Urlaubsfahrt nach Italien: Klimaanlagen-Regel kann Hunderte Euro Strafe kosten
VonSebastian Oppenheimer
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Auch wenn es extrem heiß ist: In Italien kann es für Autofahrer teuer werden, wenn sie die Klimaanlage laufen lassen. Strafen bis zu 444 Euro drohen.
Eine Urlaubsfahrt mit dem Auto kann ordentlich ins Geld gehen. Wer ins Ausland fährt und sparen will, sollte deshalb beispielsweise seine Tankstopps geschickt planen. Aber auch die Mautgebühren in Europa können schnell das Budget für die Ferien schmälern. Und nicht nur auf Straßen werden Gebühren fällig: Manche Städte kassieren zusätzlich noch eine Innenstadt-Maut. Mindestens genauso wichtig ist es, sich über die Verkehrsregeln und Vorschriften im Zielland zu informieren – sonst kann es schnell ziemlich teuer werden. In Italien kann beispielsweise eine laufende Klimaanlage in einem stehenden Auto hohe Strafen nach sich ziehen.
Harte Strafen für Klimaanlagen-Benutzung beim Parken: Bis zu 444 Euro Bußgeld möglich
Tatsächlich heißt es in der italienischen Straßenverkehrsordnung in Artikel 157, Absatz 7, dass beim Parken der Motor nicht laufen darf, um die Klimaanlage des Fahrzeuges in Betrieb zu halten. Bei einem Verstoß gegen die Vorschrift werde eine verwaltungsrechtliche Geldbuße zwischen 223 und 444 Euro fällig. Ganz neu ist diese Regelung allerdings nicht: Sie stammt bereits aus dem Jahr 2007, wie La Repubblica berichtet. Allerdings wurde die Höhe der Bußgelder im Frühjahr 2022 aktualisiert.
Klimaanlagen-Regel in Italien – sie soll die Umweltverschmutzung eindämmen
Mit der Vorschrift will man in Italien die Umweltverschmutzung eindämmen. Ein laufender Motor stößt klimaschädliches CO₂ aus. Etwas kurios mutet es angesichts der Klimaanlagen-Regelung allerdings an, dass die Italiener aktuell über eine Erhöhung des Tempolimits auf Autobahnen nachdenken – was ja auch nicht unbedingt dem Klima zuträglich sein dürfte.
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Übrigens ist es auch in Deutschland verboten, den Motor „unnötig“ laufen zu lassen – das ist in § 30 StVO festgehalten. Allerdings wird im Gesetzestext die Klimaanlage nicht explizit erwähnt. Und deutlich günstiger als in Italien ist das Vergehen bei uns auch noch: 80 Euro Bußgeld werden fällig.