VonVivian Wergschließen
Der Sperr-Notruf warnt vor dreistem Betrug: Mithilfe des Call-ID-Spoofings wollen Kriminelle an sensible Daten von Millionen Bank-Kunden gelangen.
Berlin – Bei Verlust oder Diebstahl der Bank- oder Kreditkarte, müssen Verbraucher schnell handeln, um finanzielle Schäden als auch Datenschutzgefahren zu vermeiden. Mit dem Anruf bei der kontoführenden Bank oder dem zentralen Sperr-Notruf 116 116 können die Karten schnell gesperrt werden.
Doch ausgerechnet diese Sperr-Notrufnummer nutzen derzeit Kriminelle, um Sparkassen-Kunden zu täuschen, heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins. Demnach geben sich Betrüger als Mitarbeiter des Sperr-Notrufdiensts aus, um an sensible Daten wie Kontonummern, PINs oder TANs zu gelangen. Erst kürzlich warnte die Verbraucherzentrale Kunden der Deutschen Bank vor einer Betrugsmasche mit Phishing.
Zentraler Sperr-Notruf warnt vor Betrug: So gehen die Telefonbetrüger vor
„Obwohl es gesetzlich verboten ist, kommt es immer wieder zu Anrufen, bei denen die übermittelte
und beim Anrufempfänger angezeigte Rufnummer manipuliert ist“, so die Bundesnetzagentur. So sei es technisch
auf verschiedene Weise möglich, die eigentliche Rufnummer des Anrufenden durch eine andere, gefälschte Rufnummer zu ersetzen. Das Verwenden von manipulierten Absender-Rufnummern wird auch unter dem Begriff „Call-ID-Spoofing“ zusammengefasst.
Über den Sperr-Notruf 116 116 e.V.:
Der Sperr-Notruf 116 116 e.V. wurde 2002 gegründet und erhielt 2004 das Nutzungsrecht an der Kurzrufnummer 116 116 von der Bundesnetzagentur. Der Service des Sperr-Notrufs ist kostenlos.
Bei Verlust verschiedener elektronischer Medien, wie Bank- und Kreditkarten, E-Personalausweis, Online- und Telebanking, Handys oder Mitarbeiterausweisen, können Verbraucher diese über den Sperr-Notruf 116 116 sperren lassen. Jährlich werden inzwischen rund 1,8 Millionen Sperrweiterleitungen veranlasst.
Im aktuellen Fall nutzen Telefonbetrüger das sogenannte Call-ID-Spoofing, um im Telefondisplay des Angerufenen mit der eigentlich vertrauenswürdigen Rufnummer angezeigt zu werden. Im Gespräch werden potenzielle Opfer darüber informiert, dass das Konto gehackt worden sei oder ein unbefugter Kontozugriff stattgefunden habe. Unter dem Vorwand der Sicherheit wird anschließend zu einem Abgleich der Kontodaten gedrängt.
Doch Vorsicht! „Das ist ein Betrugsversuch“, warnt Sandra Königstein, Vorstandsvorsitzende des Projekts. „Der Sperr-Notruf kontaktiert niemanden über die Rufnummer 116 116 – genauso wenig ruft die Polizei von der 110 an. Und keinesfalls werden unsere Mitarbeiter bei Bürgern anrufen, um geheime Daten anzufordern“, betont Königstein. Unterdessen kann eine neue Betrugsmasche auf WhatsApp für Nutzer teuer zu stehen kommen.
Telefonbetrug durch Call-ID-Spoofing: So können Sie sich vor Betrug schützen
Zum Schutz gegen diese Betrugsmasche nennt der Sperr-Notruf folgende Maßnahmen, wie sich Verbraucher schützen können:
- Teilen Sie keine persönlichen Daten: Polizei, Banken, Sparkassen, Behörden oder seriöse Unternehmen fragen niemals nach PINs, TANs oder Kontoinformationen – weder telefonisch noch per E-Mail oder Handy-Nachrichten.
- Gesundes Misstrauen bei unerwarteten Anrufen: Egal, welche Geschichten erzählt werden oder welcher Druck ausgeübt wird, bleiben Sie ruhig.
- Verdächtige Telefonate sofort beenden: Legen Sie einfach auf, wenn Sie Zweifel haben.
- Sparsam mit eigenen Daten: Im Internet immer überlegen, ob die Angabe von persönlichen Informationen wie Adresse, Telefonnummer oder Geburtsdatum zwingend notwendig ist.
- Kontobewegungen regelmäßig kontrollieren: So lassen sich unberechtigte Abbuchungen rechtzeitig erkennen und stornieren.
Sollten Sie Ihre Daten bei einem Telefongespräch doch weitergegeben haben, lassen Sie Ihr Konto und die dazugehörigen Karten sofort sperren und erstatten Sie bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige, rät der Sperr-Notdienst weiter. Um wegen Rufnummernmanipulation ermitteln zu können, sollte außerdem eine unverzügliche Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden, so die Behörde.
Doch manchmal reicht das einfache Sperren der Karte noch nicht aus. Denn Betrüger können neben der PIN-Eingabe theoretisch auch mit einer gefälschten Unterschrift in Geschäften bezahlen. Für einen solchen Fall gibt es das Projekt KUNO, berichtet die Bundespolizei. Demnach arbeitet die Polizei mit den Geschäften und anderen Stellen zusammen. Wird die gestohlene Karte bei der Polizei mit KUNO gesperrt, gibt die Behörde die Daten an die Geschäfte weiter und die Karte ist dann überall an den Kassen gesperrt. Vor Kurzem wollten Kriminelle mit einer dreisten Betrugsmasche Millionen Postbank-Kunden ebenfalls um ihre persönlichen Daten bringen. (vw)
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