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Wann muss ich die Nachbarskatze ziehen lassen und wann ist es genug? Fremde Katzen muss man im Garten dulden, solange sie keinen Schaden anrichten.
Für manche Tierliebhaber ist es ein Ding der Unmöglichkeit, aber: Nicht jeder Mensch ist ein Katzen-Fan. Manch einer ist allergisch, manch einer zieht Hunde den Stubentigern vor und wieder andere mögen schlichtweg einfach keine Katzen.
Wenn die Nachbarskatze das aber nicht zu verstehen scheint und Sie trotzdem immer wieder in Ihrem Garten besucht, dann kann das irgendwann gehörig stören. Was Sie in so einer Situation tun können und wie Sie sich gegenüber dem Nachbarn (und der Katze) richtig verhalten, verraten wir Ihnen hier.
Eine fremde Katze im Garten: Was man als Nachbar dulden muss
Im Falle der Katze im fremden Garten kommt die altbekannte Antwort auf Rechtsfragen zum Tragen: Kommt drauf an. Was der Nachbar dulden muss und ab wann eine fremde Katze im Garten unzumutbar wird, liegt im Auge des Betrachters – oder eines Gerichts.
Laut eines Urteils des Landgerichts Lüneburg (Aktenzeichen: 4 S 48/04) müssen Nachbarn es dulden, wenn bis zu zwei fremde Katzen durch ihren Garten streifen. Bei mehr Tieren muss im Einzelfall entschieden werden, ob die Situation noch zumutbar ist.
Was zumutbar ist oder nicht, ist laut Einfachtierisch.de gesetzlich allerdings nicht konkret festgelegt. Laut § 906 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen „Beeinträchtigungen durch eine ortsübliche Benutzung [eines] anderen Grundstücks“ geduldet werden, wenn sie unwesentlich oder eben ortsüblich sind. Allerdings geht es in dem Paragrafen um die Zuführung unwägbarere Stoffe.
Würde man das auf Katzen beziehen, könnte es wohl bedeuten, dass man etwa auf dem Land oder in Wohnsiedlungen mit Gärten dulden muss, dass hin und wieder eine fremde Katze durch den Garten streift. Auch laut dem Juraforum.de orientieren sich Gerichte bei ihren Entscheidungen in solchen Fällen oft am Standort. Wenn es eine Gegend für Freigänger-Katzen ist, wird in den meisten Fällen pro Katze entschieden.
Schaden entstanden: Kosten und Maßnahmen gegen Katzenbesuche ergreifen
Was ein Nachbar nicht dulden muss, sind durch die fremde Katze verursachte Schäden. Dazu gehören zum Beispiel Katzenkot im Garten, tote Mäuse auf der Terrasse, anhaltende Ruhestörungen durch nächtelanges Miauen, Kratzer auf dem Autodach, zerstörte Beete durch das Verbuddeln von Kot, Tierarztrechnungen nach Kämpfen mit dem eigenen Haustier oder Fische, die aus Nachbars Teich geangelt werden. In solchen Fällen muss der Geschädigte beweisen, dass tatsächlich die Katze der Übeltäter war. Wenn er das kann, ist laut § 833 BGB der Halter der Katze verpflichtet, für den Schaden aufzukommen.
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Solange eine Katze das fremde Grundstück aber nicht unzumutbar beeinträchtigt, unterliegt der Nachbar laut dem Rechtsportal Ergo.de der Duldungspflicht. Das bedeutet: Solange die Katze nur umherstreift und keinen Schaden anrichtet, muss der Nachbar sie gewähren lassen, weil es sich um artgerechtes Verhalten handelt.
Selbst aktiv werden: Was ist erlaubt, um Nachbars Katze zu verjagen?
Möchte der Nachbar aber trotzdem verhindern, dass eine fremde Katze in seinen Garten kommt – zum Beispiel, weil er stark allergisch ist, oder aus Vorsicht, etwa weil er tatsächlich Goldfische im Teich hat und einem unschönen Ereignis vorbeugen will – kann er auf ein paar Tricks zurückgreifen.
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Aber Achtung! Jede Maßnahme, die gegen Nachbars Katze ergriffen wird, muss mit dem Tierschutzgesetz konform sein. Das bedeutet, dass das Tier weder verletzt noch in einer anderen Weise gequält oder beim Versuch des Vertreibens traumatisiert werden darf. Stinkende oder ätzende Mittelchen, um Katzen vom Grundstück fernzuhalten, sind daher ein No-Go. Mit dem Auslegen von Giftködern macht man sich gesetzlich strafbar und auch Angst machen ist ein heikles Thema.
Wer eine Katze zum Beispiel mit einem ganzen Eimer Wasser übergießt, sodass diese völlig verstört vor ein Auto läuft oder verwirrt nicht mehr nach Hause findet, kann ebenfalls haftbar gemacht werden. Besser ist das ständige Verscheuchen durch Rufen oder eine paar Spritzer mit der Wasserpistole. Letzteres reicht meist völlig aus, um der Katze die Lust auf den Besuch im Nachbargarten zu verderben.
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