Mülltrennung

Textil-Verbot ab 2025: Was passiert mit alten Schuhen im Restmüll?

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Wegen eines neuen Gesetzes dürfen alte Textilien seit Anfang 2025 nicht mehr in den Restmüll geworfen werden – aber wie steht es um alte Schuhe?

Bereits seit Anfang 2025 gilt eine neue EU-Verordnung, wegen der bestimmte Textilien nicht mehr im Restmüll entsorgt werden dürfen. Während bei klassischen Textilien wie alten T-Shirts oder Hosen nun klar ist, dass sie in den Altkleidercontainer gehören, werfen andere Gegenstände bei vielen Verbrauchern Fragen auf. Unter anderem herrscht Unklarheit darüber, wo alte Schuhe zu entsorgen sind. echo24.de fasst zusammen.

Im Restmüll darf nicht der gesamte Hausmüll landen (Symbolfoto)

Nicht im Restmüll: Wo dürfen alte Schuhe entsorgt werden?

Sind alte Schuhe noch tragbar und beide Schuhe eines Paares vorhanden, gehören sie auf alle Fälle in einen Altkleidercontainer. So können sie je nach Zustand noch an Bedürftige weitergegeben werden. Ist dies nicht der Fall, können sie, anders als wenn sie im Restmüll landen würden, zum Teil noch recycelt werden, anstatt einfach verbrannt zu werden.

Anders sieht es bei stark verschmutzen Textilien aus. „Stark verschmutzte Textilien, die sich nicht mehr reinigen lassen, gehören nach wie vor in den Restmüll“, erklärt Anja Kohr, Sprecherin der Abfallwirtschaft Hohenlohe gegenüber der Heilbronner Stimme. Auch stark zerschlissene Kleidung sollte laut der Verbraucherzentrale NRW weiterhin im Restmüll entsorgt werden.

„Spezialschuhe“ haben nichts im Müll-Container zu suchen

Trotz dieser allgemeinen Regeln, kann im Einzelfall immer noch Unsicherheit herrschen: Zum Beispiel, wenn es um Schuhe wie Gummi­stiefel, Rollerblades, Ski­- oder Schlitt­schuhe geht. Laut Oekotest haben solche und andere „Spezialschuhe“ nichts in Altkleidercontainern zu suchen und sollten fachgerecht entsorgt werden. Wer sich unsicher ist, informiert sich am besten bei örtlichen Abfallunternehmen.

Neben Textilien haben auch viele andere Stoffe nichts im Restmüll zu suchen: Eine Liste zeigt, was jetzt noch in der schwarzen Tonne landen darf. Verbraucher sollten auf exakte Mülltrennung achten. So tragen sie nicht nur zu einem besseren Recycling-Kreislauf bei, sondern vermeiden auch unnötige Bußgelder, die bei falscher Befüllung drohen.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

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