VonAnne Hundschließen
Familien sollen bei der Wohneigentumsbildung weiterhin Unterstützung bekommen. Auch im Koalitionsvertrag geht es um entsprechende Maßnahmen.
Berlin – Auf 144 Seiten haben Union und SPD – unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ – aufgeschrieben, was sie als Koalition erreichen wollen. Auch bei den Themen Wohnen und Bauen soll sich einiges tun. So soll zum Beispiel die Mietpreisbremse zunächst um vier Jahre verlängert werden. Bis Ende 2026 soll eine Expertengruppe eine Reform ausarbeiten. Die umstrittenen Indexmieten sollen nicht verboten, aber in angespannten Wohnungsmärkten strenger reguliert werden. Denn in Deutschland mangelt es vielerorts an bezahlbaren Wohnungen. Wie aus dem Koalitionsvertrag ebenfalls hervorgeht, sollen Familien bei der Wohneigentumsbildung künftig weiter unterstützt werden.
Bestehende Programme „Wohneigentum für Familien“ sowie „Jung kauft Alt“
So viel vorneweg: Mithilfe der staatlichen Förderprogramme lässt sich die finanzielle Belastung bereits jetzt insgesamt etwas reduzieren. Bauherren und Käufer von Wohnungen werden hier vor allem bei der Förderbank KfW fündig – in Form von zinsvergünstigten Krediten. So können Familien und Alleinerziehende etwa mit dem Programm „Wohneigentum für Familien“ eine selbst genutzte Wohnimmobilie neu bauen oder erwerben und bekommen dafür unter bestimmten Bedingungen eine Förderung.
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie gibt es zudem Unterstützung durch das Programm „Jung kauft Alt“: Dieses im September 2024 gestartete Förderprogramm für den Eigentumserwerb richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die maximal 90.000 Euro Einkommen im Jahr haben. Bei jedem weiteren Kind kommen 10.000 Euro dazu. Anfang 2025 wurde das Programm ausgeweitet, sodass die Förderung auch bei denkmalgeschützten Gebäuden möglich ist.
„Starthilfe Wohneigentum“: Was steht im Koalitionsvertrag?
Was ist zudem für die Zukunft vorgesehen? Im Koalitionsvertrag ist – noch recht unkonkret – von der sogenannten „Starthilfe Wohneigentum“ die Rede. Mit der „Starthilfe Wohneigentum“ soll es laut des Koalitionsvertrags für Familien leichter werden, Wohneigentum zu erwerben: Genannt sind steuerliche Maßnahmen, Unterstützung bei fehlendem Eigenkapital, und auch die Übernahme von staatlichen Bürgschaften für Hypotheken soll geprüft werden.
Bausparkassen: Geplante Förderung der Wohneigentumsbildung „wirft noch Fragen auf“
Die geplante Förderung der Wohneigentumsbildung werfe allerdings noch Fragen auf, hieß es vonseiten der Bausparkassen zum Koalitionsvertrag. Zwar begrüßten sie das Vorhaben, dass Familien demnach bei der Wohneigentumsbildung unterstützt werden sollten. Anzuerkennen sei, dass man sich zum Ziel gesetzt habe, die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu verbessern: „Digitale Genehmigungsverfahren, weniger anspruchsvolle Baustandards und erleichtertes Bauen im Bestand – davon profitieren auch private Haushalte, die ihre eigenen vier Wände neu bauen möchten“, hieß es in der Mitteilung vonseiten des Verbands der Privaten Bausparkassen und der Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) zu den bisherigen Plänen. Jene Vorschläge, die direkt auf das Wohneigentum abzielten, erschienen jedoch teilweise „undurchsichtig“, bedauerten sie demnach zugleich.
Koalitionsvertrag: Förderungen sollen zusammengelegt werden
Die geplante Vereinfachung der KfW-Förderprogramme sei zwar „grundsätzlich sinnvoll“, was am Ende als Förderung bei künftigen Erwerbern ankomme, aber „noch offen“, heißt es zudem in der Mitteilung. Demnach soll es künftig nur noch ein Programm für den Neubau und eines für die Modernisierung geben. „Wir vermissen hier die für die Wohneigentumsbildung ganz zentrale Förderung des Bestandserwerbs und können nur hoffen, dass das gerade erst eingeführte Programm ‚Jung kauft Alt‘ nicht gestrichen, sondern verbessert wird“, so LBS-Verbandsdirektor Axel Guthmann. „Und verbessern heißt hier vor allem: Die Förderung muss von teuren energetischen Zusatzanforderungen befreit werden.“
Was sieht der Koalitionsvertrag zudem für Hausbesitzer vor?
Was kommt laut Koalitionsvertrag ungeachtet dessen wohl auf zahlreiche Hausbesitzer zu? Vorgesehen ist: Wer eine klimafreundliche Heizung wie eine Wärmepumpe einbaut, kann weiter mit einer staatlichen Förderung rechnen. Es ist jedoch völlig offen, wie hoch diese noch ausfällt. Denn das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Regierung soll wieder abgeschafft und durch ein neues Gebäudeenergiegesetz ersetzt werden. „Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen“, heißt es im Koalitionsvertrag.
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Familie und Wohnen: Wie könnten Betroffene künftig noch profitieren?
Haushalte dürften aber auch von der Senkung der Energiepreise profitieren. So hat das Vergleichsportal Verivox dem MDR zufolge berechnet, dass die angekündigte Senkung des Strompreises um fünf Cent/kWh eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh um 238 Euro (brutto) entlasten würde. Beim Gas soll die Gasspeicherumlage wegfallen (knapp 0,3 Cent/kWh), bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh, was einem durchschnittlichen Einfamilienhaus entspreche, spare eine Familie 71 Euro im Jahr, hieß es weiter in dem Bericht. (ahu mit AFP und dpa)
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