VonSebastian Oppenheimerschließen
Wenn das Wohnmobil erst einmal auf dem Campingplatz parkt, ist alles gut. Aber wo darf man seinen Camper außerhalb des Urlaubs legal abstellen?
Die einen bevorzugen ein Hotelzimmer, die anderen schlafen im Urlaub auch mal gerne im Zelt – für viele weitere ist dagegen ein Wohnmobil die einzig wahre Art zu reisen. Auf dem Weg ans Ziel sollte man versuchen, Strafzettel im Ausland zu vermeiden – sobald man mit dem Camper aber auf dem Campingplatz steht, können die Ferien beginnen. Außerhalb eines Campingplatzes kann das Parken dagegen aufgrund der Größe speziell in Städten schon mal zur Herausforderung werden. Doch wo darf man sein Wohnmobil überhaupt abstellen – und für wie lange?
Wohnmobil parken im Wohngebiet: Das Fahrzeuggewicht ist entscheidend
Grundsätzlich ist das Parken eines Wohnmobils am Straßenrand oder auf Parkplätzen erlaubt. Für Wohnmobile mit einem Gewicht von bis zu 7,5 Tonnen gibt es keine zeitliche Begrenzung. Vorausgesetzt, das Fahrzeug verfügt über eine Zulassung und ist versichert, darf man auch in einem Wohngebiet dauerhaft parken. Anders sieht es oberhalb eines Gewichts von 7,5 Tonnen aus. Dann ist das Parken laut Straßenverkehrsordnung (§ 12 Absatz 3a StVO) in Wohngebieten von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Ärger droht auch beim Abstellen des Wohnmobils mit Saisonkennzeichen, die aktuell nicht gültig sind.
Auf „normalen“ Parkplätzen: Übernachten im Wohnmobil ist nur in Ausnahmefällen erlaubt
Doch Vorsicht: Dass man sein Wohnmobil parken darf, heißt noch lange nicht, dass man darin auch übernachten darf. Denn das Nächtigen in einem Wohnmobil ist auf normalen Parkplätzen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Beispielsweise, wenn man nach langer Fahrt das Etappenziel aufgrund von Müdigkeit nicht mehr erreicht. Und auch typisches Campingverhalten wie etwa das Ausfahren der Markise oder das Aufstellen von Stühlen und Tischen ist tabu. Sobald man wieder „verkehrstüchtig“ ist, sollte der Parkplatz zügig verlassen werden – sonst drohen Strafen in Höhe von bis zu 2.500 Euro.
Wohnmobil parken: Vorsicht an zu engen Stellen
Aufpassen muss man beim Parken auch an zu engen Stellen. Laut ADAC muss immer ausreichend Platz für die Durchfahrt von Fahrzeugen „größtmöglicher Breite“ (2,55 Meter plus Sicherheitsabstand von mindestens einem halben Meter) gegeben sein. Doch genau hier kann es für Wohnmobile – die in der Regel breiter sind als ein normaler Pkw – schwierig werden. Ebenfalls vorsichtig sein sollte man beim Parken gegenüber von Grundstückseinfahrten: Damit Anwohner hier ohne mehrfaches Rangieren ein- und ausfahren können, muss laut dem Automobilklub in der Regel mindestens 3,5 Meter gegenüber Platz bleiben.
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Abgestelltes Wohnmobil regelmäßig aufsuchen
Im Grunde gelten also für Wohnmobile mit einem Gewicht von unter 7,5 Tonnen die gleichen Regeln wie für Pkw: Sollten nicht entsprechende Schilder (etwa Halteverbot oder „Parken nur für Pkw“ erlaubt) das Parken verbieten und das Fahrzeug gemäß den Vorschriften der StVO geparkt sein, darf man es abstellen. Wie bei Pkw auch, muss der Halter allerdings sein Wohnmobil regelmäßig aufsuchen, für den Fall, dass beispielsweise ein temporäres Halteverbot eingerichtet wird – ansonsten könnte eine teure Abschleppaktion die Folge sein.
Bei abgekoppelten Wohnwagen liegt der Fall etwas anders: Diese dürfen in Wohngebieten maximal zwei Wochen auf demselben Parkplatz stehen. Doch auch wenn das für Wohnmobile unter 7,5 Tonnen nicht gilt – vor dem Zorn so manchen Anwohners schützt die Rechtmäßigkeit natürlich nicht. Zumindest mit einem voller Wut verfassten Zettel können Camper-Fahrer schon mal rechnen.
Rubriklistenbild: © Matthias Balk/dpa

