VonJosefine Lenzschließen
Wer in den Ruhestand geht, muss einen Beitrag versteuern. Wie hoch dieser ausfällt, kommt auf die Rentenhöhe sowie den Zeitpunkt an. Ab einem bestimmten Jahr wird die Rente aber zu 100 Prozent versteuert.
Wer jahrelang gearbeitet hat, der freut sich irgendwann auf den wohlverdienten Ruhestand. Damit der neue Lebensabschnitt aber auch genossen werden kann, braucht es genügend Geld auf der hohen Kante. Allerdings: Auch die Rentenbeträge, die Senioren jeden Monat auf das Konto erhalten, müssen in vielen Fällen versteuert werden – ab einem gewissen Jahrgang sogar zu 100 Prozent.
Immer mehr Ruheständler Deutschland: Ab 2040 steigt die Rentner-Zahl „besonders stark“
Laut der Deutschen Rentenversicherung bezogen Ende 2023 rund 16,4 Millionen Menschen in Deutschland eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Davon waren knapp 470.000 Personen auf die Grundsicherung des Staates angewiesen. Diese beträgt im vergangenen Jahr 563 Euro im Monat.
Wer sich die Prognosen der Bevölkerungsdichte in Deutschland anschaut, wird feststellen, dass sich diese Zahlen künftig noch deutlich verändern werden. Laut einem Bericht des Statistischen Bundesamts aus 2022 geht hervor, dass die Zahl der Menschen im Rentenalter (ab 67 Jahren) bis Mitte der 2030er Jahre um etwa vier Millionen auf mindestens 20 Millionen ansteigen wird.
„So wird die Zahl der 67-Jährigen und Älteren in den westdeutschen Flächenländern bis zum Jahr 2040 besonders stark um voraussichtlich 28 Prozent bis 35 Prozent steigen und sich anschließend stabilisieren. Die ostdeutschen Flächenländer haben bereits heute eine deutlich ältere Bevölkerung“, heißt es in dem Bericht.
Rente versteuern: Grunfreibetrag sinkt in den kommenden Jahren für Ruheständler
Doch was hat das mit der zu versteuernden Rente zu tun? Auch diese verändert sich seit 2005 jährlich und fällt immer höher aus. Jedes Jahr nimmt sie um 0,5 Prozent zu. Zu Beginn der Jahrtausendwende lag sie bei 50 Prozent, heute ist sie schon deutlich höher. Wer 2025 in Rente geht, der muss 83,5 Prozent seiner Beiträge besteuern. Lediglich 16,4 Prozent der Rente zählt als sogenannter „Rentenfreibetrag“.
Beispiel: Erhält ein Ruheständer 12.000 Euro Jahresbruttorente, dann bleibt 16,4 Prozent seiner Beiträge steuerfrei, er hat also einen Rentenfreibetrag von 1.968 Euro. Der Ruheständler müsste also 10.032 Euro versteuern. Da allerdings der Grundfreibetrag für die Rente ab 2025 bei 12.096 Euro (bei Ehepaaren doppelt so viel, also 24.192 Euro) liegt, muss der Senior seine Renteneinkünfte gar nicht versteuern.
Tabelle zeigt: So hoch ist der Anteil der Rente, der versteuert werden muss
| Jahr des Renteneintritts | Anteil der Rente, der versteuert wird (in Prozent)* |
|---|---|
| 2025 | 83,5 |
| 2030 | 86 |
| 2035 | 88,5 |
| 2040 | 91 |
| 2045 | 93,5 |
| 2050 | 96 |
| 2055 | 98,5 |
| 2058 | 100 |
*Jedes Jahr erhöht sich der Betrag um 0,5 Prozent.
Ab 2058: Ruheständler müssen ihre Rente zu 100 Prozent versteuern
Allerdings: In den kommenden Jahren erhöht sich der zu versteuernde Rentenbeitrag. „Komplett zu versteuern sind Renten durch das Wachstumschancengesetz ab dem Renteneintrittsjahr 2058“, berichtet die Deutsche Rentenversicherung. Wer also Ende der 2050er Jahre in den Ruhestand geht, muss seine Rente komplett versteuern. Wie hoch der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum sichern soll, dann ausfallen wird, wird sich zeigen.
Wenn man davon ausgeht, dass sich bis 2058 das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren halten wird, betrifft die Vollversteuerungs-Grenze alle Personen ab dem Jahrgang 1991. Es gibt aber auch Ausnahmen, wann Beschäftigte beispielsweise früher in Ruhestand gehen können.
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