Falsches Verbrauchsdatum

Dringender Fisch-Rückruf bei Marktkauf und Edeka – innere Verletzungen drohen

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Ein Systemfehler führt zu einem Rückruf eines Fisch-Produktes bei Marktkauf und Edeka. Eine falsche Angabe auf der Packung kann zu gesundheitlichen Risiken führen.

Kassel - Fisch ist bekanntlich eine hervorragende Protein-Quelle und enthält zudem Omega-3-Fettsäuren, die bei einer ausgewogenen Ernährung wichtig sind. Daher rät die Verbraucherzentrale, mindestens zweimal wöchentlich Fisch zu essen. Doch Vorsicht: Ein Lebensmittelproduzent hat ein Fisch-Produkt zurückgerufen. Das betroffene Produkt ist Teil des Angebots von Edeka und Marktkauf.

Lebensmittelvergiftung könnte drohen: Edeka und Marktkauf rufen Räucherlachs zurück

Der Rückruf betrifft den Norwegischen Räucherlachs der Marke Gut&Günstig, produziert von Laschinger Seafood GmbH. Genauer handelt es sich um 200-Gramm-Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10.7.2024. Dieses Datum ist der Grund für den Rückruf des Herstellers. Dort hat sich ein schwerwiegender Fehler eingeschlichen.

„Auf einzelnen Verpackungen des Produkts ‚Gut&Günstig Norwegischer Räucherlachs‘ wurde in Folge eines Systemfehlers ein falsches Verbrauchsdatum (10.07.2024) aufgedruckt. Das korrekte Verbrauchsdatum ist der 10.06.2024“, erklärt Laschinger Seafood in einer Mitteilung. Es kann nicht sichergestellt werden, dass der Fisch nach dem 10.06.2024 noch zum Verzehr geeignet ist. Daher wird dringend davon abgeraten, den Fisch nach diesem Datum zu konsumieren.

Lachs wurde vorwiegend in zwei Bundesländern angeboten

Der Konsum von verdorbenem Fisch kann zu einer Lebensmittelvergiftung führen. Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. listet auf seiner Webseite eine Reihe von Symptomen auf, die auf eine solche Vergiftung hindeuten können. Dazu zählen Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen. Diese Symptome treten in der Regel kurz nach dem Verzehr der verdorbenen Lebensmittel auf.

Der Räucherlachs wurde hauptsächlich in den Filialen von Edeka und Marktkauf in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen verkauft. Laut Hersteller haben die Supermärkte den betroffenen Fisch sofort aus dem Verkauf genommen. Andere Produkte sind von dem Rückruf nicht betroffen. Kunden, die den betroffenen Fisch erworben haben, können diesen auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet.

Aktuell ist Edeka auch von einem anderen Rückruf betroffen: Ein niederländischer Hersteller ruft Brot-Produkte zurück.

Rubriklistenbild: © CHASSENET / BSIP / Imago

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