- VonSophia Lavcanskischließen
Um es der Abfallwirtschaft leichter zu machen und zu gewissenhafter Mülltrennung anzuregen, gelten ab 2025 neue Regeln für Bio- und Restmüll.
Eigentlich könnte man meinen, dass es in Deutschland klare Regeln zur Mülltrennung gibt: Papier, Restmüll, Bioabfall und Altglas. Dennoch gibt es Dinge, die fast jeder falsch macht und die dazu führen, dass etliche Tonnen falsch befüllt werden. Um dem entgegenzuwirken, soll es im Jahr 2025 einige Änderungen geben: Neue Regeln legen fest, was in welche Tonne gehört – bei Verstößen kann es teuer werden.
Fremdstoffe in der Bio-Tonne – Müllsünder zahlen ab 2025 Bußgeld
Für den Biomüll gilt prinzipiell: Rein darf alles, was biologisch abbaubar, beziehungsweise kompostierbar ist. Trotzdem kommt es häufig vor, dass auch Plastikmüll oder Glas in der Biotonne landet. Für Abfallwirtschaftsbetriebe wird so die Herstellung von Qualitätskompost immer schwieriger. Um dagegen anzukämpfen, hat das Umweltministerium ein neues Gesetz erarbeitet, das ab dem 1. Mai 2025 gelten soll.
Das Gesetz sieht vor, dass im Biomüll aus der Biotonne dann nur noch maximal 1,0 Prozent Fremdstoffe enthalten sind. Wenn der Wert zu hoch ist, wird die Tonne markiert und samt Inhalt stehen gelassen. Außerdem kann das falsche Befüllen je nach Schwere als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dem Müllsünder drohen je nach Kommune bis zu 2.500 Euro Bußgeld.
Diese Dinge sollten auf keinen Fall im Biomüll landen
Da oft nicht klar ist, was in den Biomüll gehört und was nicht, sollten sich Verbraucher vor dem Eintreten des neuen Gesetzes im Mai 2025 besser gut darüber informieren. Die folgenden Dinge sollten laut der Verbraucherzentrale auf gar keinen Fall in der Biotonne landen:
- Plastiktüten
- Windeln und Hygieneartikel
- Flüssige Speisereste
- Staubsaugerbeutel, Asche, Zigarettenkippen und Kehricht
- Dosen, Alufolie und Getränkekartons
- Textilien, Leder, Wolle, Holz und beschichtetes Papier (auch kein Backpapier)
- Katzenstreu und andere tierische Exkremente
- Großvolumige Grünabfälle wie Baum- oder Strauchschnitt
Mülländerungen: Kleidung und Stoff ab Januar 2025 in der schwarzen Tonne tabu
Auch was den Restmüll betrifft, müssen Verbraucher ab sofort genauer hinschauen: schon ab Januar 2025 dürfen einige alltägliche Dinge nicht mehr in die schwarze Tonne. Genauer gesagt handelt es sich dabei um Textilien, von denen laut „info.recyclehero.de“ derzeit noch fast zwei Drittel in der EU im Hausmüll landen. Dort können sie nur sehr schwer recycelt und wiederverwendet werden.
Nach dem neuen EU-Gesetz sollen alte T-Shirts, Jeans oder Jacken künftig also in den Altkleidercontainern abgegeben werden, die in Deutschland bereits seit Jahren fast flächendeckend vorhanden sind. Doch nicht nur das: Auch andere Dinge wie kaputte Handtücher, Bettwäsche oder Vorhänge sollen künftig dort entsorgt werden – und nicht mehr wie gewohnt im Hausmüll.
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