VonSandra Sporerschließen
Wer heiratet, kann dadurch unter den richtigen Bedingungen auch Steuern sparen. Vor allem, wenn die Ehepartner unterschiedlich gut verdienen.
München – Mit der Heirat bekommen beide Ehepartner die Steuerklasse vier. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn auch die Einkommen in etwa gleich sind. Ist dem nicht so, lohnt es sich, über die Änderung der Steuerklasse nachzudenken. Auch das Abgeben einer gemeinsamen Steuererklärung ergibt in diesem Fall eventuell Sinn und kann dem Paar mehrere tausend Euro sparen.
Steuern sparen nach der Heirat: Mehr Netto bekommt man mit der richtigen Steuerklasse
Trägt ein Partner deutlich mehr zum Einkommen des Haushalts bei, ist es sinnvoll, dass beide Ehepartner die Steuerklasse wechseln. Dieser Wechsel kann über ein Formular oder das Elster-Portal beim Finanzamt beantragt werden. Der Wechsel der Steuerklasse tritt dann ab dem Folgemonat in Kraft. Eine rückwirkende Änderung der Steuerklasse ist nicht möglich.
Voraussetzung für das Beantragen der Steuerklassen fünf beziehungsweise drei ist zudem, dass das Ehepaar zusammenwohnt. Auch, wer die unterschiedlichen Steuerklassen hat und sich entscheidet, dauerhaft getrennt zu leben, muss das dem Finanzamt mitteilen und bekommt dann wieder Steuerklasse vier.
Der Ehepartner, der besser verdient, wechselt in die Steuerklasse drei und profitiert dort von höheren Freibeträgen. Er muss also weniger Steuern zahlen. Der Ehepartner mit geringerem Einkommen wechselt in die Steuerklasse fünf. Er zahlt dann mehr, da er keine Grund- und Kinderfreibeträge geltend machen kann. Unterm Strich hat der Haushalt dadurch mehr Geld zur Verfügung. Weitere Ersparnisse sind möglich, wenn man weiß, was sich alles von der Steuer absetzen lässt.
Auch durch Ehegattensplitting lassen sich Steuern sparen
Ehepartner können auch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Beim sogenannten Ehegattensplitting wird das Einkommen beider Partner zunächst addiert und dann geteilt. Beide Partner zahlen dann jeweils die Steuern auf genau die Hälfte des Einkommens.
Für den Partner mit geringerem Einkommen erhöht sich die Steuerlast dabei. Insgesamt profitiert das Paar jedoch, da der Besserverdiener, je nachdem wie groß der Einkommensunterschied ist, teils deutlich weniger zahlen muss. Wie viel genau man sparen kann, ist abhängig davon, wie viel beide Partner verdienen und wie groß der Unterschied ist. Bei deutlichen abweichenden Einkommensniveaus sind aber durchaus einige tausend Euro Steuerersparnis möglich.
In Ausnahmefällen kann jedoch auch bei sehr unterschiedlichen Einkommensniveaus eine getrennte Steuererklärung die bessere Wahl sein, informiert das Magazin Wirtschaftswoche in einem Artikel. Nämlich dann, wenn andere Vorteile die des Ehegattensplittings überwiegen. In Zukunft könnten die Steuerklassen 3 und 5 jedoch wegfallen.
Das Faktorverfahren: Die Alternative zum Ehegattensplitting
Seit 2010 können sich verheiratete Paare mit Steuerklasse 4 zudem für das sogenannte Faktorverfahren entscheiden. Bei diesem berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil schon während dem Jahr, indem es die voraussichtliche Steuerschuld für das Jahr berechnet und dann pro Monat ein Zwölftel davon als Lohnsteuer einbehält. So kann verhindert werden, dass bei der Steuererklärung hohe Nachzahlungen fällig werden.
Ehepaare sollten regelmäßig prüfen, ob sich die gewählte Steuerklasse weiterhin für Sie lohnt. Vor allem dann, wenn sich das Einkommen oder die Lebensumstände ändern. (sp)
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