VonJosefine Lenzschließen
Müssen Arbeitnehmer aktiv kündigen, damit sie in den Ruhestand können? Es gibt unterschiedliche Regeln, um mit der Rente zu starten.
Jahrzehnte lang gearbeitet und jetzt steht die Rente kurz bevor. Doch was gilt für Arbeitnehmer, die kurz vor dem Ruhestand stehen? Müssen sie ihren Arbeitsvertrag kündigen oder werden sie „automatisch“ Rentner? Und was müssen Angestellte machen, wenn sie doch lieber weiterarbeiten möchten? echo24.de klärt auf, worauf Arbeitnehmer achten müssen.
Kündigen für die Rente? Das gilt für Arbeitnehmer kurz vor Ruhestand
Grundsätzlich gilt: Das Erreichen des Renteneintrittalters, das ab 2031 bei 67 Jahren liegt, bedeutet nicht gleich den Start in den wohlverdienten Ruhestand. Wer dieses Alter erreicht, muss zunächst nicht mit arbeitsrechtlichen Folgen rechnen. Wie die „Techniker Krankenkasse“ erklärt, endet ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht automatisch, sondern muss durch einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung beendet werden. „Wobei eine Kündigung nicht aufgrund des Alters erfolgen darf“, so die „TK“.
Wer den Vertrag kündigt, muss die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen oder der individuell festgesetzten Frist im Vertrag beachten.
Vertrag regelt Rentenbeginn: Darauf müssen Arbeitnehmer achten
Es gibt aber in vielen Arbeits- oder Tarifverträgen die Klausel, die eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses regelt. In der Klausel wird bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses festgelegt, dass der Arbeitsvertrag mit dem Erreichen des Renteneintrittsalters endet.
Steht in dem Vertrag ein bestimmtes Alter, das unter der Regelaltersgrenze liegt, müssen Arbeitnehmer aber nicht mit Abschlägen im Ruhestand rechnen. Laut IG Metall sei nicht die Zahl entscheidend, „sondern Sinn und Zweck der Vereinbarung“. Dieser sei, dass man zur Regelaltersgrenze ohne Aufwand durch eine Kündigung in Rente gehen kann. Das geht aus einem Bericht der „Mainpost“ hervor.
Rentenbeginn steht im Vertrag: Braucht es dann noch eine Kündigung?
Gibt es im Vertrag die Renten-Regelung, müssen Arbeitnehmer nicht kündigen. Der Arbeitgeber wird automatisch durch die Deutsche Rentenversuchung informiert, sobald der Angestellte den Rentenantrag gestellt hat. Es wird übrigens empfohlen, diesen Antrag mindestens drei Monate vor Renteneintritt zu stellen, um eventuelle Einkommenslücken zu vermeiden. Es gibt auch die Möglichkeit schon mit 62 Jahren in Rente zu gehen, dafür müssen aber bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Rentenalter erreicht, dennoch weiterarbeiten: Das müssen Arbeitnehmer beachten
Wer mit Mitte 60 noch nicht in Rente gehen will, kann mit dem Arbeitgeber während des Arbeitsverhältnisses einen späteren Austritts-Zeitpunkt festlegen. Laut „TK“ könne mehrfach eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen werden. „Zu beachten ist jedoch, dass bei einer Weiterbeschäftigung über die tarifliche Altersgrenze hinaus der Betriebsrat beteiligt werden muss“, weist die TK hin.
Ist der Mitarbeiter bereits in Rente, soll aber wieder angestellt werden, gilt dies als Neueinstellung. Es muss also berücksichtigt werden, dass allgemeine Befristigungsregeln eingehalten werden.
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