Teurer Verstoß

Beim Rasen erwischt: In diesem Fall ist die Strafe höher als im Bußgeldkatalog

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Geschwindigkeitsüberschreitungen können teurer werden als erwartet. Bewusstes Ignorieren von Tempolimits führt zu drastischen Maßnahmen. Ein Experte rät zur Vorsicht.

Wer zu schnell fährt und dabei erwischt wird, bekommt ein Bußgeld. Je nach Höhe der Geschwindigkeitsübertretung drohen sogar Punkte in Flensburg. Welche Strafe den Raser genau erwartet, das regelt der Bußgeldkatalog. Doch kann die Strafe auch höher ausfallen als vom Gesetzgeber festgelegt?

Höhe der Tempo-Überschreitung als Indiz für Vorsatz

Die Antwort auf diese Frage ist ein simples Ja. Tatsächlich kann es sein, dass der Bußgeldbescheid, der in den Briefkasten flattert, höher ausfällt, als es der Autofahrer vermutet hätte. Der Grund: Die Regelsätze gelten nur bei fahrlässigem Begehen und bei gewöhnlichen Tatumständen.

Wenn Vorsatz vorliegt, kann das Bußgeld höher ausfallen.

Kennt der Autofahrer aber die Geschwindigkeitsbegrenzung und verstößt bewusst dagegen, ist das ein Verstoß mit Vorsatz. Die Höhe der Überschreitung gilt dabei als Indiz für die vorsätzliche Tat. „Wer innerorts statt der erlaubten 50 km/h beispielsweise mit 90 km/h unterwegs ist, hat somit ein Problem. Schließlich sollte jeder Autofahrer die Höchstgeschwindigkeit in der Stadt kennen“, sagt Tom Louven, Anwalt für Verkehrsrecht für Geblitzt.de der Bild. Für viele Amtsrichter reicht das als Vorsatz und somit erhöhte Bußgelder.

Ausreden helfen bei Vorsatz nicht

Wer es in diesem Fall mit einer Ausrede versucht, tut sich eher keine Gefallen. Wer etwa gegenüber der Polizei betont, er habe es eilig, weil er zu einem Termin müsse, gibt damit den Vorsatz zu. „Besser ist es, sich nicht zur Sache zu äußern. Denn zumeist belastet man sich dabei selbst“, rät Louven.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Auch wer schon einmal auffällig geworden ist, sollte vorsichtig sein. Die Höhe des Bußgeldes kann auch durch Voreintragungen in der Verkehrssünderkartei beeinflusst werden. Wer wiederholt auffällig wird, dem drohen ebenfalls höhere Strafen.

Bei Vorsatz verdoppeln sich Bußgelder

Doch in welchem Umfang erhöhen sich die Strafen? Bei einer Geschwindigkeitsübertretung mit Gefährdung kann das Bußgeld auf bis zu 915 Euro steigen. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, kann es auf bis zu 1.000 Euro steigen. Bei Vorsatz wird der jeweilige Regelsatz verdoppelt.

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„Grundlage für die Bemessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft“, erklärte der Verkehrsanwalt der Bild. Allerdings werden auch die wirtschaftlichen Verhältnisse betrachtet, außer es handelt sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit. Hier spielen diese nur selten eine Rolle.

Rubriklistenbild: © MiS/Imago

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