Es wird teuer

Vorsicht im Holland-Urlaub: Niederländer erhöhen die Strafen für Verkehrssünder

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Verkehrsverstöße waren schon bisher in den Niederlanden eine kostspielige Sache – doch nun müssen Verkehrssünder noch einmal deutlich mehr bezahlen.

Wer sich hierzulande nicht an die Verkehrsregeln hält, muss zum Teil tief in die Tasche greifen – zusätzlich gibt es möglicherweise Punkte in Flensburg. Doch im Vergleich zu so manch anderem EU-Land, sind die Strafen für Verkehrssünder in Deutschland noch relativ moderat. In den Niederlanden beispielsweise kostete die Benutzung des Handys am Steuer schon 350 Euro – und jetzt wurden die Bußgelder noch einmal deutlich erhöht.

Vorsicht im Holland-Urlaub: Niederländer erhöhen die Strafen für Verkehrs-Sünder

Wie der ADAC berichtet, wurden die Beträge turnusgemäß zum 1. März erhöht – rund zehn Prozent mehr werden pro Verstoß nun fällig. Richtig teuer wird es ab sofort für Autofahrer, die hinter dem Lenkrad zum Smartphone greifen: Dieses Vergehen schlägt nun mit satten 380 Euro zu Buche. Zum Vergleich: In Deutschland kommen Handy-Sünder mit 100 bis maximal 200 Euro und höchstens zwei Punkten in Flensburg vergleichsweise günstig weg. Trotz des Verbots greifen laut einer Umfrage viele Autofahrer während der Fahrt zum Handy.

In den Niederlanden können Verkehrsverstöße richtig teuer werden. (Symbolbild)

Niederländer erhöhen Strafen für Verkehrs-Sünder: Überfahren einer roten Ampel kostet 280 Euro

Auch Rasen geht in den Niederlanden ordentlich ins Geld: Wer außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreitet, wird mit 219 Euro (zuvor 201 Euro) zur Kasse gebeten. Eine Übertretung des Tempolimits um mehr als 20 km/h auf der Autobahn kostet laut dem Automobilklub nun 196 Euro (bislang 181 Euro). Eine rote Ampel überfahren schlägt mit mindestens 280 Euro (zuvor 250 Euro) zu Buche. Nicht angeschnallt zu sein, kostet 160 Euro (bislang 150 Euro). Und auch Park- und Halteverstöße sind nicht billig: Mindestens 110 Euro (zuvor 100 Euro) werden dafür jetzt fällig.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

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Niederländer erhöhen Strafen: Bußgeldbescheide werden auch in Deutschland vollstreckt

Und: Wer erwischt wird, sollte besser schnell bezahlen. Denn während es beispielsweise in Spanien sogar einen Rabatt für flotte Überweisungen gibt, erhöht sich der Betrag laut ADAC bei den Niederländern, wenn nicht innerhalb der genannten Frist bezahlt wird. Beim ersten Mal um 50 Prozent, beim zweiten Mal um 100 Prozent. Und Vorsicht: Ab einem Betrag von 70 Euro werden Bußgeldbescheide auch in Deutschland vollstreckt.

Rubriklistenbild: © Manngold/Imago

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