Hersteller warnt

Bakterien-Befall bei Schinken, Salami und mehr: Großer Fleisch-Rückruf

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Mehrere Fleisch- und Wurstprodukte wurden zurückgerufen (Symbolbild).
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Ein Unternehmen ruft seine Produkte zurück und warnt vor dem Verzehr. Nach dem Verzehr könnten grippeähnliche Symptome auftreten.

Kassel - Vorsicht ist aktuell bei Wurst- und Fleischprodukten angesagt. Ein Hersteller rief am Freitag mehrere Produkte „aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes“ zurück. Über den Rückruf informierte das Unternehmen „Thomas Kurz e.K. Service rund um Fleisch und Wurst“ aus Schorndorf (Baden-Württemberg) in einer Pressemitteilung. Hintergrund ist ein Bakterien-Befall der entsprechenden Ware - ähnlich wie erst kürzlich bei einem Fleisch-Produkt von Edeka.

Großer Fleisch- und Wurst-Rückruf: Listerien-Befall - Grippeähnliche Symptome drohen

Bei einer routinemäßig stattgefundenen Qualitätskontrolle sei in den betroffenen Produkten das Bakterium Listeria monocytogenes nachgewiesen worden. „Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann nicht ausgeschlossen werden. Listerien können unter anderem grippeähnliche Symptome mit Fieber und Durchfall auslösen“, informierte der Hersteller über den Rückruf und sogleich auch über die möglichen Folgen eines Verzehrs.

Besonders Schwangere, Kleinkinder sowie Personen mit einem geschwächten Immunsystem könnten stärker davon betroffen sein. Von einem Verzehr der insgesamt vier betroffenen Produkte riet das Unternehmen daher dringend ab.

Rückruf von Wurst- und Fleisch: Vier Produkte zieht der Hersteller zurück

Der Rückruf betrifft laut Pressemitteilung die folgenden Produkte mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD):

  • Salami 90g; Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 27.06.23 – 29.06.23
  • Kochschinkenaufschnitt; Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 21.06.23 – 23.06.23
  • Kaiserfleisch; Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 22.06.23 – 24.06.23
  • Barbarossaschinken; Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 22.06.23 – 24.06.23

Die Mindesthaltbarkeitsdaten stehen auf der Vorderseite der Verpackungen. Verbraucher, die eines oder mehrere der Produkte gekauft haben, können diese zurückgeben. Der Kaufpreis werde erstattet, eine Vorlage des Kassenzettels sei nicht notwendig, wie der Hersteller in der Mitteilung informierte.

Für einen bundesweiten Rückruf sorgte indes eine fehlerhafte Produktbeschreibung von Räuchertofu, der eine Gefahr für Allergiker darstellte. Auch Naschfans mussten kürzlich aufpassen. Denn ein großer Haribo-Rückruf sorgte für Wirbel. In dem Produkt waren laut dem Unternehmen Verunreinigungen festgestellt worden. Betroffen waren vier bestimmte Chargen. (mbr)

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