Gemäß EU-Richtlinie

Führerschein umtauschen: Einige Jahrgänge dürfen nicht mehr mit dem alten Schein fahren

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Millionen Autofahrer müssen ihre Führerscheine bis 2033 umtauschen. Für einige Jahrgänge ist die Frist schon verstrichen. Sie dürfen sich ohne gültigen Lappen nicht mehr ans Steuer setzen.

München – Insgesamt besitzen damit rund 58 Millionen Menschen hierzulande eine Fahrerlaubnis. Rund 43 Millionen davon müssen laut dem ADAC ihren Führerschein in neue, fälschungssichere Exemplare tauschen. „Es geht um gewaltige Zahlen: etwa 15 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013) müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden“, berichtet der ADAC. Für einige sind die Fristen bereits abgelaufen. Sie dürfen sich mit altem Führerschein streng genommen gar nicht mehr ans Steuer setzen.

Nicht alle Autofahrer sind von dem Führerschein-Tausch betroffen.

Führerschein umtauschen: Diese Jahrgänge dürfen nicht mehr mit dem alten Lappen fahren

Zuletzt waren die besonders geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1964 dran – sie mussten ihren Lappen bis 19.1.2023 umtauschen. Der gesamte Umtausch-Prozess muss bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein. Gemäß einer EU-Richtlinie müssen also Millionen von Autofahrern ihren Führerschein in den kommenden Jahren umtauschen, um ein einheitliches und fälschungssicheres System zu schaffen. Zudem werden die neuen Führerscheine in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu verhindern.

Frist abgelaufen: Welche Jahrgänge müssen ihren alten Führerschein umtauschen?

Wann Sie genau umtauschen müssen, ist mit zwei Fristen geregelt. Zum einen dem Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments, zum anderen dem Geburtsjahrgang des Führerscheinbesitzers. Während viele Autofahrer noch Monate oder sogar bis 2033 Zeit haben, um ihren Führerschein umzutauschen, gibt es bereits einige Jahrgänge, die ihren alten Führerschein nicht mehr nutzen dürfen, sofern ihr Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Vor allem im Ausland, warnt der ADAC, kann es dann zu Problemen kommen.

Frist für den Umtausch abgelaufen: Diese Jahrgänge mussten bereits ihren alten Führerschein umtauschen

  • Diese Jahrgänge müssen ihren alten Führerschein umtauschen. Gemäß dem ADAC müssen sie bereits eine neue Fahrerlaubnis im Scheckkarten-Format besitzen:
  • 1953 - 1958: Umtauschfrist endete am 19. Juli 2022
  • 1959 - 1964: Umtauschfrist endete am 19. Januar 2023

Wer die Frist verstreichen lässt, und weiterhin mit seinem alten Führerschein ein Auto oder Motorrad fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Es ist jedoch keine Straftat, im Gegensatz zu Lkw- und Busführerscheinen.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Führerschein-Umtausch: Diese Jahrgänge müssen als Nächstes tauschen

Allen Führerscheinbesitzern, die vor 1953 geboren sind, lässt man noch bis 2033 Zeit, ihren Lappen umzutauschen. Grundsätzlich gilt aber, dass jüngere Autofahrer, die immer häufiger durch die Fahrprüfung fallen, mehr Zeit für den Umtausch haben. Der ADAC bietet online einen Umtausch-Rechner an, bei dem schnell die persönliche Umtauschfrist ermittelt werden kann.

Frist für den Umtausch läuft bald ab: Diese Jahrgänge müssen bald ihren alten Führerschein umtauschen

  • 1965 – 1970: Umtauschfrist endet am 19. Jan. 2024
  • 1971 oder später: Umtauschfrist endet am 19. Jan. 2025

Führerschein-Umtausch: Diese Führerscheinbesitzer haben noch ein bisschen Zeit

Allen Besitzern von Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 und später ausgestellt worden sind, lässt man deutlich mehr Zeit für den Umtausch. Auch hier ist die Tauschfrist gestaffelt – allerdings nach Ausstellungsjahr, nicht nach dem Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers.

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 – 200119. Jan. 2026
2002 – 200419. Jan. 2027
2005 – 200719. Jan. 2028
200819. Jan. 2029
200919. Jan. 2030
201019. Jan. 2031
201119. Jan. 2032
2012 – 18.1.201319. Jan. 2033

Führerschein-Umtausch jederzeit ohne Prüfung oder Untersuchung möglich

Wer seinen Führerschein schon vor Ablauf der Frist abgeben möchte, kann dies jederzeit tun. Es sind lediglich einige Dokumente erforderlich – Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Der Umtausch bei der Führerscheinstelle kostet etwa 25 Euro. Zusätzlich kommen die Kosten für ein biometrisches Passfoto hinzu. Wer an seinem alten Führerschein hängt, kann diesen nach dem Umtausch behalten. Die Führerscheinstelle entwertet den alten Führerschein und gibt ihn zurück. (ulha)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Pressedienst Nord

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