Warnung an Kunden

Hersteller startet Rückruf von zwei Produkten: Inhaltsstoff kann „erbgutverändernd und krebsauslösend“ sein

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Zwei Gewürzmischungen sind von einem Rückruf betroffen. Bei Verzehr drohen Verbraucherinnen und Verbrauchern schwerwiegende gesundheitliche Folgen.

München – Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt vor zwei Produkten. Der Hersteller (Inverkehrbringer) Global Foods Trading GmbH musste gleich zwei seiner Produkte vorläufig zurückrufen. Von dem Rückruf betroffen sind Chargen zweier indischer Gewürzmischungen.

Rückruf: Hersteller warnt vor indischen Gewürzmischungen „Schani Garam Masala“ und „MDH Madras Curry Powder“

Betroffen von dem Rückruf sind die Artikel „Schani Garam Masala“ (Indische Gewürzmischung) des Herstellers Global Foods Trading GmbH und „MDH Madras Curry Powder“ (Indische Gewürzmischung) des Herstellers Mahashian Di Hatti Pvt. Ltd. aus Neu Delhi (Indien). Vor folgende Chargen und Packungsgrößen wird gewarnt:

Produktname: Schani Garam Masala (Indische Gewürzmischung)
Hersteller (Inverkehrbringer):Global Foods Trading GmbH
Packungsgrößen:100 Gramm, 400 Gramm, 1 Kilogramm
Mindeshaltbarkeitsdatum (MHD):06/2024
Los-Kennzeichnung:LOT Nr. L01/NA/W27 (1-Kilogramm-Packung); LOT Nr. L01/NA/W28 (100-Gramm-Packung und 400-Gramm-Packung)
Hersteller Global Foods Trading GmbH musste diese beiden Produkte zurückrufen.
Produktname: MDH Madras Curry Powder (Indische Gewürzmischung)
Hersteller (Inverkehrbringer):Global Foods Trading GmbH
Packungsgrößen:100 Gramm
Mindeshaltbarkeitsdatum (MHD):06/2023
Los-Kennzeichnung:LOT Nr. M.04210002

Indische Gewürzmischungen von Rückruf betroffen – Inhaltsstoff kann „erbgutverändernd und krebsauslösend“ sein

Als Begründung für den Doppel-Rückruf gibt das Unternehmen an, dass in besagten Chargen der beiden indischen Gewürzmischungen Ethylenoxid enthalten sein könnte. „Der Einsatz von Ethylenoxid ist in der Lebensmittelproduktion verboten, weil der Stoff erbgutverändernd und krebsauslösend wirken kann“, heißt in einer offiziellen Mitteilung der Global Foods Trading GmbH. Zu dieser Einschätzung war das Bundesinstitut für Risikobewertung bereits im Juni 2022 gekommen.

Die Global Foods Trading GmbH schreibt in ihrem Statement zudem, dass man „aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes“ die betroffenen Chargen der beiden indischen Gewürzmischungen aus dem Verkehr ziehe. Verbraucherinnen und Verbraucher, die entweder betroffene Chargen des Produkts „Schani Garam Masala“ oder des „MDH Madras Curry Powder“ gekauft haben, sollten die Gewürzmischung auf keinen Fall mehr verwenden. Andernfalls riskiert man unter Umständen gesundheitliche Folgeschäden.

Hersteller richtet nach Rückruf kostenlose Hotline für besorgte Kundinnen und Kunden ein

Bei auftretenden Fragen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an eine kostenlose Telefon-Hotline wenden. Laut hersteller ist diese von Montag bis Freitag unter der Rufnummer 0800 – 950 950 9 in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Auch Kundenanfragen per E-Mail sind unter der Adresse info@gft.group möglich. Angaben dazu, ob Kundinnen und Kunden gekaufte Ware zu den Verkaufsstellen zurückbringen können und ihre Ausgaben dort erstattet bekommen, machte die Global Foods Trading GmbH in ihrer Rückruf-Mitteilung nicht.

Immer wieder kommt es dazu, dass ein Produkt zurückgerufen werden muss. Die Ursachen für einen Rückruf sind dabei vielfältig und ganz unterschiedlich. Zuletzt waren auch Edeka-Fleisch von einem Rückruf betroffen. (kh)

Rubriklistenbild: © Amelie Geiger/dpa

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