VonAdrian Kilbschließen
Senioren in Deutschland bekommen ihre Rente zunächst ohne Steuerabzüge überwiesen. Bei hohen Einnahmen müssen sie die Einkünfte aber am Jahresende versteuern.
Rund zwei Drittel der Rentenleistungen in Deutschland zählen zu den steuerpflichtigen Einkünften. Neurentner müssen ab 2025 sogar 0,5 Prozent mehr Steuern zahlen. Angesichts dieser Zahlen schaut der Fiskus besonders genau hin. Schließlich will er in Zeiten knapper Haushaltskassen nicht auf wertvolle Einnahmen verzichten. Rentner, die keine Steuererklärung abgeben, obwohl sie dazu verpflichtet sind, hinterziehen Steuern – und machen sich so, oftmals unbewusst, strafbar.
Zunächst wird die Rente steuerfrei ausgezahlt. Damit die Einkünfte nachgelagert besteuert werden können, braucht es eine Steuererklärung der Ruheständler. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin.
Einkommen über Grundfreibetrag: Wann Rentner eine Steuererklärung machen müssen
Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind Rentner immer dann, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. 2024 liegt dieser für Alleinstehende bei 11.784 Euro, für Verheiratete bei 23.568 Euro. Für das Jahr 2025 gelten höhere Grundfreibeträge von 12.096 Euro beziehungsweise 24.192 Euro.
| Grundfreibetrag 2024 | Grundfreibetrag 2025 |
|---|---|
| Alleinstehende: 11.784 Euro | Alleinstehende: 12.096 Euro |
| Verheiratete: 23.568 Euro | Verheiratete: 24.192 Euro |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Bei Bedarf erhalten Ruheständler von der Deutschen Rentenversicherung kostenlose Bescheinigungen. Darin sind alle steuerrechtlich relevanten Beträge samt Hinweisen zu finden, wo diese Werte in die Steuererklärung eingetragen werden müssen. Wer diese Bescheinigungen haben möchte, kann sie zum Beispiel online unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.
Bescheinigungen und Angaben: So gelingt Rentnern die Steuererklärung
Ist die Bescheinigung erstmals beantragt worden, erhalten Rentner sie in den Folgejahren automatisch, teilt die DRV mit. Diese wird dann grundsätzlich zwischen Mitte Januar und Ende Februar zugestellt. Weitere Informationen erhalten Interessierte auch am kostenlosen DRV-Service-Telefon unter 0800 10 00 48 00.
Übrigens: Seitdem die Rentenversicherung dem zuständigen Finanzamt automatisch sämtliche steuerrelevanten Daten übermittelt, ist die Bearbeitung der Steuererklärung für Rentner deutlich einfacher geworden. Entsprechende Angaben in den Anlagen „R“ und „Altersvorsorgeaufwand“ zu machen, ist nur noch dann notwendig, wenn die Steuererklärung elektronisch abgegeben wird, und die mögliche Rückerstattung oder Nachzahlung vorab errechnet werden soll.
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