Verbraucherzentrale informiert

Wegen Zähler-Umstellung: Vorsicht vor doppelter Stromrechnung im Briefkasten

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Im Bild: Ein analoger Stromzähler. Wer bereits einen neuen, digitalen Stromzähler hat, sollte bei der nächsten Rechnung besonders aufmerksam sein, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (Symbolbild).
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Deutschland wird digitaler, auch beim Strom. Bis 2032 erhalten alle Haushalte einen digitalen Zähler – und in manchen Fällen zwei Rechnungen.

Kassel – Seit Jahren werden nach und nach die analogen Stromzähler in deutschen Haushalten mit digitalen ersetzt. Wer den neuen Zähler bekommt, könnte künftig zwei statt einer Stromrechnung erhalten. Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt es Tricks, um doppelte Abrechnungen zu vermeiden.

Warum manche Kunden künftig zwei Stromrechnungen pro Monat bekommen

Bis zum Jahr 2032 soll die Umstellung auf die digitalen Stromzähler bundesweit abgeschlossen sein – früher oder später muss sich also jeder Haushalt mit dem Thema auseinandersetzen. Warum es in manchen Fällen mit dem Erhalt des neuen Stromzählers eine zweite Rechnung gibt, liegt am sogenannten „Messstellenbetrieb“. Damit gemeint ist der Betreiber des Stromzählers und alle damit verbundenen Dienstleistungen wie Wartung. Kurz gesagt schließen Verbraucher also einen gesonderten Vertrag mit einem Unternehmen ab, das den digitalen Stromzähler zur Verfügung stellt – und bekommen dafür die zweite Rechnung. Im Beamtendeutsch heißt dieser Anbieter „Messstelle“.

Der neue Vertrag erfolgt ganz ohne Unterschrift, klärt die Verbraucherzentrale NRW auf: „Die neuen Zählertypen bringen immer einen neuen Vertragspartner für Sie mit sich: Sobald ein neuer Zähler eingebaut ist und Sie Strom nutzen, schließen Sie mit dem Betreiber der Messstelle automatisch einen Vertrag.“ Die zweite Rechnung fällt nur dann weg, wenn Stromlieferant und Messstellenbetreiber identisch sind oder wenn Verbraucher den Stromlieferanten bevollmächtigen, die Zahlung direkt mit dem Betreiber des Stromzählers abzuwickeln. Auch wenn ein Haushalt nur die Grundversorgung bezieht, fällt die zweite Rechnung weg. Denn dann wird der Betrieb des Stromzählers über die Stromrechnung beglichen.

Im Bild: Ein digitaler Stromzähler.

Verbraucherzentrale rät: Diese Rechte und Pflichten haben Kunden mit den neuen Stromzählern

Wer einen besonderen Messstellenbetreiber im Auge hat, etwa weil dieser besonders günstig ist, kann den Vertrag über die Grundversorgung laut Verbraucherzentrale NRW auch direkt mit diesem Unternehmen abschließen. Dann ist der Stromlieferant verpflichtet, die Rechnung ohne Messstellenbetrieb anzubieten. Für einen solchen Fall raten die Verbraucherschützer, die Stromrechnung ganz genau zu prüfen, um eine doppelte Zahlung zu vermeiden.

Ein Vertrag mit einem Betreiber eines Stromzählers bedeutet nicht, dass Verbraucher den Stromversorger nicht wechseln dürfen. Laut Verbraucherzentrale können Kunden auch ein weiteres Detail zu ihrem Vorteil nutzen: Oftmals muss ein Stromanbieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, um den Messstellenbetrieb für die digitalen Zähler nicht mehr direkt abzurechnen. Das spielt den Verbrauchern in die Karten, denn in diesem Fall gilt ein Sonderkündigungsrecht. Das ist der ideale Moment, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Digitaler Stromzähler: Tipps auf einen Blick

  • AGBs prüfen oder beim Anbieter nachfragen, wie die Abrechnung mit digitalem Stromzähler erfolgt.
  • Angebote vergleichen und günstigsten Anbieter wählen. Das gilt grundsätzlich für alle Verträge. Daten zeigen allerdings, dass zahlreiche Verbraucher oftmals aus Bequemlichkeit in zu teuren Verträgen bleiben.
  • Wenn sinnvoll und gegeben, Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
  • Falls eigene Messstelle gewählt wird, Rechnungen genau unter die Lupe nehmen und auf doppelte Abrechnung kontrollieren.

Diese Kostendeckelung gibt es für die neuen Stromzähler pro Jahr

Übrigens mussten Verbraucher auch für die alten Stromzähler bezahlen, allerdings erfolgte dies über eine statt zwei Rechnungen – weshalb dieser Kostenpunkt den meisten nicht bewusst war. Pro Jahr sind die Kosten für digitale Stromzähler auf maximal 20 Euro brutto gedeckelt – allerdings nur unter zwei Bedingungen: Erstens gilt die Deckelung nur für jene Anbieter, die automatisch zuständig sind. Wenn sich Verbraucher in Eigenregie einen anderen Messstellenbetreiber suchen, fällt die Begrenzung weg.

Zweitens könnten die Kosten höher liegen, wenn statt eines herkömmlichen digitalen Stromzählers sogenannte Smart Meter zum Einsatz kommen. Diese Geräte haben den Vorteil, die Daten direkt an den Anbieter zu kommunizieren und auch Daten empfangen zu können. Ab 2025 hat jeder Haushalt in Deutschland das Recht, den Einbau eines intelligenten Messsystems zu verlangen. Die Messstellenbetreiber dürfen dafür zusätzliche Kosten von einmalig 30 Euro in Rechnung stellen, so die Verbraucherzentrale. Auch hier gilt die Deckelung aber nicht für jene Anbieter, die Verbraucher selbst wählen.

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