Strafkatalog für Mallorca

Urlaub auf Malle: Das müssen Reisende wissen - damit aus dem Traum- kein Albtraumurlaub wird

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Erst im Mai wurde 13 deutschen Urlaubern die Reise auf der Ballermann-Insel Mallorca zum Verhängnis. Aber nicht alles, was Malle-Fans Spaß macht, ist eben auch erlaubt.

München ‒ Vom Balkon springen, das Telefon aus dem Hotelzimmer werfen, oder eine Minibar und einen Bademantel aus dem Zimmer mit nach Hause nehmen - was darf man, was darf man nicht im Urlaub? Einiges von dem, was einst gestattet war oder worüber einfach hinweggeschaut wurde, wird inzwischen bestraft. Ganz offenbar ist Schluss mit lustig.

Im Fall der im Mai inhaftierten deutschen Touristen wird berichtet, sie hätten bei einer Party auf dem Balkon ihres Hotels in Ballermann-Nähe Zigarettenkippen auf das Terrassendach einer Gaststätte geworfen und auch Alkohol darauf gegossen. Das Dach aus Schilfrohr fing Feuer. Insgesamt ist von einem Schaden von mindestens 150.000 Euro die Rede. Nun sitzen sie vorerst wegen mutmaßlicher Brandstiftung hinter Gittern. Wir berichteten.

Urlaub auf Malle: Drakonische Strafen gegen kleinere Vergehen

Nun, es muss ja nicht gleich so böse kommen, wie im Fall der 13 Deutschen. Doch es gibt Vergehen, von denen niemand ahnt, wie teuer sie einem zu stehen kommen können. Das weiß Maria Barbancho, Fachanwältin für Strafrecht auf Mallorca. Und berichtet von den häufigsten Malle-Vergehen gegenüber Bild.de. Zwar gelte Rauchen im Restaurant nicht als Straftat, der Wirt dürfe den Gast aber verwarnen. Auch sei Eimersaufen am Strand keine Straftat - aber die örtliche Polizei darf eine „Ordnungswidrigkeit bis zu einer Höhe von 5000 Euro“ verhängen, kommentiert die studierte Juristin die Malle-Vergehen von Urlaubern.

Eimersaufen am Strand - ist zwar keine Straftat, kann aber verwarnt werden. (Symbolbild)

Wer eine Zigarette auf den Boden wirft, dem droht eine Geldbuße ab 1.000 Euro. Und Blumen im Hotelgarten rausreißen - kaum zu glauben: das kostet bis zu 400 Euro. Ab 400 Euro gilt dies sogar als Schadensdelikt. Wer erwischt wird, kann laut Bild.de bis zu einem Jahr ins Gefängnis wandern.

Urlaub auf Mallorca: Von Sauftouristen und schlechtem Benehmen

Wo Alkohol in Strömen fließt, da setzt der Verstand schnell aus. Wer nackt im Suff über die Playa de Palma läuft, dem droht bis zu einem Jahr Knast. Denn das könnte dem Nackedei als Straftat von Exhibitionismus ausgelegt werden, so die Fachanwältin gegenüber Bild.de. Wer aus Jux, oder weil er kein Benehmen hat, die Schlappen von anderen Touristen klaut, wird zu einer saftigen Geldstrafe verdonnert - anteilig vom eigenen Gehalt.

Und mal ehrlich, das gibt es auf Malle auch: Sex in der Öffentlichkeit. Jeder kennt solche Bilder aus der Boulevardpresse. Auch hier droht eine satte Ordnungswidrigkeit bis zu 5.000 Euro. Der Katalog von schlechtem Benehmen bis hin zu sexuellen Übergriffen ließe sich endlos fortsetzen. Schon lange sind die Einheimischen genervt vom Massentourismus und Ballermann-Sauftouristen. Und reagieren aggressiv mit „Tourist go home!“-Protesten.

Und so ist es nicht verwunderlich, dass jetzt Hotelbetreiber und Restaurantbesitzer auf die Insel-Urlauber mit neuen Benimmregeln antworten. Diese Regeln sollen nun ein anderes Publikum an den Ballermann locken.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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Derweil gibt es im beliebten Mallorca-Reiseziel Arenal offenbar erschreckende Zustände. Berichte schildern ein gewaltiges Müllproblem, das Anwohner und Urlauber auf die Palme bringt.

Rubriklistenbild: © imago

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