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Höhere Kontogebühren bei Sparkasse und Co.: Wie Banken versuchen, Ihre Zustimmung zu bekommen

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Sparkassen und Banken erhöhen ihre Kontogebühren. Dafür brauchen sie die Zustimmung der Kunden. Die Banken versuchen nun über neue Wege an die Einwilligung zu kommen.

Kassel – Gebührenerhöhungen bei Banken und Sparkassen greifen erst, wenn der Kunde dem zugestimmt hat. Das wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) festgelegt. Die Einwilligung des Kunden muss entweder schriftlich, telefonisch oder per Onlinebanking erfolgen. Doch meist erreichen die Banken nicht alle ihre Kunden. Wie das Handelsblatt berichtet, stimmen innerhalb weniger Wochen zwischen 75 und 90 Prozent der Kunden der Gebührenerhöhung zu.

Da es schwierig sei, die fehlenden Kunden noch zu erreichen, setzt die Sparkasse jetzt auf ein neues Verfahren: Zustimmen am Geldautomat. Das macht unter anderem die Berliner Sparkasse, die zweitgrößte Sparkasse in Deutschland. An Geldautomaten der Berliner Sparkasse können Kunden demnach ihr Einverständnis zu der Erhöhung der Kontogebühren geben. Ab Juli sollen die Gebühren für Girokonten dort teurer werden. Bei Sparkassen und Volksbanken gibt es außerdem Veränderungen beim Onlinebanking.

Wenn Banken und Sparkassen ihre Kontogebühren erhöhen, müssen Kunden explizit zustimmen. Das geht jetzt auch an Geldautomaten.

Höhere Gebühren bei Banken: Wie viele Sparkassen die Zustimmung am Geldautomaten ermöglichen, ist unklar

Wer bei der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin Kunde ist, kann ebenfalls am Geldautomaten zustimmen. Laut Angaben des Handelsblattes gehe es dabei um Onlinebanking-Kunden, die der Gebührenerhöhung noch nicht zugestimmt haben. Ob noch andere Sparkassen und Banken in Deutschland mit der Geldautomaten-Variante arbeiten, sei unklar. An Geldautomaten von Sparkassen gibt es noch etwas Neues: Geld abheben geht jetzt auch kontaktlos.

Während die Berliner Sparkasse auf ihrer Homepage auf die Geldautomaten-Variante hinweist, findet sich zum Beispiel auf der Homepage der Kasseler Sparkasse so etwas nicht. Seit Herbst 2021 gebe es die Option bereits, die Banken müssten nur vorher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an ihre Kunden geschickt haben. Auch Genossenschaftsbanken bieten mittlerweile die AGB-Einwilligung an Geldautomaten an.

Der IT-Dienstleister Finanz Informatik (FI) macht laut Angaben des Handelsblattes auf eine weitere Möglichkeit für Sparkassen-Kunden aufmerksam: Es sei auch möglich, am Kontoauszugsdrucker ein Formular zur Zustimmung auszudrucken und dieses in der Filiale abzugeben. Etwas anders geht die Postbank mit den fehlenden Zustimmungen um.

Trotz BGH-Urteil: Postbank-Kunden stimmen ab Mai bei Kontonutzung den AGBs automatisch zu

Wer sein Postbank-Konto ab dem 01.05.2022 weiter nutzt, stimmt laut Informationen des Handelsblattes den neuen AGBs automatisch zu. Dafür reiche schon einmal Geldabheben am Automaten, eine Überweisung oder eine Kartenzahlung. Eigentlich sieht das BGH-Urteil vor, dass ein schweigendes Zustimmen nicht mehr geduldet wird.

Das Urteil vom April 2021 besagt, dass Geldhäuser für Änderungen ihrer AGB die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden brauchen. Vorher galt: Wer den Änderungen der AGBs, also den Preiserhöhungen, nicht innerhalb von zwei Monaten widersprach, willigte schweigend ein. Da die Postbank in den vergangenen Jahren ihre Gebühren mehrfach erhöht hatte, hatte die Bundes-Verbraucherzentrale geklagt. (Natascha Terjung)

Rubriklistenbild: © Christoph Hardt/Imago

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