Gesetz zum Umgang mit Wölfen

Wolf in Cuxhaven illegal erschossen – wann das Töten der Tiere erlaubt ist

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Schafe, Rinder oder Hühner werden immer wieder von Wölfen gerissen – ein Ärgernis für Landwirte. Die Wölfe abzuschießen, ist jedoch nur in bestimmten Fällen erlaubt.

Wölfe werden in unterschiedlichen Regionen von Deutschland immer mal wieder gesichtet. Manchmal hinterlassen die Tiere eine Blutspur, in dem sie Schafherden reißen oder Hühner, Rinder und andere Weide- oder Nutztiere töten. Für Landwirte ist der Schutz der Tiere deshalb eine enorm wichtige Aufgabe. Doch selbst zur Waffe greifen, um die eigenen Tiere zu schützen, ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt. Strafanzeige wurde zuletzt auch im Landkreis Cuxhaven (Niedersachsen) gestellt. Dort wurde ein Wolf „offenbar illegal geschossen“, teilte der Landkreis am 18. Oktober mit. Grundsätzlich darf man die Tiere also nicht einfach abschießen – erlaubt ist dies nur in bestimmten Fällen.

Wolf in Cuxhaven illegal erschossen: Wann darf man das Tier abschießen?

Immer wieder werden in Deutschland Wölfe gesichtet – manchmal auch in der Nähe von Großstädte.

„In Deutschland sind die Bundesländer für das Wolfsmanagement verantwortlich. Daher obliegt es den einzelnen Bundesländern bzw. den in den Bundesländern für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden, letale Entnahmen vorzunehmen“, so das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Wie viele Wölfe leben in Deutschland und wo kommen sie hauptsächlich vor?

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums wurden in ganz Deutschland im Jahr 2020/2021 157 Rudel, 27 Paare und 19 territoriale Einzeltiere bestätigt. Inzwischen dürften es deutlich mehr Wölfe sein. „Das Wolfsvorkommen konzentriert sich auf ein Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen“, teilt das BMUV mit. Doch auch in anderen Bundesländern konnten einzelne Wolfsterritorien nachgewiesen werden.

Dem aktuellen Rechtsstand nach dürfen Wölfe, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten, legal getötet werden. Dies gelte auch für Wölfe, die wiederholt empfohlene Herdenschutzmaßnahmen (zum Beispiel spezielle Zäune) überwunden haben. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass sie hohe wirtschaftliche Schäden anrichten, wenn sie Nutztiere reißen. Deswegen ist es gut zu, wissen, wie man sich bei einer Sichtung richtig verhält.

  • Wölfe dürfen getötet werden, wenn:
  • Sie sich gegenüber dem Menschen auffällig verhalten
  • Wenn sie wiederholt Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben und Gefahr besteht, dass die Wölfe hohe wirtschaftliche Schäden anrichten (fortwährend Nutztiere töten)

Wolf in Cuxhaven illegal erschossen: Bundesregierung hat Gesetz zum Abschuss erleichtert

Wolfssichtungen in Niedersachsen

Zwei Wölfe tappen am 4. Januar 2016 bei Cuxhaven in eine Fotofalle.
Zwei Wölfe tappen am 4. Januar 2016 bei Cuxhaven in eine Fotofalle. © Olaf Kuball
Aufnahme einer Fotofalle vom 1. Juli 2016 bei Cuxhaven.
Aufnahme einer Fotofalle vom 1. Juli 2016 bei Cuxhaven. © Olaf Kuball
Eine Aufnahme aus Barnstorf-Dreeke. Veröffentlicht am 1. Januar 2016.
Eine Aufnahme aus Barnstorf-Dreeke. Veröffentlicht am 1. Januar 2016. © Mediengruppe Kreiszeitung
Dieses Bild wurde in Bremen-Borgfeld aufgenommen und am 21. Februar 2017 veröffentlicht.
Dieses Bild wurde in Bremen-Borgfeld aufgenommen und am 21. Februar 2017 veröffentlicht. © Bernd Otte
Ein Foto aus Diepholz-Aschen. Es wurde am 31. Juli 2017 veröffentlicht.  
Ein Foto aus Diepholz-Aschen. Es wurde am 31. Juli 2017 veröffentlicht. © Thorn Worthmann
Wolfsrisse nehmen zu
Ein Wolf trägt am 21. Dezember 2016 bei Hameln ein erbeutetes Tier im Maul. © dpa/Thomas Fietzek
Bei Landesbergen traute sich ein Wolf nah an ein Auto und ermöglichte dieses Foto. Veröffentlicht wurde es am 27. Februar 2015.
Bei Landesbergen traute sich ein Wolf nah an ein Auto und ermöglichte dieses Foto. Veröffentlicht wurde es am 27. Februar 2015. © Ulrich Runde
Bei Landesbergen traute sich ein Wolf nah an ein Auto und ermöglichte dieses Foto. Veröffentlicht wurde es am 27. Februar 2015.
Bei Landesbergen traute sich ein Wolf nah an ein Auto und ermöglichte dieses Foto. Veröffentlicht wurde es am 27. Februar 2015. © Ulrich Runde
Auf einer Straße im Raum Nienburg wurde dieser Wolf fotografiert. Das Bild wurde am 27. Januar 2017 veröffnentlicht. 
Auf einer Straße im Raum Nienburg wurde dieser Wolf fotografiert. Das Bild wurde am 27. Januar 2017 veröffnentlicht. © Karen Biermann
Bei Rehden tappten diese zwei Wölfe in eine Fotofalle. Das Bild wurde am 10. Februar 2017 veröffentlicht.
Bei Rehden tappten diese zwei Wölfe in eine Fotofalle. Das Bild wurde am 10. Februar 2017 veröffentlicht. © BTR
Dieser Wolf trabte in der Gemeinde Reeßum über eine Wiese. Veröffentlicht wurde das Bild am 24. März 2015.
Dieser Wolf trabte in der Gemeinde Reeßum über eine Wiese. Veröffentlicht wurde das Bild am 24. März 2015. © Mediengruppe Kreiszeitung
Dieser Wolf wurde in Ströhen abgelichtet. Das Bild ist am 24. Mai 2017 erschienen. 
Dieser Wolf wurde in Ströhen abgelichtet. Das Bild ist am 24. Mai 2017 erschienen. © Melanie Grimberg
Auf einem Feldweg im Visselhöveder Ortsteil Dreessel entstand dieses Foto, das am 6. April 2017 veröffentlicht wurde.
Auf einem Feldweg im Visselhöveder Ortsteil Dreessel entstand dieses Foto, das am 6. April 2017 veröffentlicht wurde. © Mediengruppe Kreiszeitung
Ein Lohnunternehmer lichtete einen Wolf auf einem Acker in Syke ab.
Ein Lohnunternehmer lichtete einen Wolf auf einem Acker in Syke ab. © Stephan Siemer

Am Donnerstag, 19. Dezember 2019 hat der Bundestag eine Neuregelung für den zulässigen Abschuss der Wölfe beschlossen. Demnach dürfen nun nicht mehr nur einzelne Wölfe abgeschossen werden, wenn sie „fortwährend hinreichend geschützte Nutztiere erbeuten“ oder sich dem Menschen gegenüber auffällig verhalten. Mit der Gesetzesänderung ist es auch möglich, mehrere Tiere eines Rudels oder auch ein ganzes Wolfsrudel zu beseitigen, wenn ernste landwirtschaftliche Schäden drohen. Das bedeutet also: Wenn Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnet werden können, dürfen auch einzelne Mitglieder eines Rudels abgeschossen werden.

Rubriklistenbild: © Swen Pförtner/dpa

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