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Wer lange in die Rentenkasse einzahlt, profitiert im hohen Alter davon. Doch aufgrund einer Pflegebedürftigkeit geriet ein Ehepaar in finanzielle Not.
München – Viele haben das Ziel, im hohen Alter finanziell abgesichert zu sein. Das hat sich auch ein Ehepaar aus Baden-Württemberg gedacht und gemeinsam mehr als 100 Jahre in die Sozialversicherungssysteme eingezahlt. Zwar dürfen sich Rentner allgemein auch 2024 auf steigende Renten freuen. Doch das Rentner-Paar war zeitweise in großer finanzieller Not, weil die Frau pflegebedürftig geworden ist. Was das für das Leben des Ehepaares bedeutet, schilderte ihr Mann.
Rentner nach Pflegefall schlechter aufgestellt als Bürgergeld-Empfänger
Der 86-jährige Rentner beschrieb focus.de die Zeit, als seine Frau in das Pflegeheim einziehen musste: „Ich habe bis zum Schluss gehofft, dass es nicht so kommen würde. Ein paar Hundert Euro werden sie dir doch lassen, sagte ich mir. So viel zumindest, dass man einigermaßen über die Runden kommt.“ Doch seine Ängste wurden Realität. Alleine für die Kosten der Pflege, wie zum Beispiel die Pflegeheimkosten, musste das Ehepaar mehr im Monat zahlen, als ihr Einkommen hergab. Erst zuletzt wurden dennoch Kürzungen der Rente diskutiert.
Der Rentner erklärte: „Was 3300 Euro Ausgaben bedeuten, wenn man 3000 Euro Rente hat, brauche ich wohl nicht zu sagen.“ Und ergänzte: „Nur für Zimmer und die Verpflegung, keine Sonderwünsche. Und dabei ist das Pflegegeld (Pflegestufe 4) schon abgezogen.“
„Das Konto war leer“: Ehepaar kämpft mit finanziellen Problemen seit Pflegebedürftigkeit der Frau
Dabei hatte das Ehepaar eigentlich so gelebt, dass eine solche Situation nicht eintreffen sollte. „Wir waren unser Leben lang fleißig und gleichzeitig sehr sparsam“, so der 86-Jährige. Das gesamte Geld sei in das Haus der Familie geflossen, zudem in Rücklagen „für später, als Absicherung. Sollte einer von uns krank werden, hätten wir was auf der hohen Kante, dachten wir“, meinte der Rentner.
Lange habe er sich noch um seine demente Ehefrau gekümmert. Auch auf Ratschlag seiner Kinder hatte er sie jedoch vor zwei Jahren „schweren Herzens ins Pflegeheim gegeben“. Dadurch folgte nicht nur ein emotionaler Abschied eines gewohnten Alltags, sondern auch ein finanzieller Umschwung. „Bis eben hatte ich es für selbstverständlich gehalten, das Geld für den Einkauf im Supermarkt vom Konto zu nehmen. Seit die Heimrechnung beglichen war, ging das nicht mehr, das Konto war leer.“
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„Hundert Jahre eingezahlt, und jetzt das“: Rentner schlechter aufgestellt als Bürgergeld-Empfänger
Der Mann erklärte, dass das angesparte Vermögen etwa ein Jahr reichen würde, bis es verbraucht sei. „Ich wäre ein Sozialfall. Hundert Jahre lang hatten meine Frau und ich zusammen in dieses System eingezahlt, und jetzt das“, so der Rentner. Er sei angesichts dieser Situation nun schlechter aufgestellt als Bürgergeld-Empfänger, die in einer ähnlichen Lage ein deutlich größeres „Schonvermögen“ bekommen würden. „40.000 Euro darf jemand, der Hilfen bezieht, nun behalten. Einem Ehepaar wie uns werden hingegen gerade mal 10.000 Euro pro Person zugestanden.“
Was ist ein „Schonvermögen“?
Das Schonvermögen bezeichnet Vermögenswerte oder Vermögensteile, die bei der Ermittlung von finanziellen Ansprüchen auf Unterstützungsleistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe nicht berücksichtigt werden – und somit geschützt sind. Hierbei muss geklärt werden, ob und inwieweit der Antragsteller über verwertbares Vermögen verfügt, das zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden kann.
Als verwertbares Vermögen gelten grundsätzlich alle Vermögenswerte, die zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts oder des Lebensunterhalts der mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen eingesetzt werden können. Hierzu zählen beispielsweise Bargeld, Wertpapiere, Immobilienbesitz oder auch Kraftfahrzeuge. (Quelle: juraforum.de)
Seine Versuche, sich mit Briefen an Politiker der Bundesregierung zu wenden, blieben alle mit einem Standardschreiben unbeantwortet. „Niemand hat mir einen Grund für die schändliche Ungerechtigkeit in Sachen Bürgergeld und Schonvermögen nennen können.“ Neben finanziellem Druck, Würdelosigkeit und Zukunftsangst hatte der Rentner zudem immer mehr mit Wut zu kämpfen.
Er erklärte: „Ich will gar nicht wissen, wie das alles weitergegangen wäre, hätte es nicht völlig unverhofft diesen Lichtblick gegeben.“ Denn vorerst sind die beiden Rentner aus der misslichen Lage wieder befreit. „Dank neuer, anderer Medikamente geht es meiner Frau seit einigen Wochen besser“, deshalb könne sie derzeit wieder Zuhause leben. Unabhängig davon, wie lange dieser Zustand so bleib: Ihr angespartes Geld bekommt das Ehepaar nicht mehr zurück. (bk)
Rubriklistenbild: © Sebastian Kahnert/dpa

