfallrisiko nicht bedeutend hoch. Daher lehne der ADAC die geplante Maßnahme, die sich auf ein bestimmtes Alter beziehen, entschieden ab. Nicht das Alter sollte über die Fahrtauglichkeit entschieden, sondern die Gesundheit. Dabei sollten alle Personen (aller Altersgruppen), die im Straßenverkehr teilnehmen, ihre Fahrtauglichkeit regelmäßig überprüfen und kritisch hinterfragen. Für Jens-Peter Kruse, stellvertretender Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, sind verpflichtende Fahrtauglichkeitsprüfungen für Menschen ab 70 Jahren sogar eine „Diskriminierung auf Verdacht“, wie er dem dpd Driver´s Radio sagte.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing hatte sich bereits dagegen ausgesprochen: „Von der Idee, dass sich Senioren ab einem bestimmten Alter ohne weiteren Anlass regelmäßig einem Tauglichkeitstest unterziehen müssen, halte ich gar nichts“, sagte er in einer Medienrunde. Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hat eine mögliche verpflichtende Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Senioren abgelehnt. (vw)

Rubriklistenbild: © Maria Maar/Imago

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