Nach dem Arbeitsleben

Ruhestand für schwerbehinderte Menschen – wer 2025 schon in Rente gehen darf

  • schließen

Die Altersrente für schwerbehinderte Personen ist nach wie vor die einzige Rentenmöglichkeit, die schon vor 63 beansprucht werden kann.

München – Viele Berufstätige haben große Pläne für die Zeit nach ihrem Arbeitsleben. Ob eine ausgedehnte Zugreise durch Deutschland mit der günstigeren Bahncard oder eine luxuriöse Kreuzfahrt über die Weltmeere – der Ruhestand bietet viele Möglichkeiten.

Besonders erfreuliche Nachrichten gibt es jetzt für eine spezielle Personengruppe: Menschen, die im Januar 1959 geboren wurden und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen, können ab April 2025 ohne Abschläge in Rente gehen. Das schreibt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrem Infoportal ihre-vorsorge.de.

Allerdings steigt das reguläre Renteneintrittsalter ab dem Jahr 2025 erneut an – diesmal um zwei Monate. Für Personen des Geburtsjahrgangs 1959 bedeutet dies, dass sie ihr Rentenalter erst mit 66 Jahren und zwei Monaten erreichen.

Früher Ruhestand: Möglich für schwerbehinderte Menschen ab knapp 62 Jahren

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bleibt eine Ausnahme. Während die meisten Rentner frühestens mit 63 Jahren in den Ruhestand treten können, bietet diese Regelung einen früheren Ausstieg: Wer im Jahr 1963 geboren wurde, hat die Möglichkeit, bereits mit 61 Jahren und zehn Monaten in Rente zu gehen. Dabei müssen jedoch Abschläge hingenommen werden. Diese betragen insgesamt 10,8 Prozent, da für jeden Monat vorzeitigem Rentenbeginn ein Abschlag von 0,3 Prozent berechnet wird – insgesamt für 36 Monate.

Einige schwerbehinderte Menschen können schon vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen. (Symbolbild)

Letzte Chance: Abschlagsrente vor dem 62. Geburtstag

Für den Jahrgang 1963 ist diese Regelung zudem die letzte Gelegenheit, vor dem vollendeten 62. Lebensjahr in Rente zu gehen. Schwerbehinderte haben grundsätzlich die Option, ihre Altersrente bis zu drei Jahre vor dem regulären Rentenalter zu beantragen, müssen jedoch entsprechende Abschläge akzeptieren.

Als schwerbehindert gilt laut behindertenbeauftragter.de, wer unter körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen leidet. Diese müssen so gravierend sein, dass sie die betroffene Person über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten daran hindern, ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Rentenpläne: CDU diskutiert Netto-Rente von 2500 Euro

Zusätzlich sorgt ein Vorschlag der CDU für Diskussionen: Ein neues Rentenkonzept sieht vor, dass eine monatliche Netto-Rente von bis zu 2500 Euro möglich werden soll. (BeBau)

Rubriklistenbild: © Stefan Puchner/dpa

Kommentare