Stoffe in der schwarzen Tonne

Änderung beim Recycling: Was jetzt noch in die Restmülltonne gehört

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Gehören Kleidung, Stoffe und Textilien 2025 nun in den Restmüll oder nicht? Die Verbraucherzentrale erklärt, was trotz neuer Regelung noch in die schwarze Tonne soll.

Gehören Textilien, Stoffe und Kleidung jetzt in den Restmüll? In den letzten Monaten kursierten viele Berichte in den Medien über eine neue Regelung beim Recycling: Ab dem 1. Januar 2025 sollen alte Kleidung und Textilien nicht mehr im Restmüll entsorgt werden dürfen. Diese sogenannte „Getrenntsammlungspflicht“ ist Teil eines EU-Beschlusses, der eine bessere Wiederverwertung von Textilien fördern soll, erklärt die „Verbraucherzentrale NRW“. Doch das heißt nicht, dass ab 2025 alles recycelt werden muss.

Die Verbraucherzentrale NRW klärt auf: „Getrenntsammlungspflicht“ – dieses sperrige Wort sorge für Verwirrung. Es steht für einen Beschluss der EU, seit 1. Januar 2025 alte Kleidung und Textilien nicht mehr im Hausmüll, auch Restmüll oder schwarze Tonne genannt, zu entsorgen. Da stellt sich Verbrauchern die Frage: Gilt das auch für stark verschmutzte und verschlissene Altkleidung? Laut „Verbraucherzentrale NRW“ ist die Antwort: „Nein!“

Warum dürfen verschmutzte und zerschlissene Textilien 2025 weiterhin in den Restmüll?

Laut der „Verbraucherzentrale NRW“ gibt es also Ausnahmen. Auch der „Verband kommunaler Unternehmen“ (VKU) und die Organisation „Fairwertung“ betonen, dass für Deutschland keine grundlegenden Änderungen an der bisherigen Praxis notwendig sind. Der Grund ist einfach: Deutschland verfügt bereits über ein gut funktionierendes System zur Sammlung und Verwertung von Textilien.

Rund 64 Prozent der Textilabfälle werden hierzulande über öffentliche Sammelcontainer entsorgt, wie der VKU erklärt. Die dort gesammelten Textilien werden sortiert und anschließend entweder als Secondhand-Kleidung weiterverwendet oder recycelt, beispielsweise zu Putzlappen oder Dämmstoffen. Mit einer Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von über 90 Prozent gehört Deutschland in diesem Bereich zu den Spitzenreitern, erklärt die „Verbraucherzentrale NRW“. Aber das ist nicht alles.

Doch nicht recyclebar: Warum ist Qualität bei Alttextilien wichtig?

Das Recycling und die Verwertung von Textilien sind jedoch auf Qualität angewiesen. Der VKU betont, dass damit die Entsorger die ohnehin schon aufwändige Sortierung und Verwertung der Textilien überhaupt noch leisten können, Qualität und sorgfältige Trennung der Alttextilien besonders wichtig sind. „Perspektivisch müssen geeignete Recyclingverfahren entwickelt und ausreichend Kapazitäten aufgebaut werden. Bis es aber so weit ist – mit Sicherheit nicht vor 2027/2028 –, ist es besonders wichtig, die Sammlung nicht mit verschmutzten oder zerschlissenen Textilien zu belasten, die zu hohen Kosten für die kommunalen und gemeinnützigen Sammlungen führen“, schreib der VKU.

Verschmutzte, zerschlissene oder anderweitig kontaminierte Kleidung stelle hierbei ein großes Problem dar. Solche Textilien lassen sich nicht sinnvoll recyceln und beeinträchtigen die Qualität der restlichen Sammlung. Die Empfehlung des VKU ist daher eindeutig: Aus diesem Grund sollten stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.

Getrenntsammlungspflicht: Was gilt ab 2025 wirklich für Textilien im Restmüll?

Die „Getrenntsammlungspflicht“ bedeutet, dass saubere und gut erhaltene Textilien getrennt entsorgt werden sollten – idealerweise über Sammelcontainer. Für stark verschmutzte oder beschädigte Kleidung bleibt der Restmüll jedoch, zumindest aktuell, weiterhin der richtige Entsorgungsweg.

Als Verbraucher ist also nur eines wichtig: Sorgfältig trennen und bei Unklarheiten auf die etablierten Systeme und deren Anweisungen vertrauen. So kann in Deutschland auch in Zukunft eine hohe Recyclingquote sichergestellt werden und die Umwelt geschützt werden, wie die „Verbraucherzentrale NRW“ erklärt.

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