VonJulian Mayrschließen
Kartoffelprodukte wie Chips sind sehr gefragt. Im Moment sollten Kunden jedoch wachsam sein. Ein ja!-Produkt von Rewe ist von einem Rückruf betroffen.
Kassel – Was gibt es am Wochenende gemütlicheres, als sich auf die Couch zu legen, einen spannenden Film anzuschauen und währenddessen den ein oder anderen Snack zu verschlingen. Doch beim Verzehr von einem Rewe-Produkt ist derzeit Vorsicht geboten: die ja! Paprika Kartoffel-Sticks beinhalten möglicherweise gesundheitsgefährdende Fremdkörper. Für sie gilt deshalb ein dringender Rückruf.
Kartoffel-Snack von Rewe von Rückruf betroffen
Wie der Hersteller Snäcky Knabbergebäck GmbH über das Portal lebensmittelwarnung.de informiert, werden ja! Paprika Kartoffelsticks in der 125-Gramm-Packung zurückgerufen, „aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes“, wie es in einer Mitteilung heißt. Betroffen ist laut dem Produzenten nur Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 11.04.2025 und der Chargennummer L0010087303.
Kunden können diese Angaben auf der Hinterseite der Verpackung nachlesen, teilt die Snäcky Knabbergebäck GmbH weiters mit. Vom Verzehr wird dringend abgeraten. Wie der Hersteller auf Anfrage von IPPEN.MEDIA bestätigt, ist nur Nordrhein-Westfalen von dem Rückruf betroffen. Ein kürzlicher Nudel-Rückruf gilt jedoch deutschlandweit für einige Supermarktketten
Folgendes Produkt ist betroffen, ein Überblick:
- Produktbezeichnung: ja! Paprika Kartoffelsticks
- Packungsgröße: 125 Gramm
- MHD: 11.04.2025
- Chargennummer: L0010087303
Grund für Rückruf von Rewe-Snack sind mögliche Glasscherben im Produkt
Als Ursache für die dringende Lebensmittelwarnung gibt der Hersteller aus Hankensbüttel eine Kontamination mit Fremdkörpern an. Es könne „nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen des betroffenen Artikels Glasscherben befinden.“ Auch eine Schokolade von Aldi musste vor kurzem aus dem selben Grund zurückgerufen werden. Im Falle eines Verzehrs können diese zu schwerwiegenden Folgen im Körper führen.
Wie das Fachportal MSD Manual informiert, können Glassplitter und andere Fremdkörper nicht nur zu Verletzungen im Mund- und Rachenraum, sondern auch zu potenziell tödlichen Schäden am Verdauungstrakt führen. Zu möglichen Folgen gehört eine Perforation von Magen oder Darm, mit inneren Blutungen, oder etwa eine Entzündung der Bauchhöhle.
Die betroffene Ware wurde laut dem Schreiben des Herstellers bereits aus dem Verkauf genommen. Sollten Kunden das Produkt mit dem genannten MHD und der Chargennummer erworben haben, so können sie dieses „gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben“. Bei bestimmten Süßigkeiten ist derzeit ebenfalls Vorsicht geboten. (jm)
Rubriklistenbild: © Eibner-Pressefoto/Augst/IMAGO

