Beim Rasen erwischt: In diesem Fall ist die Strafe höher als im Bußgeldkatalog
VonSimon Mones
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Geschwindigkeitsüberschreitungen können teurer werden als erwartet. Bewusstes Ignorieren von Tempolimits führt zu drastischen Maßnahmen. Ein Experte rät zur Vorsicht.
Höhe der Tempo-Überschreitung als Indiz für Vorsatz
Die Antwort auf diese Frage ist ein simples Ja. Tatsächlich kann es sein, dass der Bußgeldbescheid, der in den Briefkasten flattert, höher ausfällt, als es der Autofahrer vermutet hätte. Der Grund: Die Regelsätze gelten nur bei fahrlässigem Begehen und bei gewöhnlichen Tatumständen.
Kennt der Autofahrer aber die Geschwindigkeitsbegrenzung und verstößt bewusst dagegen, ist das ein Verstoß mit Vorsatz. Die Höhe der Überschreitung gilt dabei als Indiz für die vorsätzliche Tat. „Wer innerorts statt der erlaubten 50 km/h beispielsweise mit 90 km/h unterwegs ist, hat somit ein Problem. Schließlich sollte jeder Autofahrer die Höchstgeschwindigkeit in der Stadt kennen“, sagt Tom Louven, Anwalt für Verkehrsrecht für Geblitzt.de der Bild. Für viele Amtsrichter reicht das als Vorsatz und somit erhöhte Bußgelder.
Ausreden helfen bei Vorsatz nicht
Wer es in diesem Fall mit einer Ausrede versucht, tut sich eher keine Gefallen. Wer etwa gegenüber der Polizei betont, er habe es eilig, weil er zu einem Termin müsse, gibt damit den Vorsatz zu. „Besser ist es, sich nicht zur Sache zu äußern. Denn zumeist belastet man sich dabei selbst“, rät Louven.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen
Auch wer schon einmal auffällig geworden ist, sollte vorsichtig sein. Die Höhe des Bußgeldes kann auch durch Voreintragungen in der Verkehrssünderkartei beeinflusst werden. Wer wiederholt auffällig wird, dem drohen ebenfalls höhere Strafen.
Bei Vorsatz verdoppeln sich Bußgelder
Doch in welchem Umfang erhöhen sich die Strafen? Bei einer Geschwindigkeitsübertretung mit Gefährdung kann das Bußgeld auf bis zu 915 Euro steigen. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, kann es auf bis zu 1.000 Euro steigen. Bei Vorsatz wird der jeweilige Regelsatz verdoppelt.
„Grundlage für die Bemessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft“, erklärte der Verkehrsanwalt der Bild. Allerdings werden auch die wirtschaftlichen Verhältnisse betrachtet, außer es handelt sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit. Hier spielen diese nur selten eine Rolle.