Probleme für Elon Musk

Ärger um „Autopilot“: Strafrechtliche Ermittlungen gegen Tesla

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Tesla droht juristischer Ärger: Laut US-Medienberichten laufen gegen den E-Autobauer strafrechtliche Ermittlungen in Bezug auf den „Autopilot“

Update vom 28.10.2022, 14.22 Uhr: Dem Elektroautobauer Tesla droht offenbar erneut juristischer Ärger. Mal wieder geht es um den „Autopilot“ in seinen verschiedenen Ausbaustufen, wie etwa das sogenannte „Full Self-Driving“ (FSD). Erst vor kurzem hatte eine Behörde im US-Bundesstaat Kalifornien den Hersteller wegen „irreführender Werbung“ verklagt. Doch nun droht noch deutlich größeres Ungemach: Offenbar ermittelt das US-Justizministerium schon seit längerem gegen den Elektroautobauer.

Ärger um „Autopilot“: Strafrechtliche Ermittlungen gegen Tesla

Wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf drei mit der Angelegenheit vertraute Personen berichtet, geht es im Prinzip um das gleiche Problem, wie schon in Kalifornien: Es stellt sich die Frage, inwieweit die Behauptungen von Tesla in Bezug auf die Fähigkeiten des „Autopilots“ der Wahrheit entsprechen. Dem Bericht zufolge habe das US-Justizministerium die Untersuchung bereits im vergangenen Jahr nach mehr als einem Dutzend Unfällen – auch mit tödlichem Ausgang – im Zusammenhang mit dem „Autopilot“-System gestartet.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Tesla: Ausgang noch völlig unklar

Ob die Untersuchungen aber tatsächlich in einer strafrechtlichen Anklage oder zivilrechtlichen Sanktionen münden – oder gar ohne jegliche Konsequenzen enden, sei aktuell noch nicht absehbar. Als Stolperfalle für die ermittelnden Behörden könnten sich laut dem Bericht entsprechende Warnungen bezüglich des „Autopilots“ auf der Website von Tesla entpuppen. Auf der deutschen Website heißt es etwa: „,Autopilot‘, ,Verbesserte Autopilot-Funktionalität“ und ,Volles Potenzial für autonomes Fahren‘ sind für einen aufmerksamen Fahrer gedacht, der die Hände am Lenkrad behält und jederzeit übernehmen kann.“ Und weiter: „Auch wenn diese Merkmale im Laufe der Zeit immer leistungsfähiger werden, machen die gegenwärtig verfügbaren Merkmale das Fahrzeug nicht autonom.“

Erstmeldung vom 07.08.2022, 11.23 Uhr: Tesla und der „Autopilot“ – eine Geschichte voller Missverständnisse. Das Grundproblem: der Name – er suggeriert den Kunden etwas, dass das Fahrzeug nicht leisten kann. Der Basis-„Autopilot“ fährt genauso wenig vollautonom, wie die weiterentwickelte und sehr teure Variante „Full Self-Driving“ (FSD). Weil das aber nicht jeder Kunde weiß oder akzeptieren will, kommt es immer wieder zu Unfällen. Noch umstrittener als die Technik selbst: Sogar Beta-Versionen der FSD-Software werden auf öffentlichen Straßen getestet, welche Gefahren dabei auftreten, demonstrieren Nutzer immer wieder in Videos. Nun scheint die Problematik auch bei den US-Behörden angekommen – in Kalifornien wird Tesla nun verklagt.

Ärger für Elon Musk: Eine US-Behörde hat Tesla wegen irreführender Werbung in Bezug auf den „Autopilot“ verklagt. (Symbolbild)

Ärger um „Autopilot“: US-Behörde verklagt Tesla wegen irreführender Werbung

Wie die „Los Angeles Times“ berichtet, hat die kalifornische Kraftfahrzeugbehörde DMV (Department of Motor Vehicles) den Autobauer wegen irreführender Werbung in Bezug auf „Autopilot“ und „Full Self-Driving“ verklagt. Die Behörde behauptet in ihrer Einreichung, Tesla habe in seinen Werbeaussagen seine Technik leistungsfähiger beschrieben als sie tatsächlich ist. Auf der US-Website von Tesla heißt es zum Beispiel: „Alles, was Sie tun müssen, ist, einzusteigen und Ihrem Auto zu sagen, wohin es fahren soll. Wenn Sie nichts sagen, schaut Ihr Auto in Ihren Kalender und fährt Sie dorthin, wo das Ziel vermutet wird. Ihr Tesla findet die optimale Route und navigiert durch städtische Straßen, komplexe Kreuzungen und Autobahnen.“

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US-Behörde verklagt Tesla: Autos der Marke können nicht als autonome Fahrzeuge betrieben werden

Eine laut der Einreichung ebenfalls nicht korrekte Werbeaussage auf der Homepage des Elektroauto-Herstellers: „Das System ist so konzipiert, dass es Kurz- und Langstreckenfahrten ohne Zutun des Fahrers durchführen kann.“ Die Behörde ist davon überzeugt, dass die Tesla-Fahrzeuge mit den jeweiligen „Autopilot“- und „FSD“-Systemen zum Zeitpunkt der Werbung nicht als autonome Fahrzeuge betrieben werden konnten und auch aktuell nicht betrieben werden können.

Dem Bericht zufolge könnte die Klage schwerwiegende Konsequenzen für den Elektroautobauer nach sich ziehen: Unter anderem sei ein Verbot der Produktion oder des Verkaufs von Tesla-Fahrzeugen in Kalifornien denkbar. Auch in Deutschland war kürzlich eine Klage gegen Tesla und seinen „Autopilot“ erfolgreich: Das Gericht stufte die Technik als „gefährlich“ ein.

Elektroautos: Die zehn beliebtesten Modelle in Deutschland

BMW i3
Platz 10: BMW i3. Schon seit 2013 auf dem Markt, und immer noch recht beliebt: 12.178 BMW i3 wurden 2021 neu zugelassen. Trotzdem läuft die Produktion des City-Stromers mit knapp 300 Kilometern Reichweite nach insgesamt 250.000 Einheiten dieses Jahr ohne Nachfolger aus. Preis: ab 39.000 Euro. © BMW
Fiat 500
Platz 9: Fiat 500. Das aktuelle Modell des Kleinstwagens, auch als Fiat 500e oder Fiat 500 Elektro bezeichnet, wird ausschließlich als E-Auto angeboten. 2021 fand er 12.516 Kunden. Je nach Akku-Größe schafft der kleine, aber charakterstarke Cityflitzer aus dem Stellantis-Konzern 190 bis über 300 Kilometer. Preis: ab 26.790 Euro. © Fiat/Stellantis
VW ID.5
Platz 8: VW ID.4. Die Crossover-Variante des braven Grundmodells ID.3 mit größerem Innenraum und etwas Off-Road-Fähigkeit wurde im vergangenen Jahr 12.734 mal zugelassen. Die Reichweite der Top-Version gibt VW reichlich optimistisch mit 518 Kilometern an. Preis: Ab 46.515 Euro. © Ingo Barenschee/VW
Skoda Enyaq iV
Platz 7: Škoda Enyaq iV. Der technische Ableger des VW ID.3 und ID.4 auf der MEB-Plattform ist mit 4,65 Metern etwas länger, und erfüllt somit das übliche Marken-Image als Alternative für die Familie. 13.026 Käufer und Leasingnehmer überzeugte das E-SUV mit offiziell bis zu 500 Kilometern Reichweite. Preis: ab 46.515 Euro. © Skoda Auto a.s.
Hyundai Kona Elektro
Platz 6: Hyundai Kona Elektro. Im Gegensatz zum neuen Ioniq 5 bietet Hyundai den seit Kona mit verschiedenen Antriebsversionen an, das seit 2018 verkaufte Elektroauto brachte es auf 17.240 Neuzulassungen. Die Motoren leisten 136 oder 204 PS, die Reichweite beträgt maximal 484 Kilometer. Preis: ab 35.650 Euro.  © Hyundai
Smart EQ fortwo Edition Bluedawn smart EQ fortwo edition bluedawn: stylish and electrifying eye-catcher
Platz 5: Smart EQ Fortwo. Wie beim BMW i3 ist auch das Ende des Elektrozwergs besiegelt. Künftig kommen die Elektroautos aus China und als größere SUV daher. Das Original fand trotz seiner mickerigen Reichweite von offiziell 153 Kilometer noch 17.413 Abnehmer. Preis: ab 21.940 Euro. © Mercedes-Benz AG
Renault Zoe
Platz 4: Renault Zoe. Beim Crashtest versagte die aktuelle Version des französischen City-Stromers (null Sterne!), aber mit 24.736 Neuzulassungen war er hierzulande durchaus beliebt. Dank bis zu 395 Kilometern maximaler Reichweite eignet er sich auch für längere Trips. Preis: ab 33.140 Euro. © Renault
VW ID.3
Platz 3: VW ID.3. Das Grundmodell des „Modularen E-Antriebs-Baukastens“ des VW-Konzerns gilt längst als elektrischer VW Golf, auch wenn sich manch Stromer-Fan einen etwas aufregenderen Auftritt gewünscht hätte. Europaweit brachte es der ID.3 mit seinen offiziell bis zu 553 Kilometern Reichweite schon auf über 100.000 Verkäufe, auf Deutschland entfielen 26.693 Zulassungen. Preis: ab 36.960 Euro. © VW
VW e-Up
Platz 2: VW e-Up. Seine große Beliebtheit führt zu seinem größten Nachteil: Immer wieder ist der kleine, 30.797 mal zugelassene Stromer ausverkauft, was letztendlich auch zu einer kräftigen Preissteigerung führte. Bis zu 260 Kilometer Reichweite gehen für diese Größe ok. Preis: ab 26.895 Euro. © VW
Tesla Model 3
Platz 1: Tesla Model 3. Das Einstiegsmodell des Elektroauto-Pioniers sicherte sich mit 35.262 Neuzulassungen klar die Pole-Position, und schaffe es wochenweise sogar an die Spitze der Gesamt-Charts aller Pkw. Die Reichweite beträgt laut Werksangabe bis zu 547 Kilometer. Preis: ab 52.965 Euro. © Tesla

US-Behörde verklagt Tesla: Elektroautobauer muss wahrscheinlich seine Werbeaussagen ändern

Wahrscheinlicher ist allerdings, dass Tesla infolge der Klage seine Werbe-Aussagen ändern, muss. Wie ein Sprecher der Behörde gegenüber der „Los Angeles Times“ sagte, werde das DMV wohl verlangen, dass Tesla die Verbraucher besser über die tatsächlichen Fähigkeiten von „Autopilot“ und „Full-Self“-Driving aufklären muss – und auch entsprechende Warnhinweise zu den möglichen Gefahren veröffentlicht.

Rubriklistenbild: © Patrick Pleul/dpa

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