Vom Verzehr wird abgeraten

Rückruf von Snack-Produkt wegen schädlicher Inhaltsstoffe – Kann Durchfall und Atembeschwerden verursachen

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Ein Obst-Snack enthält einen potenziell gesundheitsschädlichen Inhaltsstoff, der zudem nicht korrekt deklariert ist. Es wurde ein Rückruf gestartet.

Kassel – Rückrufe werden oftmals essenziell, wenn es in der Produktion oder bei Lieferungen zu Fehlern gekommen ist. In einigen Fällen kann ein Verzehr der Lebensmittel sogar potenziell gesundheitsgefährdend sein, wie jetzt bei einem Snack-Rückruf.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit warnt vor Verzehr von Snack-Obst – Rückruf gestartet

Über den Rückruf des Snack-Produkts informierte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Bei dem betroffenen Lebensmittel handelt es sich um Rosinen ohne Kerne der Marke „can besler“. Laut BVL habe der Inverkehrbringer Zafer Großhandel GmbH in einer Laboruntersuchung sehr hohe Werte an Schwefeldioxid festgestellt. Der Stoff ist oft in Trockenfrüchten, Fruchtsäften und Marmelade zu finden, denn er hemmt das Wachstum von Pilz- und Bakterienstrukturen und verlängert dadurch die Haltbarkeit.

Ein Snack-Produkt ist Teil eines Rückrufs. Die Rosinen ohne Kerne können Schwefeldioxid enthalten, das nicht auf der Packung angegeben ist.

Problematisch sei allerdings nicht nur der hohe Wert gewesen. Das Schwefeldioxid war zudem überhaupt nicht auf der Tüte deklariert worden.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt eindringlich vor einem Verzehr der betroffenen Rosinen, da „Sulfite ein sensibilisierendes Potenzial haben und nach oraler Aufnahme zu Überempfindlichkeitsreaktionen führen können“. Auch ein Wein von Woolworth war aufgrund eines verbotenen Inhaltsstoffes Teil eines Rückrufs.

Snack-Rückruf: Verzehr kann schwere Nebenwirkungen verursachen

Das BVL schreibt von möglichen Schluckbeschwerden, Durchfall, Atembeschwerden und Kopfschmerzen als häufigste Symptome bei der Überempfindlichkeitsreaktion. Im schlimmsten Fall kann es jedoch zu einem anaphylaktischen Schock mit tödlichem Ausgang kommen. Für gesunde Menschen ist ein Verzehr von Schwefeldioxid in der Regel unbedenklich, da ein körpereigenes Enzym eine schnelle Oxidation ermöglicht, entwarnt das Bayrische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aber.

HerstellerZafer Großhandel GmbH
Markecen besler
ProduktRosinen ohne Kerne
Verpackungseinheit200-Gramm-Tüte
Mindesthaltbarkeitsdatum31. Januar 2026
Los-Kennzeichnung270021871-08-1

Vor allem Asthmatiker sollten demnach aber Vorsicht walten lassen, weshalb eine Kennzeichnung des Stoffes dringend erforderlich ist. Wie es vom BVL heißt, sind nur Produkte mit dem Haltbarkeitsdatum am 31. Januar 2026 betroffen. Verkauft wurden die Rosinen in einer 200-Gramm-Tüte bei verschiedenen Einzelhändlern in Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Das betroffene Produkt kann in den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. (rd)

Rubriklistenbild: © Zoonar/Imago

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