VonJulian Mayrschließen
Im Frühling erwacht die Natur zu neuem Leben. Dann macht auch der Garten wieder Arbeit, egal ob groß oder klein. Im April gibt es einiges zu tun.
Bremen – Wer in ein paar Monaten einen prächtigen Garten haben möchte, sollte bereits im Frühjahr den Grundstein dafür legen. Nicht umsonst lautet ein altes Sprichwort: „Wer ernten will, muss säen“. Nicht jeder, der einen Garten pflegt, ob im Großen oder im Kleinen auf dem Balkon, will auch immer zwangsläufig eine reiche Ernte einfahren. Wer aber später Freude mit einem gesunden Garten haben möchte, muss im April auf einiges achten.
Vorbereiten, säen und auspflanzen: Diese Gartenarbeiten warten im April auf Sie
April ist der Monat, in dem die Vorbereitung der Beete und die Aussaat der ersten Pflanzen beginnen. Nachdem im März idealerweise ein erster Frühjahrsputz im Garten vorgenommen wurde, startet der April mit der Vorbereitung der Beete. Es ist notwendig, abgestorbene Pflanzenteile zu entfernen, Mulchreste zu harken und den Boden zu lockern, wie Ökotest empfiehlt. Dies ist auch der perfekte Zeitpunkt, um neue Beete zu bauen und mit Kompost zu versorgen. Optional kann auch der Bau eines Insektenhotels sinnvoll sein.
Darüber hinaus ist der April die Zeit der Aussaat. Hochbeete können jetzt bepflanzt werden, zum Beispiel mit Salat. Auch einige Blumen und Gemüsesorten dürfen bereits ins Freiland, darunter Stiefmütterchen, Ringelblume, Bechermalve, Duftsteinrich, Duftwicke, Schleierkraut oder Kapuzinerkresse, wie der MDR empfiehlt. Darüber hinaus ist auch für Erdbeeren, Rote Rübe, Radieschen und Möhren die Zeit zur Saat laut Ökotest schon reif. Andere Pflanzen, wie Rhabarber, können bereits geerntet werden.
Gartenarbeiten im April: Manche, aber nicht alle Pflanzen können ins Freie
Wenn die Temperaturen ansteigen, können im April bereits vorgezogene Pflanzen aus dem Inneren nach draußen gebracht werden. Bei empfindlicheren Pflanzen und Gewächsen sollte jedoch noch einige Zeit Vorsicht geboten sein. Tomaten sollten beispielsweise nachts zur Sicherheit noch ins Haus gebracht werden.
Überblick über die Gartenarbeiten, die im April auf Sie warten:
- Bestehende (Hoch-)Beete sollten vorbereitet und eventuell neue angelegt werden.
- Gemüse und Blumen sollten angesät werden, je nach Umständen und Beständigkeit bereits draußen oder noch drinnen auf der Fensterbank. Bereits gesäte Pflänzchen können pikiert werden.
- Erstes saisonales Gemüse wird bereits geerntet.
- Weichgehölze werden geschnitten.
- Der Rasen sollte vertikutiert und gepflegt werden.
Der Winterschutz kann bei milden Temperaturen bereits zur Seite gelegt werden, sollte jedoch immer griffbereit sein. Denn auch wenn es bei Extremhitze, wie sie Anfang April 2024 herrschte, verlockend sein kann, jeglichen Schutz bis zum Herbst zu verräumen: Ein Kälteeinbruch ist weiterhin möglich und kann empfindlichen Pflanzen schaden.
Pflanzenschutz, Rasenpflege und Tierschutz: Darauf sollten Sie bei Gartenarbeiten im April achten
Im April sollten auch erste Maßnahmen zum Pflanzenschutz ergriffen werden. Eine Expertin empfiehlt dem MDR, direkt nach dem Auspflanzen engmaschige Erdflohnetze anzubringen. Diese schützen nicht nur gegen Erdflöhe, sondern auch gegen verschiedene Fliegenarten, Blattläuse und weitere Schädlinge.
Darüber hinaus beginnt im April die Zeit für die Rasenpflege. Der Rasenmäher und andere Gartengeräte sollten startklar gemacht werden, indem beispielsweise ein Ölwechsel durchgeführt wird. Außerdem sollte der trockene Rasen vertikutiert werden, um Moos und Rasenfilz zu entfernen. Je nach Bedarf sollte dann auch etwas Dünger aufgetragen werden. Ebenso sollten verwelkte Zwiebelblumen, wie Tulpen, im April gedüngt werden. Dabei können auch einige Hausmittel beim Düngen im Garten helfen.
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Der April ist auch ideal für die Neugestaltung des Gartens. Die Gartenarbeit sollte jedoch die Nist- und Brutzeit der Vögel berücksichtigen. Wie der NDR betont, sollte ein radikaler Schnitt von Gehölz und das Stutzen von Bäumen vermieden werden. Das Fällen von Bäumen im April ist laut Bundesnaturschutzgesetz in der Regel sogar verboten. (jm)
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