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Hohe Heizkosten und Klimabedenken könnten derzeit für Verunsicherung unter Verbrauchern sorgen. Verzichten sollte man dennoch nicht auf das Heizen – um nicht Schimmel den Weg ebnen.
Kassel – Viele Menschen dürften diesen Winter das Heizungsventil strenger hüten als sonst. In Anbetracht der gestiegenen Energiekosten und der Inflation ist das nachvollziehbar. Empfehlenswert ist es aber längst nicht, die Heizung aus Sorge vor der Jahresabrechnung runterzudrehen. Denn: Es begünstigt die Schimmelbildung in der Wohnstube.
Wer nicht vom Regen in die Traufe kommen möchte, sollte auf das richtige Heizen achten. Kniffe, um dabei Geld zu sparen, gibt es, auch ohne die Heizung runterdrehen zu müssen. Die beiden wichtigsten Faktoren für Mieter und Eigentümer im Kampf gegen Schimmel und Sporen sind laut Verbraucherzentrale das akkurate Heizen und Lüften. Und sie gehen Hand in Hand.
Vorsicht, Schimmel: So entsteht Feuchtigkeit in der Wohnung
Die beste Schimmelbekämpfung in der Wohnung und im Haus ist, ihn erst gar nicht erst entstehen zu lassen. In der Regel ist Feuchtigkeit der Auslöser. Handelt es sich nicht um einen baulichen Fehler oder um Wasserschäden, etwa durch geflutete Keller, ist die zu feuchte Raumluft der Übeltäter. Dass diese entsteht, ist nicht ungewöhnlich.
Ob beim Duschen, Kochen oder sogar beim Schlafen – wo ein Mensch lebt, gerät Feuchtigkeit in die Luft. Allein schon durch das Atmen und Schwitzen. Täglich können das mehrere Liter Wasser sein, in der Nacht pro Mensch etwa ein halber Liter Wasserdampf, informiert die Verbraucherzentrale. Das sei vergleichbar mit einer ausgiebigen, warmen Dusche.
Schimmel vorbeugen: Wichtiges Zusammenspiel von Heizen und Lüften – auch im Winter
Umso wichtiger ist daher das regelmäßige und richtige Lüften. Stoß- und Querlüften gilt nicht nur im Sommer. Auch immer Winter, wenn man die unangenehmen Temperaturen lieber draußen lassen würde, sollte man mehrmals durchlüften – nicht zuletzt, um Schimmelbildung vorzubeugen. Wichtig dabei: Die Luft muss überall zirkulieren, auch hinter klobigen Möbelstücken.
Das sollten Sie laut Verbraucherzentrale tun:
- Richtig heizen: Die gesamte Wohnung muss ausreichend warm sein. Und zwar durchgängig mindestens 16 Grad. Lauschig ist das zwar noch immer nicht, aber immerhin gerät man somit nicht mit behördlichen Vorgaben ins Gehege.
- Richtig lüften: Besonders nach dem Duschen, Baden oder Kochen sollte sofort gelüftet. Und auch nach dem Schlafen gilt: Fenster auf!
- Bedachte Einrichtung: Das Sofa hier hin, dort das Regal: Ja, das Auge wohnt mit. Aber im schlimmsten Fall der Schimmel eben auch. Daher beim Inventar auch ans Heizen und Lüften denken und nichts blockieren.
- Wohnung oder Haus regelmäßig auf Sporen überprüfen, gegebenenfalls sanieren. Das hat den Bonus, dass auch der Heizverbrauch und somit die Kosten sinken.
- Nicht zögern: Mieter sind verpflichtet, einen Schimmelbefall sofort dem Vermieter zu melden. Gegen kleineren Befall an der Oberfläche kann man auch selbstständig vorgehen.
Wird die feuchte Luft nicht regelmäßig aus dem Raum gelassen, setzt sich die Feuchtigkeit an den kalten Oberflächen in den Wohnräumen an. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale stets eine Raumtemperatur von 16 Grad. Selbst beim Verlassen der Wohnung sollte man also die Heizung nicht komplett ausschalten. Und auch Räume, die nicht regelmäßig bewohnt werden, sollten beheizt werden. Denn zu große Temperaturunterschiede zwischen einzelnen Räumen einer Wohnung fördern Schimmel ebenfalls.
Schimmelbefall entdeckt: Nicht lange warten – das ist zu tun
Das Problem mit dem Schimmel in der Wohnung ist ein tückisches: Oft werden die Sporen erst entdeckt, wenn sie sich optisch zeigen. Doch dann kann er laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bereits die Gesundheit der Bewohner oder die Substanz des Gebäudes beeinträchtigen. Die Folge für den Menschen können Hautreizungen und Schleimhautreizungen sowie Allergien und Atemwegserkrankungen (zum Beispiel Asthma) sein.
Deshalb gilt es schnell aktiv zu werden. Bei befallenen Flächen unter einem halben Quadratmeter können Bewohner selbst Hand anlegen. Dann rät die Verbraucherzentrale dazu, vorsorglich Handschuhe sowie Schutzbrille und einen Mundschutz mit Feinstaubfilter (P2) zu tragen. Viele dürften nach dem Wegfall der letzten Corona-Schutzregel noch FFP2-Masken über haben. Wer hat, kann sicherheitshalber auch einen Einweg-Overall überstreifen. „Achten Sie darauf, dass Sie keinen Staub aufwirbeln, in der Wohnung verteilen oder einatmen“, mahnt das Ratgeber-Portal eindringlich.
Hier können Sie sich beraten lassen
Wer mit Schimmel und Sporen zu kämpfen hat oder schlichtweg verunsichert ist, kann sich beim Netzwerk Schimmelpilzberatung Rat einholen.
Um zu verhindern, dass der Schimmel wiederkommt, muss für ihn allerdings die Ursache gefunden werden. Eine fachliche Beratung ist also immer empfehlenswert, ab einem Befall von über einem halben Quadratmeter müssen die Sporen professionell entfernt werden. Finden Mieter in der Wohnung Schimmel, sind sie dazu verpflichtet, ihren Vermieter darüber informieren. (Romina Kunze)
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