„Halt. Vorfahrt gewähren.“

Stoppschild: Worauf Autofahrer achten müssen, wenn es keine Haltelinie gibt

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Dass man bei einem Stoppschild anhalten muss, dürfte den meisten Autofahrern klar sein. Aber wie lange? Und was, wenn es keine Haltelinie gibt?

Das theoretische Wissen, das man sich für die Führerscheinprüfung zulegt, verflüchtigt sich mit der Zeit bei den meisten Autofahrern. Wie kürzlich ein Test des ADAC offenbarte, zeigten sich bei vielen Probanden große Lücken. Ein Verkehrszeichen, das aber wohl jeder kennt, hat acht Ecken, ist rot – und mit einem weißen „STOP“-Schriftzug versehen. Klar: Hier muss man anhalten. Doch welche Regeln gelten bei dem Schild darüber hinaus?

An einem Stoppschild müssen Autofahrer anhalten – alle Räder müssen vollständig zum Stillstand kommen. (Symbolbild)

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Stoppschild: Nicht jeder kennt die exakten Regeln des Verkehrszeichens

Die offizielle Bezeichnung des Stoppschilds (Verkehrszeichen 206) lautet: „Halt. Vorfahrt gewähren“. Der große Unterschied zum Schild 205 („Vorfahrt gewähren“, rot-weißes Dreieck) ist, dass man an der Haltelinie anhalten muss – auch dann, wenn zunächst kein fließender Verkehr auszumachen ist. Ist keine Haltelinie erkennbar, dann muss der Fahrer an der Stelle stoppen, von der aus er die bevorrechtigte Straße überblicken kann – man spricht hier von der sogenannten „Sichtlinie“.

Stoppschild: Alle Räder müssen zum Stillstand kommen

Stellt sich nun die Frage, wie lange man anhalten muss – das jedoch ist nicht gesetzlich geregelt, zumindest nicht in einer konkreten Zeitangabe. Vorgeschrieben ist nur, dass alle Räder zum Stillstand kommen müssen.

Parken vor einem Stoppschild ist laut ADAC nur dann verboten, wenn es durch das Fahrzeug verdeckt wird. Als Pkw sollte das Parken also kein Problem sein – wohl aber für größere Fahrzeuge wie Lkw oder Wohnmobile. Doch Vorsicht: An Kreuzungen gilt bis zu einem gewissen Abstand ein generelles Parkverbot: Bis zu fünf Meter vor den Schnittpunkten der einmünden Straße darf man kein Fahrzeug abstellen. Sollte ein Radweg existieren, sind es sogar acht Meter – der größere Abstand soll die Sicherheit für Radfahrer erhöhen.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Stoppschild: Bei Missachtung drohen Bußgelder

Ignoriert ein Autofahrer ein Stoppschild, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Deutlich teurer wird es, wenn beim Überfahren andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden: Dann wird ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro fällig, dazu gibt es einen Punkt in Flensburg. Sollte es zu einem Unfall kommen, werden 85 Euro fällig – und dazu ebenfalls ein Punkt.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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